Palästina und das humanitäre Völkerrecht: Krieg, Humanitarismus und Strategie

20.10.2024, Lesezeit 40 Min.
1

Das alte Versprechen des Menschenrechts gilt angesichts des Genozids in Palästina wieder als radikal. Viele haben Hoffnungen in die Vereinten Nationen. Welchen Humanitarismus brauchen wir zur Befreiung der Völker?

Die Dringlichkeit für diesen Text entstand, als Israel während des Gazafeldzugs systematisch Krankenhäuser zerstörte. Im Protest dagegen richteten sich zahlreiche Initiativen, die diese Menschenrechtsverbrechen nicht dulden wollten, unter anderem an deutschen Krankenhäusern. Unsere Auseinandersetzung beruht auf einem Workshop auf dem Sommercamp der Revolutionären Internationalistischen Organisation. 

Das humanitäre Völkerrecht als Teilgebiet des Kriegsvölkerrechts ist relativ neu, zumindest neuer als die moderne Theorie des Krieges. Eine der ersten Verträge des Kriegsvölkerrechts ist niedergeschrieben in den Genfer Konventionen von 1864, auch Gründungsstunde des Roten Kreuzes – die Verbindung von modernem Humanitarismus und Krieg ist also eng, wir können das eine nicht ohne das andere verstehen. In der Genfer Konvention heißt es in Artikel 1, der uns auch gleich erklärt, was das humanitäre Völkerrecht zur Vernichtung gesundheitlicher Infrastruktur in Gaza sagt:

Die leichten und die Haupt-Feldlazarette sollen als neutral anerkannt und demgemäß von den Kriegführenden geschützt und geachtet werden, solange sich Kranke und Verwundete darin befinden. Die Neutralität würde aufhören, wenn diese Feldlazarette mit Militär besetzt wären.1 

Eine weitere Grundlage ist seit 1899 die Haager Landkriegsordnung. Artikel 25 schreibt fest:

Es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, mit welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen oder zu beschießen.2

In Artikel 27 heißt es: 

Bei Belagerungen und Beschießungen sollen alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden, um die dem Gottesdienste, der Kunst, der Wissenschaft und der Wohltätigkeit gewidmeten Gebäude, die geschichtlichen Denkmäler, die Hospitäler und Sammelplätze für Kranke und Verwundete soviel wie möglich zu schonen, vorausgesetzt, daß sie nicht gleichzeitig zu einem militärischen Zwecke Verwendung finden.

Pflicht der Belagerten ist es, diese Gebäude oder Sammelplätze mit deutlichen besonderen Zeichen zu versehen und diese dem Belagerer vorher bekanntzugeben.3

Israel argumentiert genau diese Lücke: Die Krankenhäuser Gazas, die der zionistische Staat systematisch zerstört, seien in Wahrheit Hamas-Zentralen. Somit würde ihre Neutralität aufhören und sie wären legitime militärische Ziele. Ob das wahr ist oder nicht, spielt für Israel zunächst eine untergeordnete Rolle, denn die Wahrheit dieses Krieges ist in eine größere Erzählung eingebettet. 

Auch heißt es, die Städte seien nicht unverteidigt, es gehe gegen Kombattanten, also Mitglieder der Streitkräfte. Das humanitäre Völkerrecht schützt aber lediglich Nichtkombattanten. Die Hamas setze die Bevölkerung als Schutzschilde ein, der Hamas gelten die Angriffe. Bei den Belagerungen werde weiterhin versucht, die Zivilbevölkerung (also Nichtkombattanten) zu schonen. Auch die deutsche Bundesregierung hat sich diese Sichtweise zu eigen gemacht. Ganz unverblümt verkündete Annalena Baerbock zum ersten Jahrestag des 7. Oktober im Bundestag: 

Wenn Hamas-Terroristen sich hinter Menschen, hinter Schulen verschanzen, dann kommen wir in ganz schwierige Bereiche. Aber wir ducken uns davor nicht weg. Deswegen habe ich vor den Vereinten Nationen deutlich gemacht: Dann können auch zivile Orte ihren Schutzstatus verlieren, weil Terroristen diesen missbrauchen. Dazu steht Deutschland

Damit wäre jede Gewaltanwendung legal. Denn, so skandalös das erstmal klingen mag, Zivilist:innen dürfen nach Kriegsvölkerrecht Ziele von militärischen Angriffen sein, wenn dies militärischen Zwecken dient. Das Kriegsvölkerrecht will den Krieg nicht abschaffen, das kann nur der Sozialismus – es will ihn zivilisieren.

Der Zynismus der zionistischen Legitimationsversuche für ihren Genozid legt einen tieferliegenden Zusammenhang von Krieg und Humanitarismus offen.

Völkermord und Kriegsziele

Der Völkermord ist im humanitären Völkerrecht und Völkerstrafrecht, auf das wir später zu sprechen kommen, als das sogenannte Verbrechen aller Verbrechen zentral. Um den Begriff anzuwenden, gilt es, nicht nur einzelne Kriegsverbrechen zu bewerten, sondern den Kriegsplan sowie die Kriegsziele als Ganzes zu betrachten. Es wurde ab 1948 mit der Völkermordkonvention der Vereinten Nationen (UN) beschlossen, also als der Faschismus geschlagen war und die Weltordnung durch die Siegerstaaten erneuert werden musste. 

In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören: 

a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
d) Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.4

Die Vernichtungsabsicht ist dabei das Entscheidende. Die bloße Tötung vieler Menschen reicht nicht aus. Wenn israelische Politiker zum Beispiel in der Öffentlichkeit zur Vernichtung Gazas aufrufen, kann das dann eine Absicht zeigen, falls diese Aufrufe auch mit tatsächlichen Vernichtungstaten in Zusammenhang stehen. 

Der Historiker Amos Goldberg, der im besetzten Jerusalem forscht und lehrt, äußerte sich zum Völkermord in Gaza unter Bezugnahme auf weitere historische Fälle von Genoziden, die von einer Rhetorik der Verteidigung des Täters begleitet sind. Er nennt darunter Namibia (1904 bis 1905 an den Herero und Nama durch das Deutsche Kaiserreich), Ruanda (1994 an den Tutsi), Armenien (1915 bis 1923 durch die junge Türkei) und Srebrenica (1995 an den Bosniaken durch Serbien):

In all diesen Fällen fühlten sich die Täter durch den Völkermord mehr oder weniger berechtigt in ihrer Existenz bedroht, und der Völkermord war die Antwort darauf. Die Vernichtung des Opferkollektivs erfolgte nicht im Gegensatz zu einem Akt der Selbstverteidigung, sondern aus einem authentischen Motiv der Selbstverteidigung.5

Wie weit dieses Motiv authentisch sein mag oder nicht, sei dahingestellt. In der historischen Analogie zu Gaza, die Amos Goldberg zieht und wo er einen Völkermord im Gange sieht, ist es aber die objektive Bedrohung des Zionismus durch den Widerstand Palästinas entscheidend. Das ist eine sehr materialistische Feststellung in einem Meer von Idealismus: Der Zionismus ist politisch genozidal, weil er einen Siedlerstaat verteidigt, als Brückenkopf und „stationärer Flugzeugträger“ des US-Imperialismus zur Kontrolle über die Region und im Interesse der Kapitalist:innen Israels.

