Offener Brief für die Gleichbehandlung von geflüchteten internationalen Studierenden
Wir spiegeln hier den offenen Brief der Student Coalition For Equal Rights, den wir als Klasse Gegen Klasse ebenfalls unterschrieben haben.
An die Bundesregierung,
die Innenminister*innen der deutschen Bundesländer,
das Bundesministerium für Bildung und Forschung,
den Senat von Berlin,
das Landesamt für Einwanderung Berlin,
die Berliner Hochschulpräsident*innen,
die Stiftung für Hochschulzulassung,
sowie die Antidiskriminierungs-Beauftragten und Diversitäts-Büros des Landes Berlin.
Wir sind internationale Studierende, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind – wir sind Schwarze, Indigene und Personen of Color ohne ukrainische Staatsbürgerschaft.
Wir sind noch immer vom Krieg traumatisiert, durch den jeder Aspekt unseres Lebens verloren gegangen ist oder entwurzelt wurde. Unsere Träume wurden zerschlagen und die Perspektiven und Möglichkeiten, die wir in der Ukraine suchten, wurden zerstört.
Auf unserem Weg von der Ukraine nach Deutschland mussten wir aufgrund von Diskriminierung und Racial Profiling abermals Gewalt erleben. In Deutschland angekommen, waren wir mit weiterer Diskriminierung auf struktureller Ebene konfrontiert, da die derzeitige Politik des Landes uns aktiv daran hindert, eine Perspektive für den Wiederaufbau unseres Lebens zu finden.
Während Ukrainer*innen durch den EU-Ratsbeschluss vom 4. März 2022 relativ unkomplizierten und unbürokratischen Zugang zu Aufenthalts-, Arbeits-, und Studiengenehmigungen, sowie Wohnraum, Sozialleistungen und ausreichend Zeit erhalten, um sich in Deutschland ein neues Leben aufzubauen, wurden uns nicht die gleichen Rechte zugesprochen. Wir verurteilen die ungleiche Behandlung aller Kriegsgeflüchteten aufgrund des Herkunftslandes, der Staatsbürgerschaft, des sozioökonomischen Status, Gender oder race.
Gemeinsam mit Studierenden der Freien Universität, der Humboldt Universität, der Universität der Künste Berlin, der Technischen Universität, der Berliner Hochschule für Technik und weiteren Unterstützer*innen, haben wir uns zusammengeschlossen, um die ungerechte, diskriminierende Behandlung zu thematisieren, die geflüchtete Studierende ohne ukrainischen Pass durch die deutsche Gesetzgebung und Politik erfahren. Es gibt etwa 70.000 internationale Studierende in der Ukraine, die sich erfolgreich Karrieren, Studium und ein Leben aufgebaut hatten, welche plötzlich durch militarisierte Gewalt zerstört wurden. Ein großer Teil dieser Studierenden ist auf der Flucht vor dem Krieg nach Deutschland gekommen.
Aus dieser Perspektive und auf Grundlage unserer Erfahrungen fordern wir:
1. GLEICHE INKLUSION IN § 24 AufenthG
Da wir nicht die ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen, erleben wir eine extreme Unsicherheit in Bezug auf unser persönliches Leben und bei dem Versuch, uns eine Zukunft in Deutschland aufzubauen.
Vor allem gibt es keinen Konsens mit der deutschen Regierung über unseren Anspruch auf Schutz unter der EU-weiten Richtlinie nach§ 24 AufenthG, die relativ unbürokratische und unkomplizierte Verfahren für ukrainische Flüchtlinge, das Recht auf Studium und Arbeit, soziale und staatliche Unterstützung und die Befreiung von finanziellen Nachweisen ermöglicht (nach § 5 Abs. 3). Dieser Anspruch sollte auf Geflüchtete aller Herkunftsländer erweitert werden. Unser ganzes Leben und unsere Zukunftsperspektiven lagen in der Ukraine, was nach der europäischen Richtlinie 2022/C 126 I/01 einheitlich als wichtige Verbindung betrachtet werden sollte.
Stattdessen sehen wir uns mit einem katastrophalen Wohnungsmangel und der Unmöglichkeit, unseren Grundbedürfnissen gerecht zu werden, konfrontiert, sowie mit dem Mangel an Klarheit und Unterstützung hinsichtlich unseres Rechts auf Arbeit und Studium. Als wir uns an Universitäten in Deutschland beworben haben, um unseren Aufenthalt außerhalb des § 24 AufenthG zu legalisieren, haben wir bereits Ablehnungen erhalten mit der Begründung, dass wir uns nur mit legaler Aufenthaltserlaubnis bewerben könnten. Dies alles ist nicht zuletzt auf fehlende Transparenz, fehlende Rechtsberatung und unzumutbare bürokratische Hürden zurückzuführen.
