Perle der „unabhängigen Justiz“: Die deutsche Polizei darf foltern
Ein Bundespolizist in Hannover folterte mehrere Geflüchtete und prahlte damit vor seinen Kolleg*innen. Die Staatsanwaltschaft lässt jetzt die Ermittlungen fallen.
Ein Foto hatte der Bundespolizist aus Hannover per WhatsApp an seine Kolleg*innen geschickt. Darauf war ein Marokkaner zu sehen, der gefesselt auf dem Zellenboden lag. Dazu hatte der Bulle geschrieben: „Dann hat der Bastard erst mal den Rest gammeliges Schweinefleisch aus dem Kühlschrank gefressen. Vom Boden“. Wo aber jeder denkende Mensch einen klaren Fall von Folter erkannt, sieht die Staatsanwaltschaft keinen „Anhaltspunkt für die systematische Misshandlung von Personen, die sich in Polizeigewahrsam befanden“.
Im Mai letzten Jahres kamen zwei Fälle ans Tageslicht – der gleiche Beamte hatte auch einen afghanischen Geflüchteten gefoltert. „Hab den weggeschlagen. Nen Afghanen. Mit Einreiseverbot. Hab dem meine Finger in die Nase gesteckt. Und gewürgt. War witzig.“ Die Staatsanwaltschaft stellt trotz dieser schriftlichen Geständnisse die Ermittlungen in beiden Fällen ein. Stattdessen ermittelt sie nur noch wegen illegalem Waffenbesitz und Kinderpornographie gegen den Bullen.
Das Verhalten von zwei Grundpfeilern unserer „Demokratie“, der Polizei und der Justiz, in diesem Fall weisen auf zwei grundlegende Probleme hin.
Erstens, dass rassistische Schikanen, Misshandlungen und sogar Folter gegen Geflüchtete, Migrant*innen oder „anders“ Aussehende zum Alltag der Polizeibeamt*innen gehören. Es ist ein offenes Geheimnis – aber im Falle solch peinlicher Veröffentlichungen tut die Polizei alles, um den Fall zu vertuschen. So wurden diese Folterbilder erst zwei Jahre später der Öffentlichkeit bekannt.
Zweitens, dass folternde Polizist*innen auf Rückendeckung durch die „unabhängige“ Justiz setzen können, falls diese Fälle doch an die Öffentlichkeit gelangen. Wann hat sie die Vollstrecker*innen der Repression schon einmal wegen überzogener Gewaltanwendung auf Demonstrationen verurteilt? Wann hat sie die Polizei bei der Vertuschung ihrer reaktionären Machenschaften im Stich gelassen?
Diese Front aus Justiz und Polizei zeigt sich auch im entgegengesetzten Fall, wenn Linke oder soziale Aktivist*innen dafür verurteilt werden, dass sie auf die Straße gehen. Oder wenn Streiks verboten werden, da sie den Interessen des Unternehmens widersprechen. Vollkommene Straffreiheit für einen Bullen, der Geflüchtete foltert – während Menschen, die an antirassistischen oder antisexistischen Blockaden teilnehmen, die „harte Hand“ der Justiz zu spüren bekommen.
Die Wut, die uns durch solche Nachrichten immer wieder erfüllt, muss mit einer politischen Strategie verbunden werden. Die bürgerliche Justiz wird immer im Interesse des Kapitals und ihrer Helfeshelfer*innen entscheiden. Die Polizei als Repressionsorgan wird immer das Privateigentum der Kapitalist*innen verteidigen und dabei auch zu extremer Gewalt greifen.
Wir fordern die vollständige Aufarbeitung dieser Fälle und die Bestrafung der Täter*innen. Dafür müssen die Ausgebeuteten in die Geschicke der Justiz eingreifen können, durch die Wahl und Abwahl von Richter*innen und Geschworenen in den Gerichten. Doch nur ein antirassistischer Kampf, der sich klar gegen Staat und Regierung richtet, kann den Opfern des staatlichen Rassismus in der BRD Gerechtigkeit zukommen lassen.