Um zu verstehen, dass ein Genozid nicht ein Fremdes zum Krieg, sondern ein Teil des Krieges und der Krieg nicht ein Fremdes zur Politik, sondern ein Teil der Politik ist, brauchen wir die Kriegstheorie. Am besten lesen wir direkt den Urvater der modernen Kriegstheorie, Carl von Clausewitz, mit seinem Hauptwerk „Vom Kriege“:

So sehen wir also, dass der Krieg nicht bloß ein politischer Akt, sondern ein wahres politisches Instrument ist, eine Fortsetzung des politischen Verkehrs, ein Durchführen desselben mit anderen Mitteln. Was dem Kriege nun noch eigentümlich bleibt, bezieht sich bloß auf die eigentümliche Natur seiner Mittel. Dass die Richtungen und Absichten der Politik mit diesen Mitteln nicht in Widerspruch treten, das kann die Kriegskunst im Allgemeinen, und der Feldherr in jedem einzelnen Falle fordern, und dieser Anspruch ist wahrlich nicht gering; aber wie stark er auch in einzelnen Fällen auf die politischen Absichten zurückwirkt, so muss dies doch immer nur als eine Modifikation derselben gedacht werden; denn die politische Absicht ist der Zweck, der Krieg ist das Mittel, und niemals kann das Mittel ohne Zweck gedacht werden.6

Über Mittel und Zweck werden wir noch mehr sprechen, wenn es um die Moral geht. Zunächst steht im Vordergrund, dass die unversöhnliche politische Absicht des Zionismus, und hinter ihm des Imperialismus, ausschlaggebend ist für die Form des Genozids, nicht umgekehrt. Bei Clausewitz steht im Vordergrund, dass der Feind den Kampf nicht mehr fortsetzen kann:

DieStreitkraftmuss vernichtet, d. h. in einen solchen Zustand versetzt werden, dass sie den Kampf nicht mehr fortsetzen kann.Wir erklären hierbei, dass wir in der Folge bei dem Ausdruck ‚Vernichtung der feindlichen Streitkraft‘ nur dies verstehen werden.7

Dieser Zweck heiligt für den klassischen clausewitzianischen Entwurf von Strategie die Mittel. Im Krieg selbst sind die einzelnen taktischen Gefechte durch einen Kriegsplan angeordnet:

Der Kriegsplan faßt den ganzen kriegerischen Akt zusammen, durch ihn wird er zur einzelnen Handlung, die einen letzten endlichen Zweck haben muß, in welchem sich alle besonderen Zwecke ausgeglichen haben. Man fängt keinen Krieg an, oder man sollte vernünftigerweise keinen anfangen, ohne sich zu sagen, was man mit und was man in demselben erreichen will, das erstere ist der Zweck, das andere das Ziel.8

Die Niederwerfung des Gegners ist das „natürliche Ziel des kriegerischen Aktes“9. Wenn der Gegner ein Volk ist, wird die Niederwerfung des Volkes das natürliche Ziel – so weitgehend, dass das Volk seinen Widerstand nicht mehr fortsetzen kann. Der Genozid gegen die Palästinenser:innen ist Teil des zionistischen Ziels der Vorherrschaft in der Region, was uns auch die neuerliche Eskalation des Krieges auf regionaler Ebene gegen den Libanon, die Ansar Allah (Huthi) und den Iran zeigt. Wir werden feststellen, dass dieses Kriegsziel eingebettet ist in das imperialistische Bedürfnis, einen Standpunkt in der Region zu verteidigen, in der die USA seit den Niederlagen in Irak und Syrien auf dem Rückzug sind, nicht zuletzt um die Kontrolle über den Suezkanal zu halten und Einflüsse Chinas und Russlands einzudämmen. Der zionistische Staat hat dabei seine eigene Dynamik im Genozid, aber seine Ziele können nur endgültig mit einem Rauswurf des Imperialismus durchkreuzt werden.

Um uns dem Genozid im Krieg weiter zu nähern, setzen wir uns nun noch mit einem imperialistischen Vordenker für Genozid auseinander, Erich Ludendorff, seines Zeichens Teil der Obersten Heeresleitung im Ersten Weltkrieg und eine Zeitlang Mitstreiter Hitlers. 

Ausflug zu einem Nicht-Theoretiker: Ludendorffs „totaler Krieg“

Erich Ludendorff bezieht das Volk und den Krieg gegen das Volk stärker in seine Gedanken ein und setzt sich theoretisch mit dem Begriff des „totalen“ Kriegs von Clausewitzens Begriff des „absoluten“ Kriegs ab. Meinte der absolute Krieg die entscheidende Niederwerfung der gegnerischen Streitkräfte in einer Entfesselung aller Kräfte, bezog sich Clausewitz doch noch auf die Zerstörung militärischer Mittel. Ludendorff hingegen bezieht die Propaganda und das Volk selbst als Ziel der Niederwerfung ins eigentliche Kriegsziel ein; niederwerfen wollte er vor allem Jüd:innen, Katholik:innen und Sozialist:innen – während der zionistische Staat das palästinensische Volk niederwerfen möchte. Der Genozid als Niederwerfungsinstrument steht Ludendorff ideologisch näher als Clausewitz. 

Ludendorff theoretisierte den Begriff totaler Krieg als „nicht nur Angelegenheit der Streitkräfte […], sondern auch unmittelbar Leben und Seele jedes einzelnen Mitgliedes der kriegführenden Völker“10. Er schreibt weiter:

Das Wesen des totalen Krieges bedingt es, daß er nur dann geführt werden kann, wenn wirklich das ganze Volk in seiner Lebenserhaltung bedroht und entschlossen ist, ihn auf sich zu nehmen. […] ‚Kolonialkriege‘, in denen ein Volk oder ein Stamm nur um sein Leben zu ringen hat, der Gegner diese einfach zermalmen kann, tragen für jenes Volk oder jenen Stamm den Charakter des totalen Krieges und werden von ihnen aus sittlichen Gründen geführt.11

Als Grund für seine eigene Niederlage im Ersten Weltkrieg sah Ludendorff die mangelnde „seelische Geschlossenheit“, was für ihn insbesondere die Niederwerfung des Sozialismus bedeutet hätte. Anstelle des Primats der Politik bei Clausewitz setzte Ludendorff den Primat des Kriegs als „sittliches“ Ringen eines Volkes um die Lebenserhaltung, also dessen moralischen Willen, der etwa mit Mitteln des Terrors zu brechen ist. 

Im totalen Krieg gibt es keine Nichtkombattanten. Diese Nichtunterscheidung, die das humanitäre Völkerrecht in der Praxis einer Streitmacht überflüssig macht, ist in zahlreichen Kolonialkriegen nachweisbar, in imperialistischen Vernichtungsfeldzügen und „Volkskriegen“ (wie Clausewitz sie nennt), wie dem erfolgreichen vietnamesischen Widerstand gegen den US-Imperialismus: Hier verschmolzen militärische mit nichtmilitärischen Zielen, da der Krieg zur Niederwerfung eines Volkes von einem Volk beantwortet wurde, das mit Guerillataktiken kämpfte. 

