TV-Stud: Ein neuer Tarifvertrag für studentische Beschäftigte!
Studentische Beschäftigte in Berlin organisieren sich für einen neuen Tarifvertrag. Seit 15 Jahren gab es keine einzige Lohnerhöhung für sie. Die gemeinsame Tarifkommission von ver.di und GEW fordert die Berliner Hochschulen zu Verhandlungen auf.
Berlin hat seit mehr als 30 Jahren einen besonderen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte, den TV-Stud II. Er wurde bei den Tutor*innenstreiks in 1986 von gewerkschaftlich organisierten studentischen Beschäftigten erkämpft und damit dem einseitigen Dekret der Hochschulen ein Ende gesetzt.
Unter den TV-Stud fallen über 8.000 studentische Beschäftigte, die seit 15 Jahren ohne eine einzige Lohnerhöhung arbeiten. 2004 wurde sogar das Weihnachtsgeld von den Hochschulen gestrichen. Keine Bezahlung für Vor- und Nachbereitungszeiten, sehr kurzfristige Arbeitsverträge, kein Recht auf Weiterbeschäftigung… Es war längst Zeit für den Kampf um Verbesserungen.
Die Tarifinitiative führt seit Anfang 2016 eine Organisierungskampagne für 1.000 neue Mitglieder. Bisher haben sich über 750 studentische Beschäftigte bei den Gewerkschaften ver.di und GEW organisiert. Die gewerkschaftliche Organisierung spielt dabei eine sehr wichtige Rolle, da die Verhandlungsversuche 2011 wegen der geringeren Anzahl der gewerkschaftlich Organisierten scheiterte.
Mitte Januar hat die Tarifkommission mit einer Presseerklärung bekanntgegeben, dass sie die Berliner Hochschulen zu Verhandlungen aufgerufen haben. Hier sind einige ihrer Forderungen, die am 07.01.17 von der gemeinsamen Tarifkommission beschlossen wurden:
- Sofortige Anhebung des Lohns auf 14,00€/h. Der Betrag entspricht dem Ausgleich der historischen Inflation
- Dynamisierung: Eine automatische Anpassung an die Lohnsteigerung der anderen Beschäftigten an den Hochschulen
- Wiedereinführung der Jahressonderzahlung im Sinne der Gleichbehandlung mit TV-L Beschäftigten
- Schutz vor Arbeitsverdichtung: Obergrenzen für die Tutoriumsbelegung und die Festlegung von angemessenen Vor- und Nachbereitungszeiten.
- Tarifvertragliche Absicherung der regelmäßigen Vertragslaufzeit von vier Semestern.
- Recht auf Weiterbeschäftigung um in der Regel vier Semester bis zur gesetzlich festgelegten Höchstbefristungsdauer.
- Verankerung eines Bildungsurlaubs für studentische Beschäftigte in Höhe von 10 Arbeitstagen pro Kalenderjahr.
- Untergrenze von 40 Stunden/Monat bei der Arbeitszeit
Die Tarifinitiative TV-Stud ruft alle studentischen Beschäftigten dazu auf sich gewerkschaftlich bei ver.di oder der GEW zu organisieren, sich an den kommenden Aktionen zu beteiligen und selbst aktiv zu werden.