Wer hat Angst vor dem Mietendeckel?
Der Berliner Senat hat am 22. Oktober formal den Gesetzesentwurf zum Mietendeckel beschlossen. Bis Anfang 2020 soll das Gesetz vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden. Er ist der vorläufige Höhepunkt des Kampfes der Berliner Mietenbewegung.
2011 verloren die Strippenzieher*innen der Berliner Immobilienlandschaft erst den Volksentscheid zum Tempelhofer Feld, anschließend mischte „Kotti & Co.“ die Stadt mit einer Diskussion zum sozialen Wohnungsbau auf und 2019 gipfelte dies in dem Volksbegehren zur Enteignung großer Immobilienkonzerne. Unter dem Druck der Straße veröffentlichte die von der Linkspartei geführte Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Berlin einen progressiven Gesetzentwurf, welcher auf Druck von SPD und Grünen entschärft wurde. Unter dem Druck des Volksbegehrens geriet die SPD jedoch zunehmend in die Defensive. Um die Maximalforderungen abzuwenden, griff sie Anfang des Jahres den Vorschlag auf, mittels eines Mietendeckels die Mietpreise durch öffentliches Recht zu regulieren.
Herausgekommen ist ein Kompromiss mit vielen Ausnahmeregelungen und einigen fortschrittlichen Ansätzen. Die SPD wollte lediglich einen Mietenstopp. Nun soll ein Gesetz mit Mietenstopp, Obergrenzen bei Neuvermietungen, Absenkungen der überhöhten Bestandsmieten und einer Regulierung von Modernisierungen kommen. Besonders interessant ist dabei die Absenkungsmöglichkeit der Mieten, auch wenn sie weit weniger umfassend ausfällt als angesichts der aktuellen Mietpreise in Berlin nötig wäre. Der Kompromiss besagt, dass die erlaubten Höchstmieten bei Bestands- und Neuvermietungen um maximal 20 Prozent überschritten werden dürfen, bei einer Überschreitung können Mieter*innen eine Senkung der Miete bei den Behörden beantragen.
Auch in anderen Städten und Bundesländern wächst der Druck. So unterstützt der Münchener Bürgermeister Dieter Reiter (SPD) das aktuelle Volksbegehren #6JahreMietenstopp in Bayern. Auch der Leipziger Bürgermeister Christopher Zenker (SPD) begrüßt den Berliner Mietendeckel und sieht ihn als Vorbild für andere Städte.
Die Immobilienwirtschaft schaltet auf Angriffsmodus
Die Kapitalist*innen sehen ihre Gewinne in Gefahr und gehen in die Offensive. Von einem Kompromiss könne nicht die Rede sein, echauffierte sich der Präsident des Immobilienverbands IVD, Jürgen Michael Schick. Stadtentwicklungssenatorin Kathrin Lompscher (Die Linke) habe „ihre Vorstellung von einer sozialistischen Wohnungspolitik umgesetzt (…) Die einzige Möglichkeit, diesem Irrweg der Berliner Landespolitik zu entkommen, führt über Karlsruhe“, so Schick.
Am Wochenende wurde bekannt, dass auch das Innenministerium von Horst Seehofer das Gesetz für verfassungswidrig hält. Berlin sei „kompetenzrechtlich gehindert“, solche Gesetze zu erlassen. Als Grund für seine Einschätzung führte das Innenministerium an, die Mietpreisbegrenzung sei bereits durch den Bund „umfassend und abschließend geregelt“ worden. Solche Entscheidungen des zuständigen Bundesgesetzgebers dürften nicht durch Einzelentscheidungen eines Landes „verfälscht werden“. Die „Gesetzgebungskompetenz der Länder“ sei daher „gesperrt“. Zudem greife der Gesetzesentwurf in die Eigentumsfreiheit der Wohnungseigentümer ein, heißt es in der Mail, die bereits am 31. Oktober verschickt worden war. Somit stärkt das Innenministerium den Spekulant*innen und Konzernen den Rücken. Dieser Schritt dürfte uns nicht verwundern. Der bürgerliche Staat übernimmt seine traditionelle Aufgabe, das Privateigentum und Kapital zu schützen.
Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen teilte dazu mit: „Allen Beteiligten war von Anfang an bewusst, dass sie juristisches Neuland betreten. Am Ende wird ein Gericht entscheiden, ob der Mietendeckel Bestand hat.“ Es scheint unausweichlich zu sein, dass die Auseinandersetzung vor Gericht landet. Wir sollten uns jedoch nicht auf den Rechtsweg der Konzerne verlassen. Die Gerichte werden das Eigentum der Großeigner*innen schützen und einen neuen Kompromiss vom Kompromiss aushandeln.
Der Widerspruch zwischen Profitinteressen und dem Bedürfnis nach einer bezahlbaren Wohnung lässt sich nicht durch einen Gerichtsprozess auflösen. Wir müssen den Druck auf der Straße erhöhen und den politischen Streik in unseren Kampf integrieren. Nur dann können wir genügend Einfluss auf die politischen Vertreter*innen gewinnen und das Gesetz in seiner Gänze durchsetzen.
Der Mietendeckel ist der vorläufige Höhepunkt der Mieter*innenbwegung
Wir müssen allerdings weiter für die Forderungen von „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ kämpfen. Denn während wir weiterhin keine Wohnungen finden oder ein Großteil unseres Gehalts schon jetzt von den Mietkosten geschluckt wird, wachsen die Einnahmen der Immobilienkonzerne weiter. In den ersten neun Monaten stieg der Gewinn von „Deutsche Wohnen“ im Jahresvergleich um 12,8 Prozent auf 416,3 Millionen Euro. Gerade deshalb fordern wir nicht nur eine teilweise Regulierung der Konzerne, sondern drastische Senkungen der Mieten auf eine reine Kostenmiete, maximal fünf Euro pro Quadratmeter. Energetische Sanierungen müssen von den Konzernen bezahlt und dürfen nicht auf Mieter*innen umgelagert werden. Leerstehender Wohnraum sowie Bauland muss vom Senat beschlagnahmt und für den Ausbau von sozialem Wohnungsbau genutzt werden. Wohnungen dürfen nicht weiter als Spekulationsobjekte missbraucht werden, sondern müssen der demokratischen Kontrolle unterworfen sein.