Verurteilt wegen einer Fahne
In dem Prozess gegen den antifaschistischen Aktivisten Paul über eine von ihm mitgeführte Fahne bestätigte nun die Berufungsinstanz das Urteil des Amtsgerichts München. Zwar wurde die Strafe auf vier Monate herabgesetzt, der Angriff auf das Versammlungsrecht bleibt allerdings. Von Waffen der Kritik München.
In dem Prozess über die auf einer Anti-Pegida-Demonstration von Paul mitgeführte Fahne hat nun das Landgericht München die zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von acht auf vier Monate in der Berufungsverhandlung herabgesetzt. In der Sache aber wurde die Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts bestätigt.
Der antifaschistische Aktivist trug auf einer Anti-Pegida-Demonstration eine rote Fahne. Dieses Kundgebungsmittel wurde ihm allerdings als „Waffe“ ausgelegt. Waffen dürfen nach dem bayerischen Versammlungsgesetz aber nur von Polizist*innen getragen werden. Zwar liege grundsätzlich ein Kundgebungsmittel vor. Wegen der Kürze des Fahnenstocks und der nicht hinreichenden Verwendung als Kundgebungsmittel – sprich Schwenken der Fahne – sei von einer Waffe auszugehen, so sinngemäß die beiden Gerichte.
Gleichzeitig urteilte das Gericht einen „Diebstahl mit Waffen“ ab. Die Polizei erwischte Paul beim „Containern“. Dabei trug er ein Pfefferspray bei sich. Das dürfen aber nach der deutschen Rechtsprechung nur Bullen mit sich führen und auch benutzen. Paul wurde deshalb verurteilt, weil er genießbare und schon ausgesonderte Lebensmittel mitnahm und vergaß, dass er ein Pfefferspray dabei hatte. Dass die antifaschistische Einstellung des „Täters“ ausschlaggeben für die restriktive Auslegung der Gesetze ist, sieht auch Paul so: „Wenn ich eine schwarz-rot-goldene Fahne getragen hätte, säßen wir jetzt nicht hier“, erklärte er unter Jubel im Gerichtssaal.
Wir verurteilen diese verschärfte Auslegung des Versammlungsrechts ebenso wie die steigende Repression gegen linke Aktivist*innen. Während Pegida wöchentlich durch die Städte ziehen und hierbei ungestraft die Goebbels-Sportpalastrede zitieren darf, werden Antifaschist*innen wegen Kleinigkeiten angezeigt und verurteilt. Der deutsche Staat zeigt seine wahre „Willkommenskultur“, wenn er das Asylrecht verschärft und hier gegen Demonstrierende mit Repression belegt.
Gerade im Hinblick auf kommende Anti-Kriegs-Mobilisierungen müssen die Gewerkschaften gewonnen werden, um eine Ausweitung der Repression zu stoppen und das Versammlungsrecht zu verteidigen.