Watsch’n für Münchner Staatsanwaltschaft: Freispruch für Benjamin Ruß

12.08.2019, Lesezeit 5 Min.
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Das Verfahren gegen Benjamin Ruß hätte auch schon nach fünf Minuten vorbei sein können. Die Staatsanwaltschaft forderte 110 Tagessätze, das Landgericht entschied auf Freispruch. Angeklagt war er nach §86a StG – verwenden von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen. Wegen eines Memes, das die Polizeiarbeit in Bezug auf Nazi-Demos kritisierte. Ein Prozessbericht.

Als Richterin Basler den Gerichtssaal 229 in der Nymphenburgerstraße 16 in München betrat, wusste Staatsanwalt Lindemann offenbar noch nicht, was ihm gleich blühte. Denn die Richterin wendete sich ohne Umschweife explizit an ihn. Sie habe großes Unverständnis dafür, dass die Staatsanwaltschaft im vorliegenden Fall nicht nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht hätte und schlug der Staatsanwaltschaft vor, einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens zu stellen. Aus ihrer Sicht, so Basler, sei eindeutig die Ironie aus den zur Anzeige gebrachten Facebook-Posts herauszulesen. Der völlig überrumpelte Staatsanwalt forderte nach nicht einmal fünf Minuten eine 15-minütige Unterbrechung. Er musste nach draußen. Aber nicht, um aufs Klo zu gehen, sondern um sich die Anweisungen seiner Vorgesetzten zu holen. Und die befahlen ihm, auf den Vorschlag des Gerichts nicht einzugehen. Sie verharrten auf dem Standpunkt, die Bilder seien ohne Kontext und in der Absicht hochgeladen worden, die Symbole des NS-Staat zu verbreiten.

Doch der erste und einzige Zeuge im Verfahren, ein Münchner Streifenpolizist, der nach eigenen Angaben nur ein dreimonatiges Praktikum beim Staatsschutz absolviert hatte, verpasste der Staatsanwaltschaft ungewollt den nächsten Stoß. Auf die Frage, ob er denn das Bild, das er zur Anzeige gebracht hatte, beschreiben könne, antwortete er: Das sei ein Bild gewesen, das sich über die schlechte Polizeiarbeit bei einer Demonstration in Chemnitz lustig mache. Während die Staatsanwaltschaft ihre Felle davon schwimmen sah, brachte die Verteidigung weitere Beweise vor. So zum Beispiel Posts von Benjamin Ruß am selben Tag der Chemnitzer Demonstrationen, die sich klar von faschistischen Ideologien distanzierten. Diese waren bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht in die Ermittlungen von Staatsschutz und Staatsanwaltschaft eingegangen. Auch die dem Bild beigefügten Hashtags „#fcknzs“ und „#herbijiYPG“ fanden keine Beachtung bei der Anklage.

Die Staatsanwaltschaft ignorierte all diese Hinweise auf eine kritische Auseinandersetzung mit der Thematik. Um ihr Nachhilfeunterricht in Sachen Internetkultur und Memes geben zu können, bot die Verteidigung sogar an, einen Meme- und Internetwissenschaftler zur Rate zu ziehen. Der Antrag wurde sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Gericht abgelehnt.

In den Schlussplädoyers wies die Verteidigung darauf hin, dass der Bundesgerichtshof vor Jahren schon längst über ähnliche Fälle entschieden hätte. Der vorliegende Fall hätte eigentlich gar nicht erst aufgemacht werden dürfen. Wellenhaft wiederhole sich das Vorgehen gegen antifaschistische Aktivist*innen. Auch Ruß gab vor der Urteilsverkündung eine Erklärung ab. Er wies zum Einen darauf hin, dass das Verfahren gegen ihn nicht getrennt von anderen, ähnlichen Verfahren gesehen werden dürfe und dass hinter der Verfolgung System stecke. Er lasse sich für seine Kritik an Staat, Polizei und Verfassungsschutz nicht kriminalisieren. Des weiteren liege der Fehler nicht bei ihm, sondern bei der Polizei. Es gäbe hunderte Artikel über Situationen, in denen Polizeieinheiten Hitlergrüße oder das Zeigen verfassungswidriger Kennzeichen nicht oder kaum unterbunden hätten. Genauso wie in Chemnitz, bei der das zur Anzeige gebrachte Bild und spätere Meme entstanden sei. Ruß warf der Staatsanwaltschaft politische Prozessführung vor.

Richterin Basler sprach nach kurzer Unterbrechung den Angeklagten schließlich frei und gab damit dem Berufungsverfahren der Verteidigung Recht. In ihrer Urteilsbegründung bekräftigte sie die Auffassung des Angeklagten: Es sei notwendig und darüber hinaus nicht strafbar, die derzeitigen Verhältnisse in Deutschland aufzuzeigen und zu kritisieren. Ein kleiner Sieg im Kampf gegen den Rechtsruck.

Dieser politische Prozess ist Teil einer rechten Kampagne der Staatsregierung gegen Linke, Geflüchtete und Kurd*innen, die mit Repression überzogen werden. Insbesondere der Münchner Staatsanwaltschaft ist nichts lächerlich genug, um ihr Ziel zu verfolgen, Aktivist*innen schließlich vor die Gerichte zu bringen, um sie zu kriminalisieren und zu diskreditieren. Letzten Endes soll so jegliche Kritik erstickt werden. Der Staat möchte uns loswerden. Der Ausbau des Polizeistaats braucht solche besonders bissigen und schamlosen Vorreiter*innen wie die Münchner Staatsanwaltschaft. Dieser Prozess zeigt aber auch auf, dass es sich lohnt zu kämpfen und dass ein Teil unserer Strategie gegen die Repression die politische Verteidigung sein muss. Der Staat und seine Behörden werden zunehmend repressiv und schaffen sich Werkzeuge, womit sie die Kritik an den Verhältnissen unterbinden können. In dem wir öffentlich Stellung beziehen und zeigen, dass Siege möglich sind, werden wir Verbündete finden, die unseren Kampf unterstützen.

Die Auseinandersetzungen werden in Zukunft zunehmen, wie auch die Widersprüche offener zutage treten werden. Der öffentliche Kampf gegen die Repression ist eine Möglichkeit, den Klassencharakter des Staates hervor zu heben. Unsere Schwesterseite Révolution Permanente in Frankreich hat gezeigt, wie wichtig eine klare Positionierung gegen die Repression des bürgerlichen Staates im Kampf um die Massen sein kann. Dafür braucht es Plattformen der Anklage, des Austausches und der Diskussion. Dafür braucht es Kampagnen, die auch materiell eine Möglichkeit schaffen, den Widerstand zu konkretisieren. Als Redaktion von Klasse Gegen Klasse unterstützen wir die Rote Hilfe und rufen euch zu Spenden auf.

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