Solidarität mit den Beschäftigten der CPPZ vor Gericht

11.04.2019, Lesezeit 3 Min.
Gastbeitrag

Am Montag geht es vor dem Berliner Arbeitsgericht um verdeckte Arbeitnehmerüberlassung. Solidarische Unterstützer*innen treffen sich 10.45 vorm Gerichtsgebäude.

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Wir möchten Euch auf eine interessante Gerichtsverhandlung hinweisen, die am Montag, den 15.04.2019 um 11:15 Uhr beim Berliner Arbeitsgericht am Magdeburger Platz, 10785 Berlin in Raum 513 stattfindet.

In der Verhandlung wird ein Urteil zur verdeckten Arbeitnehmerüberlassung von Physiotherapeuten erwartet. Verhandlungsgegenstand ist ein Beschäftigungsverhältnis eines Mitarbeiters der Charité Physiotherapie- und Präventionszentrum GmbH (CPPZ), einem 100prozentigen Tochterunternehmen der Charité.

Solidarische Aktivisten treffen sich um 10:45 Uhr vor dem Gerichtsgebäude.

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Wir spiegeln die Veröffentlichung der Rechtsanwälte Templin & Thieß:

Arbeitsgericht Berlin: Urteil zur verdeckten Arbeitnehmerüberlassung von Physiotherapeuten erwartet

Wie bereits berichtet, hat das LAG Baden-Württemberg in einer bisher unveröffentlichten Entscheidung – Urteil vom 05.04.2017 – 4 Sa 53/16 die vermeintlich selbstständige physiotherapeutische Leistung in einem Krankenhaus als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung enttarnt.

Am Montag, den 15. April, 11.15 Uhr werden wir in einem gleich gelagerten Fall einen Physiotherapeuten vor dem Arbeitsgericht Berlin (56 Ca 12836/18) vertreten. Auch hier wird die Frage zu klären sein, ob ein auf der Beatmungsstation eingesetzter Physiotherapeut in den Stationsbetrieb eingegliedert ist und direkte Weisungen von den Ärzten bekommt. Wir haben die entsprechende Ausgestaltung ausführlich dargelegt und unter Beweis gestellt, die beklagte Klinik stellt dies in Abrede.

Besonders spannend: Neben der Feststellung, dass ein Arbeitsverhältnis zur Klinik besteht, beanspruchen wir auf Grundlage des Equal Pay eine Nachzahlung in Höhe von über 40.000,- Euro.

Quelle: https://www.templin-thiess.de/blog/arbeitsrecht-aktuell/arbeitsgericht-berlin-urteil-zur-verdeckten-arbeitnehmerüberlassung-von

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Ein Urteil, dass eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung bestätigt, wäre politisch hoch brisant und würde weiterführende Fragen aufwerfen:

Wurden in dem landeseigenen Unternehmen der CPPZ über Jahre Beschäftigte mit Zustimmung des Berliner Senats unrechtmäßig ausgegliedert und um ihren Lohn gebracht?

Gibt es in anderen landeseigenen Unternehmen ähnliche rechtswidrige Strukturen, für die der Senat die Verantwortung trägt?

Wir fordern den Senat auf alle ausgegliederten landeseigenen, ausgegliederten Betriebe zurück zu führen und illegale Leiharbeit als Mittel der Tarifflucht zu beenden.

Wir rufen dazu auf das Gerichtsverfahren zu besuchen und darüber zu berichten.

 

Solidarisch

Sylvia Bayram
für
Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht

http://www.baga-berlin.de
https://www.facebook.com/berlineraktiongegenarbeitgeberunrecht/

Unser Flyer zum Download:
https://berlineraktiongegenarbeitgeberunrecht.files.wordpress.com/2016/04/baga_flyer.pdf

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