Sorgerechtsverfahren gegen Zozan G. eingestellt – mit Auflagen

22.01.2020, Lesezeit 6 Min.
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Begleitet von einer Kundgebung fand heute das Verfahren gegen Zozan G. statt. Ihr sollte das Sorgerecht an ihren fünf Kindern entzogen werden, weil sie sich an Aktionen der kurdischen Bewegung beteiligt hatten. Die Kindern dürfen nun bei ihrer Mutter bleiben, aber die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung schreitet voran.

Heute fand vor dem Familiengericht Oberhausen der Prozess gegen Zozan G. statt. Ihr wird vorgeworfen, ihre Kinder zu „indoktrinieren“, weil sie sich gemeinsam mit ihnen an Aktivitäten der kurdischen Bewegung beteiligte. Wir berichteten darüber bereits in einem anderen Artikel. Insbesondere wird ihr vorgeworfen, dass ihre 13-jährige Tochter Lorin sich an einer Demonstration gegen die Isolationshaft von PKK-Gründer Abdullah Öcalan beteiligte und gemeinsam mit ihrer Mutter und mit anderen Aktivist*innen den Landtag in Düsseldorf besetzt hätten. Dafür wird ihnen Hausfriedensbruch vorgeworfen – dabei ging es laut Zozan nur darum, einer Grünenpolitikerin eine Petition zu überreichen.

Für all das sollte Zozan das Sorgerecht für ihre fünf Kindern entzogen werden. Obwohl das Jugendamt selbst keinen Bedarf zur Intervention war (ebensowenig wie alle interviewten Lehrer*innen) strebte die Richterin des Familiengerichts ein Verfahren an – auf Anraten des Staatsschutzes. Allein das ist bereits ein Skandal. Alle Kinder wurden einzeln befragt. Zozan berichtete im Spiegel, wie groß die Angst der Kinder ist.

Um Zozan zu unterstützen, wurde das Gerichtsverfahren von einer Kundgebung begleitet. Laut Angaben der WAZ beteiligten sich 120 Menschen. Auf Twitter wurde nach dem Verfahren gemeldet:

Laut Informationen des Spiegels bestehen diese Auflagen darin, dass Zozan G. weiterhin sicherstellen muss, dass „ihre Kinder nicht an verbotenen Versammlungen teilnehmen und sich im Rahmen dieser auch nicht an strafbaren Handlungen beteiligten“. Außerdem müssen sie die Schule besuchen, sowie in einer Kinderschutzambulanz untersucht werden, um festzustellen, ob das Gerichtsverfahren Spuren hinterlassen habe – als ob es nicht das Gericht selber wäre, das diese Spuren verursacht hat. Und die Kindern müssten über den Hintergrund des Verbots der PKK aufgeklärtwerden.

Die Aktivistin Klara, die sich an der Kundgebung in Solidarität mit Zozan beteiligte, kommentierte:

„Das Urteil erscheint mir fadenscheinig: Das Verfahren wurde eingestellt und Zozan musste eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, dass ihre Kinder nicht an illegalen politischen Aktivitäten teilnehmen. Das ist absurd, denn die kurdische Bewegung und ihre Aktivitäten werden ständig kriminalisiert. Es sieht also so aus, als ob hiermit jegliches politisches Engagement in Solidarität mit Kurdistan unterbunden werden soll. Damit ist eine neue Ebene der Repression erreicht, die bis in den privatesten Bereich des Lebens reicht. Der Staat zeigt damit wieder einmal sein patriarchales Gesicht.“

Am Gerichtsverfahren selbst durfte sie nicht teilnehmen, da selbst Familienmitglieder nicht im Gerichtssaal zugelassen waren.

