Verfassungsschutz bleibt sich treu
Der Verfassungsschutz hat beim „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) versagt, so die bürgerlichen Medien. Als der NSU aufflog, habe der VS wichtige Akten geschreddert. Doch ist „versagen“ wirklich das richtige Wort dafür?
Können Akten aus versehen aufgesucht und geschreddert werden? Es erscheint eher als weitere bewusste Unterstützung des NSU. Wenn die Verfassungsschützer*innen bewusst den Skandal geschredderter Akten riskieren, was stand dann in diesen Akten, das noch schlimmer hätte sein können?
Tatsächlich bekommt der ganze „Skandal“ unter Betrachtung weitergehender Fakten einen systemischen Charakter:
Gerade ist doch der Prozess gegen die ex-RAF-Kämpferin Bäcker zu Ende gegangen: Der erschossene BRD-Generalbundesanwalt Buback hatte wie sein ebenfalls erschossener Kollege Schleyer (CDU) tief-braune Wurzeln. Buback beschleunigte seine Karriere mit einem NSDAP-Beitritt. Schleyer (in der BRD Präsident von BDI und BDA) war vor ´45 im „Zentralverband der Industrie für Böhmen und Mähren“ in höchsten Stellen für die „Arisierung“ der tschechischen Wirtschaft zuständig.
Andere Länder, gleiche Sitten: Die Polizei Athens hat zuletzt in der überwiegenden Mehrheit die Faschist*innen von Chrysi Avgi gewählt. Während des französischen Mai ´68 hat der bürgerliche Staatsapparat die Namen und Adressen von tausenden linken Aktivist*innen an militante, rechtsradikale Organisationen weitergegeben. In Spanien wurde vor kurzem der bedeutende Richter B. Garzón suspendiert, als er seinen Beitrag zur Aufklärung des Franco-Faschismus leisten wollte.
Wir sind nicht schockiert über die vermeintlichen „Fehler“ des VS. Antifaschismus ist das letzte, das wir von einem bürgerlich-kapitalistischen Staat erwarten.