Letztlich unterlag der US-Imperialismus in Vietnam nicht zuletzt deshalb, weil durch die Jugendbewegung die Unterstützung für den Krieg im Imperialismus gebrochen wurden. Dazu gehörten auch „moralische“ Kämpfe wie die des Vietnam War Crimes Tribunal (Russell-Tribunal 1966) zur Aufdeckung und symbolischen Verurteilung von Verstößen gegen das Völker- und Kriegsrecht, heute im Fall Palästinas zahlreiche Kampagnen palästinasolidarischer Initiativen gegen Waffenlieferungen an Israel, besonders in den USA auch immer mehr antizionistischer jüdischer Menschen, die damit den zionistischen Vertretungsanspruch gegenüber Jüd:innen bestreiten. An diese Tradition knüpfte ab 2010 das neue Russell-Tribunal zu Palästina mit der Verurteilung von Völkerrechtsverstößen durch Israels Apartheid an. 

Soweit die Empirie. Doch Ludendorff, selbsterklärter „Feind aller Theorien“, war tatsächlich kein besonders guter Theoretiker. Nicht nur ist seine Schrift durchtränkt von Esoterik, abscheulichem Antisemitismus und Feindschaft gegenüber der Arbeiter:innenklasse. Auch seine Theorie selbst ist nicht überzeugend: Wo Clausewitz mit dem Primat der Politik Realist ist, ist Ludendorff Idealist, der eine „Sittlichkeit“ von Völkern als eigentliches Ziel setzt, um das offensichtliche zu verschleiern: Der Erste Weltkrieg wurde um Überschussgewinne geführt, im Interesse von Konzernkonglomeraten, mit dem Ziel der Vorherrschaft kapitalistischer Blöcke um die imperialistische Neuverteilung der Welt eines überreifen weltumspannenden Kapitalismus.12 Und auch der Genozid an Palästina wird nicht aus bloßem zionistischen „Ideal“ und Rassismus geführt, sondern vor allem für imperialistische Gewinne, die auf der Dominanz über Westasien basieren. Das Netanjahu-Regime ist ein Diener des Imperialismus – zwar renitent und eigenwillig in Methoden und Eskalationsbereitschaft, objektiv aber dennoch ein Knecht der US-Hegemonie. 

Wir finden das Vorgehen des totalen Krieges zwar empirisch in der Geschichte wieder, besonders in (Neo-)Kolonialkriegen und genozidalen Unternehmungen – in denen also die Zerstörung von Kombattanten und deren Anlagen hinter die ganze oder teilweise Vernichtung eines Volkes zurücktritt –, auch allgemeiner als Tendenz in imperialistischen Kriegen. Dieses lässt sich aber theoretisch besser materialistisch mit Clausewitzens Begriff des absoluten Krieges fassen – wenn wir in sein Denken eine Analyse der weltweiten Klassenbeziehungen einweben, wie es die Bolschewiki getan haben.

Die Bedeutung des Volks in der Lehre von Vietnam 

Im Beispiel Vietnam war die Jugendbewegung gegen den Krieg in einem Aufschwung des allgemeinen Klassenkampfes erfolgreich, der den Imperialismus schwächte. Ohne die Erschütterung der Jalta-Ordnung, des die Klassenkonflikte und Kriege moderierenden Pakts des US-Imperialismus mit dem Stalinismus zur Aufteilung der Welt nach dem Zweiten Weltkrieg, wäre der Sieg des Davids Vietnam über den Goliath USA nicht denkbar gewesen. Dies geschah durch eine Vielzahl neuer Klassenkämpfe, die in der globalen Peripherie oft die Form von Volkskämpfen annahmen.

Der vietnamesische Befreiungskrieg (1955 bis 1975 gegen die USA, zuvor gegen Frankreich) wurde schließlich nicht durch die totale Mobilisation des Volkes entschieden, sondern durch ein Element dessen, was Clausewitz dem „wirklichen Krieg“ (als Opponent des „absoluten Kriegs“) zuschreibt: die Moral der Bevölkerung in den USA selbst. Immer weniger heimkehrende GIs und Jugendliche waren bereit, die Kriegsverbrechen, die zuweilen genozidale Elemente im Willen der Auslöschung durch Bombenkampagnen und dem Einsatz chemischer Kampfstoffe hatten, weiter mitzutragen. Welche Rolle kommt also dem Volk im Krieg zu, wenn wir mit einer sozialistischen, materialistischen Brille auf die Geschichte sehen?

Die Bolschewiki, die in der Oktoberrevolution siegreich waren, eigneten sich Clausewitz kritisch an und der Trotzkismus steht in dieser Tradition, nicht zuletzt durch durch Herausgabe des Werks „Sozialistische Strategie und Militärkunst“ von Matías Maiello und Emilio Albamonte.13 Übernehmen können die sozialistischen Revolutionär:innen zum Beispiel die Konzeption der Niederwerfung und die des Schwerpunkts, der Konzentration der Kräfte auf strategisch wichtige Punkte, wie durch Enteignung der Schlüsselindustrie und Banken unter Kontrolle der Arbeiter:innen. Kritisch müssen sie sein gegenüber der Konzeption des Volks, das er zwar als eigene Größe in die Kriegstheorie einführte. Für Clausewitz verließ das Volk aber nie den Rahmen einer Manövriermasse der Herrschenden, die bedacht werden müsse. Der Maoismus übernahm diese Probleme teils mit der Volkskriegs-Konzeption, weshalb auch die militärisch siegreichen Revolutionen und Volkskriege in China und Vietnam nur zu deformierten Versionen von Arbeiter:innenstaaten führen konnten, deren Führungen sie schließlich der kapitalistischen Wiederherstellung preisgab.

Die Bolschewiki hingegen verstanden die Arbeiter:innenklasse als bewusstes Subjekt in Anführung aller Unterdrückten, das sich durch Übergangsmomente – wie den notwendigen Übergang demokratischer und antiimperialistischer in sozialistische Programmatiken – seiner historischen Aufgabe im Kampf gegen den Imperialismus als höchstem Stadium des Kapitalismus bewusst werden muss. Dies ist auch eine grundsätzliche Differenz, die wir zu Volksbefreiungsstrategien wie zum Beispiel die der Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) haben, die die Arbeiter:innenklasse und ihr Bewusstsein zugunsten rein militärischer Überlegungen übergehen und Abkürzungen über bürgerliche Führungen suchen.

Die Vereinten Nationen, Kompromiss einer alten Weltordnung

Als ein moderierendes Element im Krieg, also Teil des „wirklichen Krieges“ (im Gegensatz zum absoluten) nach Clausewitz, werden meist die Vereinten Nationen besprochen. Sie und ihnen nahestehende Institutionen möchten wir jetzt besprechen.

Im Mai hat der Internationale Gerichtshof (IGH), der Urteile zwischen Staaten aufgrund des Völkerrechts fällt, Israel verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz vor Völkermord in Gaza zu treffen.14 Der Gerichtshof sieht die Gefahr, dass durch die Rafah-Offensive die Völkermord-Konvention verletzt wird. Im Juli erst urteilte der IGH auch, dass die Siedlungspolitik und Diskriminierung in den besetzten Gebieten illegal sind und beendet werden müssen. Das Urteil hat allerdings keine direkten Konsequenzen. 

