Profs gegen Streiks
Während in anderen europäischen Ländern immer öfter Generalstreiks gegen die massiven Kürzungen und die Auswirkungen der Krise ausgerufen werden (zuletzt am 29. März in Spanien), herrscht in Deutschland noch wenig Kampfbereitschaft. Wenn aber doch mal ein Streik ansteht, ist die Aufregung groß: Jede spürbare Auswirkung ist zunächst mal „unverhältnismäßig“ und jede Lohnforderung, die über die Inflationsrate hinausgeht wird gleich als überzogen kritisiert – obwohl die betroffenen Unternehmen oft Millionengewinne machen.
Mit an die Spitze der StreikgegnerInnen hat sich im März eine Gruppe von Jura-ProfessorInnen der Carl Friedrich von Weizsäcker-Stiftung gestellt. Diese haben ein Gesetz vorgeschlagen, mit dem das bestehende Streikrecht stark eingeschränkt werden soll – vor allem in Bereichen der Infrastruktur wie Verkehr, Telekommunikation, Müllabfuhr oder Gesundheitswesen. Das Gesetz würde die Gewerkschaften zur Teilnahme an einer Schlichtung verpflichten, wenn das Unternehmen dies fordert – als könnte es einen „neutralen“ Schlichter geben, der die gegensätzlichen Interessen von ArbeiterInnen und UnternehmerInnen überbrücken kann.
Für kleine Gewerkschaften sollen Streiks gleich ganz verboten werden – sie müssen mindestens 15% eines Betriebes oder einer Branche (!) vertreten, um überhaupt zur Arbeitsniederlegung aufrufen zu dürfen. Die Jura-ProfessorInnen sorgen sich angeblich um die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung. In Wirklichkeit zeigen sie, dass die Universität im Kapitalismus nicht einfach für die „Bildung“ da ist, sondern ideologische und politische Legitimation für die herrschende Klasse liefert. Schon deswegen geht das Streikrecht auch Studierende an.