Warum wirft das FU-Präsidium Geld aus dem Fenster für sinnlose Verfahren?

17.10.2017, Lesezeit 3 Min.
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Die Freie Universität Berlin bekämpft gewerkschaftliche Strukturen – und lässt sich das einiges kosten. Nun hat sogar das Bundesarbeitsgericht eine Beschwerde der FU und der Geschäftsführung der Betriebsgesellschaft als unzulässig zurückgewiesen. Die Uni vergeudet Geld in sinnlosen Verfahren und beklagt gleichzeitig finanzielle „Mehrbelastungen“ durch Tarifverbesserungen.

Bosse poltern gerne gegen gewerkschaftliche Kämpfe: Die Forderungen seien überzogen, die Streiks unverhältnismäßig und überhaupt fehle überall Geld. Auch die Beschäftigten am Botanischen Garten mussten sich vieles davon anhören.

Die Beschäftigten einer Tochterfirma am Garten, der zur Freien Universität Berlin gehört, werden nun in die FU zurückgeführt. Bei der Vorstellung der Pläne zum geplanten Betriebsübergang wird das Unipräsidium nicht müde zu behaupten, dass die Lohnerhöhungen für diese Kolleg*innen zu Lasten anderer wissenschaftlicher Bereiche gehen würden. Doch die Beschäftigten des Gartens haben den Rückhalt großer Teile der Belegschaft an der FU.

Überhaupt scheint das Geld nur dann zu fehlen, wenn es um die Verbesserung von Arbeitsbedingungen oder Personalzuwachs geht. Die Verschlechterung eben dieser lässt sich die Universität einiges kosten. So zum Beispiel bei sinnlosen Gerichtsverfahren.

Konkret geht es über Jahre hinweg um hundertfache Verstöße gegen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats durch die Geschäftsführung der BG BGBM, die Tochterfirma am Garten. Sie hatte über ein Jahr einseitig Dienstpläne geändert, ohne den Betriebsrat zu beteiligen und damit offene Stellen im Bereich Technik und Besucherservice auf dem Rücken der Beschäftigten kompensiert. Das führte unter anderem dazu, dass ein Techniker 13 Nachtschichten á zwölf Stunden in Folge schieben musste.

Die Universität hatte vor Gericht keine Chance. Nachdem die FU schon die erste Instanz krachend verlor, fand auch die Richterin der zweiten Instanz nur den Hauch eines Ansatzpunktes, um der Geschäftsführung und der Universität Recht zu geben. Dennoch ließ die Universität nicht locker und legte Beschwerde gegen dieses Urteil vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) ein. Letzteres hat die Beschwerde nun auch ohne weitere Begründung als unzulässig zurückgewiesen.

Ein letztlich sinnloses Verfahren also, was sicherlich mehrere Tausend Euro verschluckt hat. Immerhin zahlt die Universität nicht nur die eigenen Anwälte*Anwältinnen, sondern auch die des Betriebsrats, inklusive der Gerichtskosten. Die Forderung an den Senat nach mehr Geld für mehr Personal zum Beispiel zur Bewirtschaftung des neu gebauten und nicht eröffneten Viktoriahauses wirkt nicht glaubhaft, wenn sie gleichzeitig das Geld für unsinnige Verfahren ausgibt. Eine konkrete Aufstellung der Kosten des Verfahrens würde sicher vor allem die Beschäftigten am Botanischen Garten oder die studentisch Beschäftigten interessieren, wenn die Universität wieder einmal über finanzielle Mehrbelastungen durch die Tarifverbesserungen für Kolleg*innen klagt.

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