Wichtig ist in diesem Zusammenhang neben dem IGH noch der Internationale Strafgerichtshof (IStGH), der gegen Einzelpersonen und nicht gegen Staaten ermittelt. Formell gehört er nicht zur UN, hat mit den Vereinten Nationen aber eine Kooperationsvereinbarung. Israel hat das Römische Statut als Grundlage des IStGH nicht unterzeichnet und erkennt den Gerichtshof nicht an. Da Palästina aber zu den Unterzeichnern gehört und der Genozid in Palästina angeklagt wird, ist der IStGH zuständig. 

Der IStGH hat im Mai einen Haftbefehl gegen die Führer Israels und der Hamas beantragt, wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Den inzwischen von Israel ermordeten Hamas-Führern wurde vorgeworfen: Vernichtung und Geiselnahme – neben zahlreichen anderen Verbrechen. Premier Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Yoav Gallant wird vorgeworfen: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die „auf dem Gebiet des Staates Palästina begangen wurden“, so IStGH-Chefankläger Karim Ahmad Khan. Dazu würden „das Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung als Kriegsverbrechen, (…) vorsätzliche Angriffe gegen die Zivilbevölkerung [und] Vernichtung und/oder Ermordung“ gehören, so die Erklärung Khans. Etwa die Aussage Finanzminister Smotrichs, es sei moralisch, die Menschen in Gaza zu Tode hungern zu lassen, aber die Welt lasse Israel nicht.15 

Obwohl Israel nach internationalem Recht das Recht hat, sich selbst zu verteidigen, erläuterte Khan in seiner Anklage, dass die „absichtliche Verursachung von Tod, Hunger und großem Leid“ für die Zivilbevölkerung ein klarer Verstoß gegen die 2002 in Rom unterzeichnete Gründungscharta des IStGH darstelle.

Was passiert hier? Wie kann in den Krieg, der die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln ist, humanitär eingegriffen werden? Das Völkerrecht ist, mit Clausewitz gesprochen, eben ein Moment des wirklichen Krieges, das den absoluten Krieg, der die Tendenz zur Verabsolutierung der militärischen Niederwerfung hat, beschränken kann. Dabei geht das Recht immer auf einen Kompromiss zurück, zwischen Staaten und letztlich auch zwischen den Klassen. 

Die internationale Vertragslage friert ein bestimmtes hegemoniales imperialistisches Gleichgewicht für eine Zeit lang ein. Das ist ihr Anspruch, nicht mehr und nicht weniger. Das internationale Völkerstrafrecht heute hat seine Basis im Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes 1948, in der Frühzeit der sogenannten Jalta-Ordnung, also der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg, als die stalinisierte Sowjetunion und die imperialistischen USA versuchten, einen weltweiten Klassenkompromiss auf die Beine zu stellen, der bis zum Fall der Sowjetunion galt.

Verträge wie die Völkermordkonvention bestehen nicht etwa aus „ewigen“ Ideen, Utopien oder Einsichten in die Wahrheit des Friedens zwischen den Völkern, sondern sie geben einen Stand des weltweiten Gleichgewichts wieder. In der frühen Jalta-Ordnung hieß das: Deutschland und Japan mussten diszipliniert und der neu geschaffene Status quo eingefroren werden. Gleichzeitig sollte das Recht so flexibel sein, dass es die Interessen der USA und der Sowjetunion nicht zu sehr beschränkte. Der IGH wurde bereits 1945 gemeinsam mit den Vereinten Nationen gegründet und friert diese historische Situation rechtlich ein. 

Die Welt war 1945 bis 1989 in drei Blöcke geteilt: den imperialistischen Block unter Vorherrschaft der USA, den Block unter Vorherrschaft des degenerierten Arbeiter:innenstaats UdSSR und eine Reihe sogenannter blockfreier Staaten, wie Indien oder Ägypten, die zwischen den ersten beiden Blöcken zu manövrieren versuchten, und teils kapitalistische Staaten, teils deformierte Arbeiter:innenstaaten (Jugoslawien) waren. 

Die Vereinten Nationen waren in ihrer Gründung zweierlei: Einmal ein Instrument des imperialistischen Hegemons der USA, um  die Hegemonie über die Welt herzustellen, daher auch der Sitz in New York. Gleichzeitig aber ein Instrument der Diplomatie mit der stalinisierten Sowjetunion und dann auch Chinas, weshalb die Völkermordkonvention die Verfolgung politischer Gruppen beiseite lässt. Den Kompromisscharakter der UN sehen wir besonders im Sicherheitsrat, dem einzigen harten Sanktionsinstrument der UN. Er sollte friedliche Koexistenz von Kapitalismus und degenerierten sowie deformierten Arbeiter:innenstaaten gewährleisten, letztlich also internationale Klassenkonflikte einfrieren. 

Dass eine bestehende Weltordnung mit dem Völkerstrafrecht eingefroren werden sollte, gilt auch für die zusätzlichen Verträge und Organisationen. Dazu gehören neben dem IStGH etwa das Ruanda-Tribunal 1995 und das Jugoslawientribunal 1993, die in einer Situation des Übergangs von der Jalta-Ordnung in eine neue Weltordnung in den 90ern hergestellt wurden. Diese neue Ordnung galt zunächst als unipolar, dann als multipolar – seit der Weltwirtschaftskrise war dieses neue Gleichgewicht instabil, seit dem Ukraine-Krieg bricht es in eine ungewisse Zukunft um. Zu den neueren Verträgen zählt insbesondere das Rom-Statut zur Verfolgung von Kriegsverbrechern von 1998. 

Es gibt heute fast nur noch kapitalistische Staaten auf der Welt (mit Ausnahme Kubas und Nordkoreas); die USA waren in den 90ern der unangefochtene Hegemon und damit der sichere Schutzpatron für Israel, heute geht ihre Hegemonie mit vielen Widersprüchen nieder, ohne dass das inzwischen kapitalistische China diese Rolle friedlich übernehmen könnte. 

Interessanterweise entstanden sowohl der zionistische Kolonialstaat als auch das heutige Völkerrecht und Völkerstrafrecht aus einem Kompromiss heraus, dessen materielle Grundlage heute nicht mehr existiert, also aus der Nachkriegszeit und Jalta-Ordnung. Stalin hatte Israels Gründung befürwortet, konnte allerdings keinen Einfluss nehmen und so fiel Israel als Brückenkopf in der Region an die USA. Die extreme Gewalt des Genozids und die aktuelle Eskalationsgefahr des Krieges lassen sich durch die Instabilität des Gleichgewichts erklären, in dem sich die Welt befindet.

Zahlenmäßig befinden sich in den UN viele abhängige Staaten, die bereit sind, zu Palästina hin zu vermitteln, zum Beispiel IGH-Klageführer Südafrika. Auch das formelle Völkerrecht und Völkerstrafrecht, über das IGH und IGStGH richten, stehen zumindest teilweise auf der Seite gegen den Genozid – wenngleich diese Körper eine Äquidistanz (einen gleich großen Abstand) zum Besatzer Israel herstellen, indem sie Verstöße auf beiden Seiten gewissermaßen gleichsetzen.

