Solidarität mit Benni: Keine Verurteilung wegen Selbstverteidigung

07.08.2020, Lesezeit 3 Min.
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Nachdem sich Benjamin Ruß vor mittlerweile fünf Jahren bei einer Blockupy-Demonstration mit einer handelsüblichen, transparenten Plastikfolie vor Pfefferspray geschützt haben soll, geht sein Verfahren in die nächste Runde. Dieses Mal zieht er vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ziel seiner Kampagne ist es, die Versammlungsfreiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu verteidigen.

Im März 2015 demonstrierte Benni gemeinsam mit zehntausenden anderen Menschen aus ganz Europa gegen die Sparpolitik der Europäischen Zentralbank in Frankfurt, die damals vor allem Länder in Südeuropa wie Griechenland oder Italien getroffen hat. Um sich gegen den unsachgemäßen Gebrauch von Pfefferspray zu schützen, band er sich ein Stück Plastikfolie vor die Augen. Solche Folien wurden damals zu hunderten unter den Demonstrat*innen verteilt.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt nahm die Anzeige durch die Polizei auf und ihm wurde „Schutzbewaffnung auf einer Kundgebung“ (§17a Versammlungsgesetz) vorgeworfen. Die transparente Plastikfolie und ein Gummiband wurden mit einem schusssicheren Visier gleichgesetzt. Nachdem das Landgericht Frankfurt Benjamin für schuldig befand, lehnte das Bundesverfassungsgericht seine Klage gegen dieses schändliche Urteil im März diesen Jahres ohne Begründung ab.

Dies steht im Kontext der Aufrüstung der Polizei und der Verschärfung der „Polizeigesetze“. Es wird nicht darüber verhandelt, dass die Polizei Pfefferspray andauernd unsachgemäß einsetzt. Die Anwendung soll auf eine nicht-tödliche Art auf den Brustkorb erfolgen. In der Realität versprüht die Polizei Pfefferspray in rauen Mengen, sei es auf Demonstrationen oder auch bei Fußballspielen. Asthmatische Anfälle, Schocks, Panik und starke Reizung der Haut sind nur einige mögliche Folgen. Allein in Deutschland sind in den letzten zwei Jahren mehrere Menschen durch den Einsatz von Pfefferspray ums Leben gekommen. Nach der Genfer Konvention ist der Einsatz vom Pfefferspray sogar in Kriegen verboten.

Das Verfahren gegen Benni ist ein Ausdruck, dass der deutsche Staat sich schon jetzt gegen die kommenden Proteste, die durch die Verschärfung des Klassenwiderspruchs im Zuge der Wirtschaftskrise auf uns zukommen werden, rüsten will. „Ich wurde verurteilt, weil ich bei einer Demonstration meinen Körper vor Verletzungen schützen wollte“, schreibt Benni in seinem Spendenaufruf. Der Schutz einer großen Bank steht also über der körperlichen Unversehrtheit der Aktivist*innen. Getroffen hat es Benni, aber gemeint sind wird alle.

Es geht nicht nur darum, dass jemand Geld braucht, um seine Repressionskosten zu bezahlen, sondern vor allem darum, das Recht auf Versammlungsfreiheit zu verteidigen. Sonst ist es für Menschen mit Vorerkrankungen, für die Pfefferspray viel gefährlicher ist, kaum noch möglich, an Demonstrationen und Kundgebungen teilzunehmen, weil es für sie tödlich enden kann. Die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist der letzte Schritt, den Benni juristisch noch gehen kann.

Bisher belaufen sich die Kosten auf fast 7.000 Euro. Zusätzliche Kosten können dazu kommen. Um unsere demokratischen Rechte zu verteidigen und in Solidarität mit Benni, rufen wir auch dazu auf, für die Kampagne zu spenden.

Gegen ihre Repressionen! Verteidigt das Recht auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit!

Hier geht’s zu der Spendenseite.

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