Wie weiter im Tarifkampf bei der Vivantes Service GmbH?
Nach dem das Arbeitsgericht den Streik bei der Vivantes Service GmbH vom Montag vergangener Woche verboten hat, stellen sich viele Kolleg*innen die Frage, wie es weiter geht. Wir sprachen mit einem Arbeiter bei der VSG.
Euer Streik am 20. März wurde vom Arbeitsgericht verboten. Wie reagiert ihr darauf?
Aufgrund des untersagten Streiks bei der VSG gibt es an der Gewerkschaftsbasis von Vivantes zur Zeit eine Unterschriftensammlung. Diese hat zum Ziel, unsere Gewerkschaft ver.di zu einer von ihr initiierten Demonstration für das uneingeschränkte Recht auf Streik aufzurufen. Wir haben das Gefühl, dass der Richterspruch aus den fünfziger Jahren, der das Recht auf politischen Streik abgeschafft hat, viel zu bereitwillig von allen Beteiligten hingenommen wird. Das müssen wir ändern.
Zwar haben wir mit unserer Forderung zur Rückführung den „falschen“ Arbeitgeber angesprochen, denn ein Tochterunternehmen entscheidet bekanntlich nichts ohne Zustimmung seiner Mutti, schon gar nicht sein eigenes Todesurteil. Aber nur so haben wir die Chance, bei unserem Mutterkonzern Vivantes und der Politik das Thema Rückführung der restlichen 268 Leute massiv, beschleunigend und skandalisierend anzugehen. Jetzt ist es Thema und wird aller Orten kontrovers diskutiert.
Wie geht es nun für euch weiter im VSG-Tarifkampf?
Ungeachtet dessen, dass unsere Forderung der Rückführung in den Mutterkonzern vom Arbeitsgericht verboten wurde, geben wir nicht auf und kämpfen weiter. Unser Arbeitgeber hat uns nun den nächsten Verhandlungstermin am 30. März bestätigt, möchte sich aber im Vorfeld mit uns noch einmal über eine Notdienstverhandlung auseinandersetzen.
Das Thema Notdienst beim Streik innerhalb eines Gesundheitskonzerns wird bei den Verantwortlichen von Vivantes im Übrigen sehr schizophren ausgelegt. Während im TVöD-Streik der Pflege im Frühjahr 2016 die von ver.di angebotene Notdienstvereinbarung vom Arbeitgeber abgelehnt und nicht unterzeichnet wurde, wird von den Bereichen, die laut ihrem Jargon nur „kliniknah“ sind (also Servicebereiche) explizit eine Notdienstvereinbarung verlangt – die dann von ihnen ebenfalls nicht unterzeichnet wird.
Lehnen wir die Verhandlung einer Notdienstvereinbarung in den kliniknahen Bereichen (also wörtlich, noch nicht einmal zur Klinik gehörend) ab, darf das der Finanzsenator in der Parlamentssitzung als Begründung für ein Hausverbot für die Streikenden der VSG am Klinikum im Friedrichshain präsentieren. Wir gefährden also mit einem Streik die Gesundheit der Berliner*innen, trotzdem wir nicht zur Klinik gehören. Bei unseren Pflegekräften ist das egal – die haben ja anscheinend weniger mit Patienten zu tun als wir. Warum verdienen wir 268 ausgegliederte Kolleg*innen in einem 15000 Mitarbeiter*Innen starkem Unternehmen dann weniger?
Was erwartest du von den Verhandlungen?
Unsere Forderung ist klar: Wir fordern den TVöD für unsere Mitglieder. Wir haben der Geschäftsführung vor Monaten ein Angebot unterbreitet, das in unseren Augen ihnen und uns einen machbaren Weg zu diesem Ziel aufzeigt. Unser Angebot ist für uns derzeit alternativlos. Es sieht in Stufen einen Weg vor, wie wir in absehbarer Zeit zu unserem verdammten Recht kommen. Natürlich werden wir die Forderung zum Insourcing in den Mutterkonzern im Senat und bei Vivantes weiterhin forcieren. Durch den Richterspruch müssen wir das nun aber außerhalb dieser Verhandlungen tun. Aber wir haben nun eine riesige Aufmerksamkeit und müssen dran bleiben.
Der dringende Wunsch, eine Notdienstvereinbarung mit uns abzuschließen, bedeutet für mich, dass sie auf unsere Forderungen nicht eingehen werden und dass der Koalitionsvertrag scheinbar doch nur ein Blendwerk darstellt. Ich hoffe, ich irre mich. Aber falls nicht, dann werden wir dementsprechend reagieren müssen und bitten hiermit schon einmal um das Verständnis unserer Mitbürger*innen und Patient*innen. Wir werden kein Leben und keine Gesundheit gefährden, aber entschlossen handeln – unsere Gegner lassen uns keine Wahl!
Es geht um den Erhalt des Sozialstaats, um ein Ende des Raubbaus an der Gesundheitspolitik dieses Landes, um gerechte Bezahlung und damit um ein Ende der Tarifflucht.
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Zum „Wiesbadener Appell“ für ein umfassendes Streikrecht: Politischer Streik