So auch Ines Schwerdtner, die neue Vorsitzende der Linkspartei, die den „Antisemitismusstreit“ zwischen harten Pro-Zionist:innen und Vermittler:innen zu Palästina mit dem „Kompromiss“ der Äquidistanz abwickelte. Der Parteitag forderte nun: „Die völkerrechtswidrige Kriegsführung in Gaza und Libanon muss sofort eingestellt werden“ und zugleich: „Das Unrecht der Besatzung der palästinensischen Gebiete ist niemals eine Rechtfertigung für den menschenverachtenden Terror der Hamas – und genauso rechtfertigt der 7. Oktober nicht die Völkerrechtsverbrechen der israelischen Armee in Gaza oder im Libanon.“16

Hier hilft die Position des „gleichen Abstands“, in einem laufenden Genozid keine Haltung einnehmen zu müssen. Gleichzeitig erscheint es anachronistisch, dass mit dem klassischen Völkerrecht der Vereinten Nationen ein Instrument der „alten“ Weltordnung heute die Unterdrückten schützen soll – diesen Widerspruch zeigt auch die Missachtung des israelischen Militärs für UN-Blauhelme im Libanon seit dem neuerlichen Einmarsch.

Unterdrücker und Unterdrückte

Ein Urteil der UN kann das Urteil der Arbeiter:innenklasse und Unterdrückten nicht ersetzen. Wozu machen wir Revolutionär:innen also überhaupt Urteile über Gewalt? Unsere Urteile über Gewalt sagen aber etwas über die Stellung aus, die die Subjekte haben – und sie sagen etwas über unsere eigene Stellung aus.

Gehen wir in die Jahre 1791 bis 1804, als die Haitianische Revolution stattfand, an deren Ende die Abschaffung der Sklaverei, die formelle Loslösung vom Kolonialismus und die erste Schwarze Republik stand. Damit versuchten die Haitianer:innen ihr Menschenrecht zu erlangen, das zuvor in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Paris verkündet worden war, aber nicht für Schwarze gelten sollte. Für sie galt noch der Code Noir, das Sklavenhalterrecht gegen Schwarze.

Die französischen Sklavenhalter hatten im damaligen St. Domingue (auf dem Gebiet des heutigen Haiti) zur Aufrechterhaltung der Sklaverei im Dienste des französischen Kapitals Menschenrechtsverbrechen begangen, während der Loslösungskriege auch Verbrechen, die wir heute als Genozid bezeichnen, da sie absichtlich auf die Vernichtung zielten. Die Revolution wurde angeführt vom Feldherrn Toussaint L’Ouverture, einem ausgezeichneten Militärstrategen, der mit Waffengewalt Menschenrechte erzwang.

Während der Aufstände, die in eine Revolution mündeten, begangen auch die sich befreienden Sklav:innen Taten, die wir heute juristisch mit der Terminologie des Völkerstrafrechts als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnen müssten. C.L.R. James, Marxist und Historiker, der über Toussaint L’Ouverture und die Haitianische Revolution sein Werk „Die schwarzen Jakobiner“ schrieb, äußerte sich dazu: „Jetzt besaßen sie [die Sklaven] die Macht und taten, wie man es ihnen vorgemacht hatte.“17 Er beschreibt einige Grausamkeiten explizit. Dennoch urteilte CLR James über die teils identischen Verbrechen während der Revolte und Revolution anders als über die Verbrechen der Sklaverei, wofür er von bürgerlicher Seite immer wieder angegriffen wurde.

Darüber reflektiert der Philosoph Samir Chopra 2013 in einem Kommentar:

Die Gewalt, die den Sklaven angetan wurde, diente der Aufrechterhaltung eines ganz bestimmten Systems der Kontrolle; die Gewalt, die die Sklaven gegen ihre Herren richteten, war ein momentaner Ausbruch. Die Verbrechen […], die die Sklaven erlitten hatten, dienten dazu, ihren Geist zu brechen und das Privileg der Besitzer durchzusetzen; sie waren die sichtbaren Merkmale einer Ideologie der totalen Kontrolle. Sie brachen Körper und Geist gleichermaßen. Die Grausamkeiten der von den Sklaven verübten Vergeltungsmaßnahmen erscheinen dagegen als ein momentaner Ausdruck von Rache, dessen Leidenschaften hoffentlich bald abklingen würden. Sie haben nichts Systematisches, nichts Kodifiziertes an sich.18

Er kommt zur Schlussfolgerung:

Diese Überlegungen entschuldigen meiner Meinung nach die Gewalt nicht, aber sie relativieren sie.19

Diese Sätze hallen in unseren Ohren wider, wenn wir an Gaza denken. 

Ihre Moral und unsere

Die Rechtfertigung des Rechts ist eine Moral. Als Materialist:innen glauben wir nicht an eine ewige Moral, die sich aus Gott oder der allgemeinen menschlichen Vernunft ableitet. Es gibt gar keine allgemeine menschliche Vernunft, solange es Klassen gibt. Jede Vernunft ist eine Klassenvernunft. Die Vernunft der Sklavenhalter:innen von Haiti war die Gewalt gegen die Sklav:innen. Die Vernunft der aufständischen Sklav:innen von Haiti war die Gewalt gegen die Sklavenhalter.

Die freien Bürger:innen von Haiti erlebten nach Gründung der ersten Schwarzen Republik, dass sie nicht frei waren, obwohl sie sich formal unabhängig gemacht hatten. Frankreich zwang sie zur Zahlung gewaltiger Reparationen, die sie in die weitere Abhängigkeit zwangen. Es entstand etwas, das wir eine Halbkolonie nannten. Eine solche Halbkolonie wäre auch ein Palästina in einer Zwei-Staaten-Lösung, in der Israel die Reichtümer, die Kontrolle über das Wasser und den Großteil des Landes und die Produktionsmittel erhielte. Bis heute wurde Haiti immer wieder Opfer US-amerikanischer Besetzungen und militärischer Interventionen. Heute ist Haiti das ärmste Land in den Amerikas.

Leo Trotzki, Anführer der russischen Revolution, entwickelte die Theorie der permanenten Revolution. Darin zeigte er, dass Revolutionen durchaus auch in abhängigen Ländern beginnen können, sich regional weiterentwickeln und erst auf der Weltebene vervollständigt werden können. Die Isolation einer Revolution führt in ihre Niederlage. Trotzki beschäftigte sich interessanterweise auch mit der Moral in einer Schrift, in der er Gewalt verteidigte, die die Russische Revolution gegen die Konterrevolution einsetzte:

‚Das bedeutet also, daß zur Erreichung dieses Ziels alles erlaubt ist?‘ wird der Philister sarkastisch fragen – und er beweist damit, daß er nichts begriffen hat. Erlaubt ist, so antworten wir, was wirklich zur Befreiung der Menschheit führt. Da dieses Ziel nur durch Revolution erreicht werden kann, trägt die Befreiungsmoral des Proletariats notwendigerweise revolutionären Charakter. Sie tritt nicht nur jedem religiösen Dogma, sondern auch allen idealistischen Fetischen, philosophischen Gendarmen der herrschenden Klasse unversöhnlich entgegen. Ihre Regeln leiten sich aus den Entwicklungsgesetzen der Gesellschaft ab, also in erster Linie aus dem Klassenkampf, dem obersten aller Gesetze.