Es ist völlig unklar, wie wir in die Gasthörer*innen-Programme an der HU, TU und UdK (am Beispiel Berlins) eingebunden werden können, da wir weder einen Asylantrag beantragen können, noch Anspruch auf den § 24 AufenthG haben, um unser Studium fortzusetzen und unseren Aufenthalt zu legalisieren.
Der Ausschluss von diesem vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG resultiert in den Verlust unserer bisher anerkannten Leistungen und unserer Zukunft, weil wir gezwungen werden, in unsere Herkunftsländer „zurückzukehren“, die wir alle aus unveränderten und weiterhin bestehenden Gründen verlassen haben.
Wir sind vor demselben Krieg geflohen. Wir haben dieselbe Entfernung überwunden. Auch wir haben unser Leben hinter uns gelassen.
Wir fordern die gleichberechtigte Einbeziehung von Menschen ohne ukrainischen Pass in § 24 AufenthG!
2. UNTERSTÜTZUNG FÜR MENSCHEN OHNE DOKUMENTE
Wir sind mit vielen Hindernissen konfrontiert, wenn wir Zugang zu unseren Dokumenten wollen und diese auch anerkannt werden sollen.
Einigen von uns wurden ihre Dokumente zu Unrecht entwendet, oder wir haben sie auf der Flucht nach Deutschland verloren. Die ukrainischen Universitäten halten unsere Zeugnisse zurück und behaupten, dass wir in die Ukraine zurückkehren müssten, um sie physisch abzuholen und/oder unseren Abschluss zu machen bzw. um uns vor Ort zu exmatrikulieren. Außerdem sind wir mit der Schwierigkeit konfrontiert, dass das ukrainische Notensystem nicht ohne Weiteres auf das deutsche System übertragbar ist. Für einige Studiengänge wie Medizin und Zahnmedizin ist es uns nicht möglich, unsere bisherigen Studienleistungen zu übertragen und anzuerkennen.
Auch die Schulabschlüsse vieler unserer Herkunftsländer (z. B. vor allem der westafrikanischen) werden hier in Deutschland nicht anerkannt.
Mit all diesen bürokratischen Hürden ist es für viele von uns unmöglich, sich hier an einer Hochschule einzuschreiben.
Laut § 2 Abs. 4 Berl-HZVO können Hochschulen frei über die erforderlichen Unterlagen und die „Form“ der Bewerbung entscheiden. Wir fordern, dass die Universitäten von dieser Handlungsfreiheit Gebrauch machen, um uns den erleichterten Zugang zu gewähren.
Wir fordern Unterstützung oder Ausnahmeregelungen für diejenigen, die nicht in der Lage sind, in Besitz ihrer Dokumente zu kommen bzw. sie anerkennen zu lassen!
3. FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
Im Gegensatz zu Menschen mit ukrainischen Pässen stehen wir vor unzumutbaren finanziellen Hindernissen, um zu studieren.
Bei der Bewerbung an deutschen Universitäten, in der Hoffnung, unser Studium fortsetzen zu können, müssen wir ein Sperrkonto in Höhe von 10.332 Euro nachweisen (was sich zum Wintersemester auf 11.172 Euro erhöhen wird). Dazu kommen noch die Gebühren für uni-assist (75 Euro für die erste Bewerbung und 30 Euro für jede weitere Bewerbung), Gebühren für die Übersetzung unserer Zeugnisse ins Deutsche oder Englische (ca. 250 Euro), Gebühren für englische Sprachtests wie IELTS, TOEFL oder die Cambridge-Prüfung (ca. 245 Euro), Gebühren für deutsche Sprachtests, wie das Goethe-Zertifikat oder das Deutsche Sprachdiplom (ca. 150 Euro), und Gebühren für die Krankenversicherung (ca. 120 Euro pro Monat).
Es ist absolut unzumutbar, diese finanziellen Mittel von uns zu verlangen, die wir vor Krieg fliehen und unser ganzes Leben zurücklassen mussten. Viele von uns sind junge Erwachsene, die sich durch ihr Studium in der Ukraine erst auf eine berufliche Zukunft vorbereitet haben und von denen man nicht erwarten kann, dass sie über große Summen an Ersparnissen verfügen. Bis zuletzt bezahlten wir mit unserem Ersparten unser Studium, unsere Unterbringung und unseren Lebensunterhalt in der Ukraine. Nun sind wir gezwungen, unsere Rücklagen für unmittelbare Notwendigkeiten wie Reisen, Wohnen, Essen, Hygiene und vieles mehr zu nutzen.