Zunächst ist es natürlich ein Sieg, dass die Kinder von Zozan bei ihr bleiben können. Andererseits zeigt das Urteil aber deutlich, dass die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung voranschreitet. Der deutsche Staat hat dabei einen neuen Hebel gefunden, um gerade die starke kurdische Frauenbewegung ins Visier zu nehmen. Er drängt sich damit in den Bereich der privaten Erziehung und versucht dort, seine patriarchale und imperialistische Ideologie zu erzwingen. Gerade kurdischen Müttern soll ihr Engagement ausgetrieben werden, Mütter wie Zozan, die erklären:

„Ich erziehe meine Kinder dazu, selbstständig denkende und politische Menschen zu werden, die sich nicht alles gefallen lassen. Sie sollen ihre Kultur kennen und leben dürfen. Und natürlich wachsen sie im Bewusstsein auf, dass die Geschichte der Kurden eine Geschichte der Unterdrückung ist.“

Der Staat versucht in den Köpfen der jüngeren Generationen die Idee einzupflanzen, dass politischer Aktivismus für die Befreiung Kurdistans zu gefährlich sei – und das gerade in Zeiten, in denen der türkische Staat in Zusammenarbeit mit dem Imperialismus seinen Vernichtungskrieg gegen die kurdische Bewegung verschärft. Dabei ist sich dieser Staat nicht zu schade, kleine Kinder – die Jüngsten von Zozan sind drei und sechs Jahre alt – in Angst und Schrecken zu versetzen. Er versucht seine ideologische Rechtfertigung dafür durchzusetzen und zwingt daher Mütter wie Zozan G., die Version des deutschen Staates zum Verbot der PKK an ihre Kinder weiterzugeben. Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wird dabei vollständig übergangen.

Und auch bei der Frage des Schuleschwänzens zeigt sich, wie wie absurd das Urteil ist. Denn all die Eltern der hunderttausend Schüler*innen, die bei Fridays for Futures den Unterricht bestreiken, werden nicht bedroht – wohl aber eine kurdische Mutter, deren Tochter in der Unterrichtszeit zu einer Demonstration geht. Während bei FFF nur laut über Repression gegen streikende Schüler*innen nachgedacht wurde, ist es für den deutschen Staat viel einfacher eine einzelne kurdische Mutter anzugreifen.

Wie wir bereits in einem vorherigen Artikel geschrieben haben, ist es nicht zufällig, dass gerade die kurdische Bewegung so angegriffen wird:

„Zozan G.s Fall hat somit nichts mit ihrem politischem Engagement an sich zu tun, sondern damit dass sie dies entgegen den imperialistischen Interessen des deutschen Staates tut. Der Imperialismus, der durch seine Kriegs- und Besatzungspolitik in Westasien die Bedingungen für das Aufkommen und den rasanten Zulauf und Aufstieg des sogenannten Islamischen Staates (IS) schuf und selbst für den Tod Hunderttausender und die Flucht von Millionen verantwortlich ist, unterstützt gleichzeitig reaktionäre Regierungen wie in Saudi-Arabien, der Türkei und Israel. Es geht darum, die deutschen wirtschaftlichen und geopolitischen Interessen (z.B durch „Flüchtlingsabkommen“ mit dem türkischen, dem lybischen oder dem sudanesischem Regime) durchzusetzen.“

Die Grundlage für die Repressionen mit denen der deutsche Staat einen so sensiblen Punkt wie Elternschaft angreift, ist das Verbot der PKK. Mit diesem Verbot und dessen aggressiver Umsetzung in Deutschland, hat der deutsche Staat sich längst zum Handlanger der Türkei in seinem Assimilierungs- und Vernichtungskrieg gegen Kurd*innen gemacht. Warum? Deutschland kann auf den Handel mit der Türkei nicht verzichten und so stehen wirtschaftliche Interessen bei dem Verbot der PKK im Vordergrund. Weiterhin hat die gesamte Europäische Union der Türkei 2016 viel Geld für den Schutz der EU-Außengrenzen gegen Flüchtende gezahlt, sodass die Kooperationsbereitschaft der Türkei wichtig für die Abschottung Europas ist. Gleichzeit zeigt sich auch Bundekanzlerin Angela Merkel als Gegnerin eines unabhängigen kurdischen Staates

Wir sagen: Schluss mit der Kriminalisierung kurdischer Eltern! Gegen jegliche Kriminalisierung der kurdischen Bewegung! Abschaffungs des PKK-Verbots!

#SolidaritätmitZozan #AllemitZozan #BrotUndRosen

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