‚Alles gut und schön‘, wird der Moralist hartnäckig erwidern, ‚aber bedeutet das nun, daß im Kampf gegen die Kapitalisten alle Mittel erlaubt sind: Lüge, Schwindel, Verrat, Mord und so weiter?‘ Erlaubt und obligatorisch sind jene Mittel, und nur jene Mittel, so antworten wir, die das revolutionäre Proletariat einen, seine Herzen mit unversöhnlicher Feindschaft gegen die Unterdrückung erfüllen, die es lehren, die offizielle Moral und ihre demokratischen Nachbeter zu verachten, es mit dem Bewußtsein seiner eigenen historischen Mission erfüllen, seinen Mut und seinen Opfergeist im Kampf heben. Eben daraus ergibt sich, daß nicht alle Mittel erlaubt sind.20

Nehmen wir die Lehren aus der Haitianischen und Russischen Revolution über Moral und Recht zusammen. Dann heißt das für uns, dass wir konkrete Taten in einem antikolonialen Kampf, besonders Verbrechen gegen die Menschlichkeit, ablehnen und verurteilen können, ohne uns von den Handlungen des antikolonialen Kampfes insgesamt zu distanzieren. Wir lehnen ab und verurteilen Methoden der Hamas, die sich gegen die Zivilbevölkerung richten und somit eine mögliche Verbrüderung gegen die Besatzung und den Imperialismus erschweren. Besonders Massaker und sexistische Gewalt, die nur dazu dienen können, die jüdischen und arabischen Arbeiter:innen und Unterdrückten gegeneinander aufzubringen.

Die Lehre für uns ist aber weiterhin, dass eine Gleichsetzung der Gewalt von Unterdrückern und Unterdrückten, wie der IStGH es mit seinen Anklagen unternimmt, von einem konkreten historischen Standpunkt der Revolution aus abzulehnen ist. Die Gewalt der Unterdrücker ist grundlegend eine andere als die Gewalt der Unterdrückten. 

Und insbesondere lernen wir, dass es jene Mittel, und nur jene Mittel, erlaubt und sogar notwendig sind, die „das revolutionäre Proletariat einen, seine Herzen mit unversöhnlicher Feindschaft gegen die Unterdrückung erfüllen, die es lehren, die offizielle Moral und ihre demokratischen Nachbeter zu verachten, es mit dem Bewußtsein seiner eigenen historischen Mission erfüllen, seinen Mut und seinen Opfergeist im Kampf heben“. Das möchten wir im letzten Teil ausführen, denn es bedeutet, dass das weltweite Proletariat unbedingt eine eigene Rolle im Kampf einnehmen muss, um alle Unterdrückten hinter sich zu einigen und den Imperialismus zu besiegen.

Zwei Humanitarismen

Sicherlich gibt es diskursiv schon durch die internationalen Ermittlungen gegen Israel wegen des juristischen Verdachts auf Völkermord Möglichkeiten für die Palästinasolidarität, besser gehört zu werden und legitimer zu sprechen. Dies sind Waffen des Wortes, die man nicht ablehnen muss, aber deren Zweischneidigkeit man sich bewusst sein sollte. Wer sollte schließlich das Recht der Unterdrückten durchsetzen, damit es kein leeres Wort bleibt?

Die Aufteilung der Welt in Nationalstaaten kann innerhalb des Kapitalismus nicht aufgehoben werden. Es gibt kein „Weltrecht“, weil es keinen Weltstaat und kein Weltregime gibt. Die Ordnung der Staaten ist im Kapitalismus notwendig „anarchisch“ (im Sinne von gesetzlos), ihre einzigen Gesetze sind die der Profite, Überschüsse und imperialistischen Knechtschaft. Weil das Recht lediglich ein Mittel des Nationalstaats ist und der Nationalstaat die Klassenwidersprüche ausdrückt, reguliert und die Interessen der bürgerlichen Klasse durchsetzt. Es gibt allerdings internationale Verträge und Organisationen, die in nationales Recht eingreifen – aber nur, um eine bestimmte imperialistische Weltordnung in begrenztem Umfang einzufrieren, wie wir weiter oben gezeigt haben.

Der tiefere Widerspruch des internationalen Staatenrechts und humanitären Völkerrechts liegt nicht an der Asymmetrie von Akteuren oder einer multipolaren Weltordnung, wie vielfach und populär diskutiert wird. Der Widerspruch liegt vielmehr in der Staatlichkeit der Klassenordnung selbst. Der Staat ist, wie Friedrich Engels treffend feststellte,

Produkt der Gesellschaft auf bestimmter Entwicklungsstufe; er ist das Eingeständnis, daß diese Gesellschaft sich in einen unlösbaren Widerspruch mit sich selbst verwickelt, sich in unversöhnliche Gegensätze gespalten hat, die zu bannen sie ohnmächtig ist. Damit aber diese Gegensätze, Klassen mit widerstreitenden ökonomischen Interessen nicht sich und die Gesellschaft in fruchtlosem Kampf verzehren, ist eine scheinbar über der Gesellschaft stehende Macht nötig geworden, die den Konflikt dämpfen, innerhalb der Schranken der ‚Ordnung‘ halten soll; und diese, aus der Gesellschaft hervorgegangene, aber sich über sie stellende, sich ihr mehr und mehr entfremdende Macht ist der Staat.21

In der Vergangenheit gab es immer wieder Interventionen, die durch den Sicherheitsrat der UN genehmigt werden; sie wurden dann meist vom Hegemon USA angeführt und von den anderen Mitgliedern des Sicherheitsrats zumindest geduldet, wie in Afghanistan. Das ist gegen Israel nicht vorstellbar, da die USA seine Schutzmacht sind. Auch eine Auslieferung israelischer Offizieller an den Strafgerichtshof erscheint nicht plausibel, da Israel das Gericht nicht einmal anerkennt. 

Letztlich muss es aber Subjekte geben, die Humanitarismus durchsetzen. Wir möchten hier argumentieren, dass es aufgrund des Subjekts eigentlich zwei verschiedene Humanitarismen gibt. Also dass gerade das allgemeine Menschenrecht, das den Anspruch der Universalität erhebt, nicht allgemein ist, sondern ein Klassenrecht bleibt, solange es Klassen gibt. Aber dass das Menschenrecht gleichzeitig doch einen allgemeinen, wir sagen auch hegemonialen Anspruch hat, mit dem Angehörige einer Klasse Angehörige anderer Klassen anführen können.

Es gibt den imperialistischen Humanitarismus. Er begründete Krieg und Besatzung in Afghanistan mit Menschenrechten. „Brunnen bauen“ und „Mädchenschulen“ wurden geflügelte Worte für einen neokolonialen Krieg um die Neuaufteilung der Welt. In diesem Sinne wäre auch eine internationale UN-Besatzung in Gaza – etwa nach dem Vorbild des besetzten Kosovo – zu verstehen, die sich der deutsche Staat vorstellen kann.

Der imperialistische Humanitarismus ist allerdings nicht ausschließlich die unmittelbare Durchsetzung kapitalistischer Interessen, dann bräuchte er den Humanitarismus nicht und es bliebe nur der blanke imperialistische Zwang. Sondern es gibt ein ganzes Spektrum etwa an NGOs, die Geflüchtetenrechte in Deutschland fordern, aber zum Genozid in Gaza schweigen, ja teils sogar bei Demonstrationen für das Besatzungsstatut teilnehmen. Sie werden vom imperialistischen Humanitarismus angeführt.