Aufgrund der unklaren und uneinheitlichen Gesetzeslage über die Erteilung von Genehmigungen ist es zudem schwierig, in Deutschland legal zu arbeiten.
Wir fordern finanzielle Unterstützung, verschiedene Fördermöglichkeiten (z.B. BAföG) und die Befreiung von Antragsgebühren – zum Beispiel durch dezentrale Zulassungsverfahren statt uni- assist!
4. ANGEMESSENE VERLÄNGERUNG DER FRISTEN
Im Gegensatz zu Menschen mit ukrainischen Pässen sind wir mit strapazierenden, kurzen und uneinheitlichen Fristen konfrontiert, um unseren Aufenthalt durch ein Studium zu legalisieren.
Obwohl wir erst vor wenigen Monaten, Wochen oder sogar Tagen in diesem Land angekommen sind, wurden wir aufgefordert, uns mehrere Wochen im Voraus (bis etwa Ende Mai) zu bewerben und die Bearbeitung von uni-assist-Anträgen für das Wintersemester zu beantragen (die Frist läuft oft bis zum 15. Juli). Für einige von uns, die ein Studienkolleg absolvieren müssen, weil unsere Abschlüsse und Zeugnisse in Deutschland nicht anerkannt werden, können diese Fristen sogar noch früher sein.
Die temporäre Aufenthaltserlaubnis für diejenigen ohne ukrainischen Pass bis zum 31. August 2022, wie von der UkraineAufenthÜV geregelt, ist nicht ausreichend, um unsere Dokumente zu sammeln, Finanzen zu regeln und die verschiedenen, notwendigen Voraussetzungen für die Bewerbung an Universitäten zu erfüllen. Es widerspricht sich, dass unser legaler Aufenthalt nach der aktuellen Rechtslage kürzer sein soll als die im § 2 Abs. 1 Berl-HZVO geregelte Bewerbungsfrist vom 1. Oktober bspw. für Menschen, die deutschen Studierenden rechtlich nicht gleichgestellt sind.
Wir fordern die Verlängerung der UkraineAufenthÜV und der Bewerbungsfristen an den Hochschulen, um unsere Grundbedürfnisse in diesem Land sicherzustellen und weitere Forderungen erfüllen zu können!
5. ZENTRALISIERTE SPRACHFÖRDERUNG
Wir erhalten wenig bis keine Unterstützung bezüglich der deutschen und englischen Sprachvoraussetzungen für ein Studium.
Die Herkunft aus westafrikanischen Ländern wird nicht als Nachweis für ausreichende Englischkenntnisse anerkannt. Wir verurteilen dies aufs Schärfste, da die meisten von uns ihr ganzes Leben lang Englisch gesprochen und gelesen haben und Englisch die Amtssprache vieler Länder ist (z. B. Nigeria, Ghana u. v. a.). Für einige von uns, die ihr Studium in Englisch abgeschlossen haben, wird selbst dieser Abschluss nicht als Sprachkompetenz anerkannt, weil der Abschluss aus einem nicht-westlichen Land stammt.
In den meisten Berliner Studiengängen wird eine Kenntnis der deutschen Sprache auf B2- bis C1-Niveau verlangt. Ohne zentralisierte Unterstützung, die uns hilft, Deutsch zu lernen und ohne finanzielle Unterstützung ist es für uns extrem schwierig, überhaupt zu wissen, wo wir beginnen sollen. Es ist unmöglich, dieses Niveau an Sprachkenntnissen zu erreichen, da wir erst kurze Zeit in Deutschland sind.
Die meisten Universitäten bieten nicht jedes Semester A1 Deutschkurse an, was leider auch in diesem Semester der Fall ist. Wir sind gezwungen, in kurzer Zeit und mit wenig bis gar keinen Mitteln die Mindestkenntnisse für die Einschreibung in einen Sprachkurs zu erlernen.
Wir fordern zentrale, staatlich finanzierte Angebote, die uns beim Erlernen der deutschen Sprache helfen und, dass alle Hochschulen umfangreiche und regelmäßige Deutschkurse ab A1 für alle anbieten!
