Wilder Streik bei Gorillas: Falsche Glaubenssätze
Zu Arbeitsniederlegungen muss eine Gewerkschaft aufrufen, und die Forderungen müssen in Tarifverträge passen: Das stimmt nicht.
Sie sind progressiv, kommen aus heiterem Himmel und treffen Unternehmen hart: wilde Streiks. Der Slogan, den die kämpfenden Beschäftigten des Lieferdienstes Gorillas auf ein Banner schrieben, spiegelt das wider: „Wir organisierten uns in weniger als 10 Minuten.“ Für Vorgesetzte ist es der Schrecken.
„Ich persönlich habe gestreikt, weil es inakzeptabel war, wie uns Gorillas ausbeutet, während sie den Anschein einer hippen, modernen, fairen Firma erwecken wollen. Ich hab’ so viele Verstöße gesehen, dass ich einfach nicht möchte, dass das Unternehmen ungeschoren davonkommt.“ Hüseyin gehörte zu der kämpferischen Belegschaft, die in kürzester Zeit weltweit in die Schlagzeilen kam und ein Stück Streikgeschichte schrieb. Gewerkschafter wittern nun die Chance auf eine Ausweitung des Streikrechts.
„Ich lebe seit vielen Jahren in Deutschland“, erklärt Hüseyin, „und spreche fließend Deutsch.“ Dennoch habe er zwei Wochen gebraucht, um die rechtliche Situation annähernd zu verstehen. „Die meisten Arbeiter im Unternehmen sind Migranten, die neu in Deutschland sind und die Sprache nicht sprechen – sie haben also keine Ahnung von wilden Streiks und ihren Möglichkeiten.“ Vielleicht ein Grund, warum es zu der spontanen Arbeitsniederlegung kam.
In deutschen Gesetzesblättern suchen Hüseyin und seine Kolleg:innen vergeblich. Das Wort „Streik“ wird nicht erwähnt. Das deutsche Richterrecht habe eine Handvoll Glaubenssätze über Streiks aufgestellt, die ein knöchernes System bilden und Streikende vor Herausforderungen stellen, erklärt Sylvia Bayram von der Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht gegenüber jW. „Allzu gerne wird alles, was nicht in das enge Korsett dieses Katechismus passt, für rechtswidrig erklärt.“ Ein zentraler Glaubenssatz sei, dass Arbeitskämpfe, zu denen nicht eine Gewerkschaft aufruft, „auch spontane oder wilde Streiks genannt, als illegal gelten“.
Was Bayram meint, wird deutlich, wenn man in die Vergangenheit blickt. Ende 2015 traten die Mercedes-Arbeiter:innen in Bremen in den „wilden“ Streik. Auch hier explodierte scheinbar wie aus dem Nichts eine Bremer Supernova. Das Ende des immer stärker wuchernden Werkvertragssystems und die Festanstellung der Lohnsklav:innen zweiter und dritter Klasse wurden gefordert. Die Unternehmensleitung mahnte das „wilde“ Streiken ab. Die IG Metall lehnte es ab, den Arbeitskampf nachträglich zu entkriminalisieren.
„Nach europäischem Recht – genauer: nach der Europäischen Sozialcharta (ESC) – sind wilde Streiks legal“, so Rechtsanwalt Benedikt Hopmann im Gespräch mit jW. „Denn zu Recht betrachtet das europäische Recht die Koalitionsfreiheit als Ausgangspunkt für Arbeitskämpfe. Und in dieser Logik sind nicht nur Gewerkschaften Koalitionen. Auch Gruppen von Beschäftigten eines Betriebes, die sich – vielleicht sogar spontan – zusammentun, um ihre Interessen zu erstreiken, bilden eine Koalition.“ Hopmann rät, bei wilden Streiks einen Verhandlungspartner für die Gegenseite unter den Streikenden zu benennen.
Bei Daimler entschied Mercedes letztlich, die Abmahnungen vorzeitig aus den Personalakten zu entfernen. Ein Etappensieg. Ein weiterer Glaubenssatz des deutschen Richterrechts, der im Arbeitskampf bei Gorillas relevant sein könnte, ist das Dogma, dass Arbeitskampfforderungen tariffähig sein müssen.
Zwei der insgesamt drei Forderungen des Gorillas-Streiks lassen sich sicherlich problemlos in einen Tarifvertrag gießen, aber die dritte Forderung, die Rücknahme der Kündigung eines Kollegen, eher nicht. Als tiefere Ursache für den Streik benennen die Gorillas-Beschäftigten das gesamte prekäre, menschenfeindliche System bei Gorillas. Die Kündigung ihres Kollegen Santiago war aber nun einmal der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssen nicht alle Forderungen zulässig sein. Allein die Tatsache, dass eine Gruppe von Beschäftigten im Betrieb eine Forderung für streikwürdig hält, legalisiert diese, egal, ob tariffähig oder nicht, wenn gleichzeitig auch tariffähige Forderungen aufgestellt werden.
Auf die Frage, wie es weitergeht, erklärt Hüseyin: „Momentan ist die Situation im Stillstand. Das Unternehmen hat kürzlich in einer E-Mail einige kleine und vage Versprechungen gemacht. Auf der anderen Seite bezeichnen sie uns als „kleine Minderheit“ und versuchen Kündigungen zu erleichtern.“ Deshalb sei mit weiteren Protesten zu rechnen.
Der Artikel erschien ursprünglich am 22. Juni 2021 in der Jungen Welt.