Die Idee des imperialistischen Humanitarismus ist, dass letztlich die kapitalistischen Staaten, mit Hilfe hegemonialer Instrumente wie der Vereinten Nationen, Menschenrechte durchsetzen, mit Deklarationen, Urteilen, Mandaten. Der Humanitarismus wird, um hegemonial zu wirken, nicht als ein Mittel zum Zweck betrachtet, sondern als ein Ziel in sich, sodass die Interessen des Imperialismus unsichtbar gemacht werden, die in der Frage eigentlich zutage treten, was die viel zitierte Staatengemeinschaft durchsetzt und was nicht.

Das ist auch die Idee des bürgerlichen Pazifismus, der den Krieg eben nicht als eine Durchsetzung von Politik mit anderen Mitteln begreift, sondern als eine ewige Idee. Der imperialistische Humanitarismus ist von Seiten des Imperialismus aus instrumentell. Von Seiten der utopischen Humanitären, die von ihm angeführt, umgelenkt und geblendet werden, ist er idealistisch, und korrumpiert ihre Ziele der Humanität für die Ziele eines kapitalistischen Staatenblocks gegen andere.

Sollen wir den Humanitarismus damit wegwerfen? Nein!

Dem imperialistischen Humanitarismus gegenüberstellen möchten wir den Humanitarismus der Ausgebeuteten und Unterdrückten, der das Menschenrecht unter Anführung der Arbeiter:innenklasse erkämpft. Er ist das Versprechen an die Unterdrückten dieser Welt, dass ein allgemeines Menschenrecht erkämpft werden kann, insofern die Menschheit selbst allgemein wird. Das heißt, dass die Klassen nach dem Sturz des Kapitalismus durch die Räteherrschaft und nach der Errichtung sozialistischer Arbeiter:innenstaaten schließlich im Kommunismus absterben. Dieser Humanitarismus ist ein revolutionär-sozialistischer und der einzig „realistische“.

Der revolutionär-sozialistische Humanitarismus hat also andere Ziele und demnach auch andere Methoden als der imperialistische. Wenn der IGH oder der IStGH ein Verfahren gegen den Genozid eines Besatzungsstaates führt, wäre es sicherlich dumm aus der Perspektive des revolutionär-sozialistischen Humanitarismus auf dieses Argument zu verzichten. Wenn sogar das Machtinstrument der Vereinten Nationen die Schuld Israels anerkennt, ist der Kampf gegen Unterdrückung offensichtlich legitim und die Kollaboration mit Israels Regime illegitim. 

Der revolutionär-sozialistische Humanitarismus lässt sich aber nicht die Hände binden und fällt nicht auf falsche Gleichsetzungen herein. Er ist kein Pazifismus und kein Gewaltverzicht aus Prinzip. Vor allem vertraut er nicht darauf, dass kapitalistische Staaten, die letztlich hinter der UN stehen, das Menschenrecht erfüllen. Das werden die imperialistischen Staaten ebenso wenig wie die arabischen Staaten der Region, deren Führungen nicht am Schicksal der Palästinenser:innen interessiert sind. 

Der revolutionär-sozialistische Humanitarismus klagt also den Genozid Israels an und wird bestätigt durch aktuelle Klagen vor Gericht. Seine Mittel liegen aber nicht in Petitionen und Hoffnung auf Gerichte oder gar in humanitären Einsätzen kapitalistischer Staaten. Er fordert natürlich den Waffenstillstand, aber unterstützt nicht ein imperialistisches Einfrieren mit Fortsetzung von Besatzung und Genozid auf anderen Wegen, etwa durch eine UN-Besatzung. Seine Losung ist nicht der utopische allgemeine Friede, sondern das Ende der Unterdrückung.

Seine humanitären Mittel sind im Imperialismus insbesondere Demonstrationen, Streiks und Blockaden gegen Waffenlieferungen und Kollaborationen, die dem Völkermord, der Aggression Israels, der Besatzung und der Apartheid dienen oder Hilfen für Palästinenser:innen in irgendeiner Weise blockieren, unabhängig davon, wie Gerichte sich verhalten. Dass es in den USA erstmals seit Vietnam wieder eine große Antikriegsbewegung gibt, ist Grund zur Hoffnung, da diese Bewegung mit dem imperialistischen Common Sense der Verteidigung des Zionismus bricht. Gewerkschaften rufen inzwischen zum Boykott von Waffenlieferungen auf, fordern einen Waffenstillstand und machen sich so radikal-humanitäre Forderungen zu eigen. Die Standhaftigkeit der Palästinasolidarität in imperialistischen Ländern entgegen enormer Repression ist ein Vorbild. Auch dass immer mehr jüdische Menschen sich der „ceasefire now“-Kampagne und der Kampagne zum Stopp der Lieferung von Rüstungsgütern nach Israel zusammen mit ihren arabischen und muslimischen Geschwistern anschließen, ist ein riesiger Erfolg, der dem zionistischen Staat seine Legitimität streitig macht. 

Tagesaufgaben und Vorbereitungsaufgaben für eine sozialistische Weltrevolution

Diese Tagesaufgaben verbinden sich mit der Perspektive, dass das Proletariat im imperialistischen Zentrum an der Niederwerfung des Imperialismus teilnehmen muss. Denn ohne seine Teilnahme kann der Imperialismus nicht niedergeworfen werden. Und nur mit einer Feindschaft gegenüber dem Imperialismus, mit seiner Aufrüstung, seinen zionistischen Kampagnen, seinem Rassismus und seiner wirtschaftlichen und militärischen Unterstützung für Israel, seiner Weltbank, die die Region mit Schulden in Abhängigkeit hält, kann sich das Proletariat in den USA, Deutschland und anderen imperialistischen Ländern selbst befreien. Das gilt auch für Bewegungen wie Black Lives Matter in den USA oder gegen die AfD in Deutschland, die nur mit einem antiimperialistischen Programm gegen Krieg und Besatzung sowie für die Streichung der Auslandsschulden dem Griff der Demokratischen Partei in den USA und der Ampel in Deutschland entkommen und ihre Ziele zusammen mit den unterdrückten Völkern erreichen können. 

Die Arbeiter:innenklasse wird aber nicht spontan zu diesem anführenden revolutionären Subjekt. Es gilt, Vorbereitungsaufgaben zu erfüllen, die mit dem Aufbau einer revolutionären Partei auf Basis der Theorie der Permanenten Revolution und des Übergangsprogramms zusammengehen. Erst wenn sich die Vorhut der Arbeiter:innenklasse zusammenschließt und sie für diese Ziele in den Kampf führt, kann sich die Arbeiter:innenklasse in der Masse von den verräterischen Führungen trennen, die sie im Imperialismus mit Bestechungen und Drohungen passiv halten. Immer mehr Menschen in Deutschland etwa lehnen die „bedingungslose Solidarität“ mit Israel ab, die Teil der „Staatsräson“ ist. Aber um ihnen ein Angebot machen und gegen den Kapitalismus und Imperialismus erfolgreich zu kämpfen, müssen die Revolutionär:innen politisch mit den fortgeschrittensten Sektoren der Arbeiter:innen – wie die Hafenarbeiter:innen und die Gesundheitsarbeiter:innen in Deutschland – fusionieren. Es führt kein Weg daran vorbei, größere Teile der Arbeiter:innen auf sozialistischer und antibürokratischer Grundlage anzuführen, die Gewerkschaften zurückzuerobern und zu Kampfinstrumenten der Arbeiter:innen und Unterdrückten in politischen Streiks und Besetzungen gegen den imperialistischen Krieg zu machen. 