Wir fordern, dass alle englischsprachigen Studienprogramme für uns leicht zugänglich gemacht werden und die Abschaffung von Deutsch-Kenntnissen als Zulassungsvoraussetzung für Studiengänge, die kein Deutsch erfordern!
Wir fordern, dass Lehrer*innen jene Kurse, die auf Englisch unterrichtet werden können, auch auf Englisch unterrichten, um sicherzustellen, dass unsere Klassenzimmer für alle gleichermaßen zugänglich sind!
6. SOZIALE, PSYCHOLOGISCHE UND ANTI-DISKRIMINIERUNGS-DIENSTE
Wie jede Person, die vor Krieg geflüchtet ist, erleben wir das Trauma und die Schwierigkeiten, unser Leben hinter uns zu lassen. Darüber hinaus sind wir als Studierende ohne ukrainischen Pass, die überwiegend Schwarze, Indigene und Personen of Color sind, mit extremen und ungleichen bürokratischen Hürden konfrontiert – mit der Angst vor einer drohenden Deportation, der Schwierigkeit der Integration in einem fremden Land und diskriminierenden Erfahrungen mit Racial Profiling.
Bei unseren Versuchen, unseren Aufenthalt zu legalisieren, werden wir von den Beamt*innen der Ausländerbehörden angefeindet und müssen verwirrende bürokratische Verfahren durchlaufen. Einige von uns wurden zu Unrecht inhaftiert oder zum Antrag auf ein Asylverfahren gezwungen, ohne jegliche Ressourcen oder Zustimmung. Andere wurden zu Unrecht in ihre Heimatländer abgeschoben und wissen nun nicht, was sie tun sollen. Manche von uns sind sogar verzweifelt in die unsichere Situation in der Ukraine zurückgekehrt, weil sie mit den ungerechten Schwierigkeiten eines Aufenthalts in Deutschland nicht umgehen konnten.
Aufgrund der ungleich angewandten Gesetze führen unsere Erfahrungen in Deutschland zu schwerwiegenden Belastungen.
Wir sind von Community Spaces und dem Zugang zu sozialen und psychologischen Ressourcen isoliert.
Nach § 5b (4) BerlHG sollen die Hochschulen die besonderen Umstände von internationalen Studierenden mit Migrationsgeschichte berücksichtigen. Wir fordern die sofortige Umsetzung dieser Berücksichtigung, denn sowohl die Hochschulen als auch die staatlichen Strukturen beanspruchen zwar, antidiskriminatorisches Verhalten und Gesetze zu praktizieren, dies tun sie jedoch offensichtlich nicht genug, um uns in unserer prekären Situation zu unterstützen.
Wir fordern, dass alle ungerechtfertigten Asylanträge zurückgenommen werden!
Wir fordern, von den Beamt*innen in den Einwanderungsstrukturen eine angemessene, zugängliche, antidiskriminierende Behandlung sowie genaue Informationen!
Wir fordern staatlich finanzierte Beschwerdestellen und Rechenschaftsverfahren, die zu Unrecht behandelte Menschen entschädigen!
Wir fordern die koordinierte Aktivierung von sozialen, psychologischen und Anti- Diskriminierungs-Strukturen, die sich an uns wenden!
Wir drängen auf die Änderung der aktuellen, diskriminierenden Politik in Deutschland, um unseren dauerhaften Aufenthalt und unsere Möglichkeiten für unsere Zukunft hier zu realisieren. Wir verorten unseren obigen Forderungskatalog in der Tradition vergangener migrantischer und antirassistischer Kämpfe und fordern die Nutzung aller legalen Möglichkeiten – wie die vom Flüchtlingsrat, Migrationsrat für Flüchtlinge und vertriebene internationale Studierende geforderten –, um die Situation für alle durch den Krieg vertriebenen Drittstaatsangehörigen, einschließlich ausländischer Arbeitnehmer*innen, zu unterstützen.
Wir verurteilen die soziale Unsichtbarkeit und Prekarität bestimmter Bevölkerungsgruppen, die durch ungleiche Rechtssysteme entsteht. Wir sind überzeugt davon, dass Migration ein Menschenrecht ist und dass Bildung für alle zugänglich sein muss.
Gezeichnet,
Weitere Informationen findet ihr auf:
https://studentcoalitionforequalrights.org
https://instagram.com/bipocukraine
Wenn ihr den Brief unterzeichnen wollt, schreibt eine E-Mail (studentcoalitionforequalrights@protonmail.com) mit euren Namen, Titeln und Zugehörigkeit (zu Gruppen, Instituten, Organisationen, wenn relevant).