Streik an der Charité ab Montag – aber was ist mit der CFM?

16.09.2017, Lesezeit 4 Min.
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Die Pflegekräfte am Berliner Universitätsklinikum Charité werden am kommenden Montag in den Ausstand treten. Sie fordern mehr Personal, um die Krankenpfleger*innen zu entlasten. Aber das Servicepersonal der Charité, das bei der Tochterfirma Charité Facility Management (CFM) eingestellt ist, hat die Gewerkschaft nicht zum Streik aufgerufen.

„Mehr von uns ist besser für alle!“ Tatsächlich gibt es keinen einzigen Menschen in Berlin, der nicht früher oder später von den miserablen Bedingungen an den Krankenhäusern betroffen sein wird. Die Pflegekräfte nutzen diese Losung, um die Einstellung von mehr Personal zu fordern. Ein Tarifvertrag für Gesundheitsschutz (TV-GS) wird gerade neu verhandelt, aber die Charité bietet keine Verbesserungen an. Deswegen ruft die Gewerkschaft ver.di ab Montag zu Streiks auf. ver.di schreibt in einer Mitteilung:

Zum Streik sind alle Beschäftigten an allen Standorten der Charité (Benjamin Franklin, Mitte und Virchow, Buch) aufgerufen. Der Streik startet ab Montag, dem 18. September 2017 mit Beginn der Frühschicht. Patienten müssen wegen des Streiks mit einer eingeschränkten Versorgung, so zum Beispiel der Verschiebung planbarer Operationen, an den drei Krankenhaus-Standorten der Charité rechnen.

Die Geschäftsführung wirft den streikenden Pflegekräften immer wieder vor, mit ihren Aktionen Patient*innen zu gefährden. Doch skandalöserweise hat sich die Geschäftsführung geweigert, mit ver.di eine Notdienstvereinbarung zu beschließen. Die Charité gefährdet Patient*innen und die Beschäftigten müssen auf eigene Verantwortung versuchen, den Notdienst zu organisieren.

Der TV-GS wurde 2016 unterzeichnet, nachdem die Kolleg*innen 2015 in einem zehntägigen Streik waren. Nochmal ver.di dazu:

Verärgerung besteht über den inkonsequenten Umgang des Führungspersonals mit den im Tarifvertrag festgelegten Richtlinien; Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich von Überlastung wurden nur unzureichend bzw. oft auch gar nicht eingeleitet. Daher sollen jetzt, neben eindeutigen Besetzungsvorgaben auch konkrete Sanktionsmöglichkeiten durchgesetzt werden.

In anderen Worten: Die im Tarifvertrag beschlossenen Verbesserungen werden einfach nicht eingehalten. Schon vor zwei Jahren hatten kritische Stimmen aus der Belegschaft davor gewarnt.

Um die Kolleg*innen in ihrem Kampf zu unterstützen, gibt es viele Möglichkeiten:

Am Dienstag um 15 Uhr findet eine Streikdemonstration für mehr Personal und Entlastung statt, die vom Charité Campus Virchow Klinikum (Augustenburger Platz 1, Glashalle) startet.

Im Anschluss ruft das Berliner Bündnis für Personal im Krankenhaus gemeinsam mit den Beschäftigten um 17 Uhr zu einer Solidaritätsdemonstration mit den Pflegekräften auf. Das wird vor dem Gesundheitsministerium in der Friedrichstraße 108 stattfinden.

Am Mittwoch um 8.30 Uhr gibt es außerdem eine Kundgebung vor der Aufsichtsratssitzung von Vivantes (der zweite große Krankenhausbetreiber in Berlin). Das ist in der Aroser Allee 72.

Leider sind die Belegschaften in den Krankenhäusern sehr zersplittert. Das Servicepersonal an der Charité ist seit 2006 bei einem Tochterunternehmen, der CFM, eingestellt. Diese Kolleg*innen haben keinen Tarifvertrag und verdienen Niedriglöhne.

Nötig wären große, gemeinsame Streiks von allen Krankenhausbeschäftigten. Doch leider weigert sich die Führung von ver.di bisher, solche Streiks zu organisieren. Stattdessen bleiben die Arbeitskämpfe bisher vereinzelt. Kolleg*innen an der Basis müssen sich gegenseitig unterstützen und eine gemeinsame Front aufbauen, um die Gewerkschaftsbürokratie dazu zu zwingen, alle gleichzeitig zum Ausstand zu rufen.

Ausnahmslos alle Arbeiter*innen haben ein Interesse daran, dass es genug Personal und anständige Löhne in Krankenhäusern gibt. Deswegen braucht dieser Streik eine breite Solidarität. Alle Tochterfirmen sollten sofort in die Muttergesellschaften zurückgeführt werden (so wie es die Kolleg*innen am Botanischen Garten letztes Jahr erkämpft haben) und die Tarifverträge müssen für alle gelten.

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