In der Region Westasiens und Nordafrikas ist der Massenprotest zum Sturz der verräterischen Regierungen nötig, angeführt von der Arbeiter:innenklasse in Generalstreiks und durch die Schaffung von Räten, die die Regierungsmacht übernehmen. Palästina wird nicht nur in Palästina befreit. Die Aufstandsperspektive gilt etwa im zentralen Land Ägypten, dessen Regierung die Palästinasolidarität unterdrückt und dessen Bevölkerung massiv unter den imperialistischen Schulden bei der Weltbank sowie der kapitalistischen Inflation leidet. Die Perspektive des Humanitarismus für Palästina ist regional und global: Sie bedeutet den Rauswurf des Imperialismus aus der Region, die Enteignung der Banken und Konzerne unter Arbeiter:innenkontrolle, Außenhandelsmonopole unter Arbeiter:innenkontrolle und die Ausweitung auf eine sozialistische Föderation der Staaten Westasiens. 

Auch diese Aufgaben sind nicht spontan und ohne Vorbereitung erfüllbar. Ein Aufstand ist noch keine Revolution und eine Revolution muss die Weltebene erreichen, um sich durchzusetzen. Die Arbeiter:innen und unterdrückten Massen der Region brauchen eine Abrechnung mit allen Varianten der verräterischen Volksfront und des Populismus, die sie schon mehr als einmal um den Sieg betrogen haben. Der Internationalismus besteht hier zuallererst in einer Klärung der strategischen Aufgaben, für die wir das Übergangsprogramm und die Theorie der Permanenten Revolution für unabdingbar halten. 

Der revolutionär-sozialistische Humanitarismus ist keine unerreichbare Utopie. Er ist eine konkrete Strategie. Für die vollständige Erfüllung des Menschenrechts – für den Sozialismus.

Fußnoten

  1. 1. Genfer Konvention betreffend die Linderung der im Felddienst verwundeten Militärpersonen, in: Henry Dunant: Eine Erinnerung an Solferino, Eigenverlag des Österreichischen Roten Kreuzes, Wien 1997, abrufbar unter: https://www.roteskreuz.at/fileadmin/user_upload/PDF/Publikationen/Erinnerung_an_Solferino/Eine_Erinnerung_an_Solferino_-_Henri_Dunant_1_.pdf [18. Oktober 2024].
  2. 2. Das Abkommen wurde 1907 leicht verändert. Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs. Vom 18. Oktober 1907, abrufbar unter: https://www.1000dokumente.de/Dokumente/Haager_Landkriegsordnung [18. Oktober 2024].
  3. 3. Rede der Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock,
    in der Vereinbarten Debatte „7. Oktober: Ein Jahr nach dem terroristischen Überfall auf Israel“ vor dem Deutschen Bundestag am 10. Oktober 2024 in Berlin, abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/bulletin/rede-der-bundesministerin-des-auswaertigen-annalena-baerbock–2314632 [18. Oktober 2024].
  4. 4. Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, Generalversammlung der Vereinten Nationen, Resolution 260 A (III) vom 9. Dezember 1948, abrufbar unter: https://www.uni-marburg.de/de/icwc/zentrum/pdfs/voelkermordkonvention.pdf [18. Oktober 2024].
  5. 5. Amos Goldberg: Yes, it is genocide, 18. April 2024, abrufbar unter: https://thepalestineproject.medium.com/yes-it-is-genocide-634a07ea27d4 [18. Oktober 2024]. Eigene Übersetzung.
  6. 6. Carl von Clausewitz: Vom Kriege, Erstes Buch, Erstes Kapitel, Abschnitt 24, 5. Auflage, Nikol Verlagsgesellschaft, Hamburg 2008, S. 47.
  7. 7. Ebd., Erstes Buch, Zweites Kapitel, S. 52. Hervorhebung im Original.
  8. 8. Ebd., Skizzen zum Achten Buch,  Zweites Kapitel, S. 693.
  9. 9. Ebd.
  10. 10. General Ludendorff: Der totale Krieg, Ludendorffs Verlag, München 1937 [1935], S. 5, abrufbar unter: https://www.google.de/books/edition/Der_totale_Krieg/39EZAAAAIAAJ?hl=de&gbpv=1&pg=PA1&printsec=frontcover [19. Oktober 2024].
  11. 11. Ebd.
  12. 12. Siehe dazu W. I. Lenin: Der Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus. Gemeinverständlicher Abriß, in: Ders.: Werke, Band 22, Dietz Verlag, Berlin 1972 [1917], S. 189-309, abrufbar unter: https://www.marxists.org/deutsch/archiv/lenin/1917/imp/index.htm [19. Oktober 2024].
  13. 13. Emilio Albamonte und Matías Maiello: Estrategia socialista y arte militar, Edicion IPS, Buenos Aires 2017. Eine deutsche Übersetzung ist in Arbeit.
  14. 14. International Court of Justice: Order of 24 May 2024, abrufbar unter: https://www.icj-cij.org/node/204091#:~:text=The%20Court%20recalls%20that%2C%20on,(see%20paragraph%2028%20above) [19. Oktober 2024].
  15. 15. Israeli Finance Minister Smotrich: Starving Gazans ‚To Death‘ May Be Moral, but World Won’t Let Us, Haaretz, 5. August 2024, abrufbar unter: https://www.haaretz.com/israel-news/2024-08-05/ty-article/israeli-finance-minister-starving-gazans-to-death-may-be-moral-but-world-wont-let-us/00000191-22e1-dd23-a7dd-2aed4b050000 [19. Oktober 2024].
  16. 16. Parteitag: Linke findet Kompromiss nach Nahost-Streit, Spiegel Online, 19. Oktober 2024, abrufbar unter: [19. Oktober 2024].
  17. 17. C.L.R. James: Die schwarzen Jakobiner. Toussaint Louverture und die Haitianische Revolution, herausgegeben von Philipp Dorestal und Çiğdem Inan, b_books, Dietz Berlin, Berlin 2021, S. 92.
  18. 18. Samir Chopra: CLR James on the ‘Surprisingly Moderate’ Reprisals of the Haitian Revolution, 20. September 2013, abrufbar unter: https://samirchopra.com/2013/09/20/clr-james-on-the-surprisingly-moderate-reprisals-of-the-haitian-revolution/ [19. Oktober 2024). Eigene Übersetzung.
  19. 19. Ebd.
  20. 20. Leo Trotzki: Ihre Moral und unsere, o.O. 1938, abrufbar unter: https://www.marxists.org/deutsch/archiv/trotzki/1938/moral/moral.htm [19. Oktober 2024].
  21. 21. Friedrich Engels: Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats, in: Karl Marx und Friedrich Engels: Werke, Band 21, Dietz Verlag, Berlin 1962 [1884], S. 25-183, hier S. 165, abrufbar unter: [19. Oktober 2024].

Mehr zum Thema