Nieder mit der Kriminalisierungskampagne der Stadt Frankfurt!
// Solidarität mit den Kriminalisierten! Angegriffen werden Einzelne, doch gemeint sind wir alle! //
Die schwarz-grüne Koalition der Stadt Frankfurt hat die Demonstration am 19. Mai 2012 und die europaweiten Aktionstage des Bündnisses „Blockupy-Frankfurt“ vom 16. bis zum 19. Mai 2012 verboten. Dieser Schritt wird damit begründet, die Demonstrationen und Aktionen stellten eine „unmittelbare Gefährdung beziehungsweise Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar“. Somit möchte die Stadt die Proteste gegen ein System unterbinden, welches sich wieder einmal als unfähig erwiesen hat, für seine eigenen „Sklaven“ zu sorgen, während alles daran gesetzt wird, Banken und kränkelnde Großunternehmen durch Steurgelder zu retten.
Dieses Verbot untergräbt die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit, ist dabei aber auch eine Kriminalisierungs- und Diskreditierungskampagne des sozialen Protestes. Die Handlanger der herrschenden Klasse in Frankfurt setzen alles daran, den sozialen Protest mittels Verhängung von Einreiseverboten (und angedrohten Bußgeldern bei Nicht-Einhaltung), Knast und und anderen Mitteln der Repression zu unterbinden. Dabei greifen sie auf die altbekannte Taktik zurück, einen Keil zwischen „gewalttätige“ und „friedliche“ DemonstrantInnen zu schieben, zwischen „gute“ und „schlechte“ DemonstrantInnen, zwischen solche, die Repression verdienen würden, und andere, die verschont bleiben können. Mittels Gewaltandrohung will die herrschende Klasse die ohnehin gewalttätige Realität der sinkenden Löhne, der Arbeitslosigkeit, der sozialen Kürzungen und anderer kapitalistischer Übel vertiefen.
Wir rufen dazu auf, den Protest gegen das Spardiktat des Internationalen Währungsfonds, der Europäischer Union und der Europäischer Zentralbank zu verstärken, und sich an den Protesten zu beteiligen. Wir verurteilen die Kriminalisierungskampagne und die Polizeirepression gegen die jugendlichen ProtestteilnehmerInnen der letzten Demo vom 31. März! Wir solidarisieren uns ausdrücklich mit ihnen, und fordern die angedrohten Verfahren wegen u.a. „Landfriedensbruch“, „schwerem Landfriedensbruch“, „Körperverletzung“, „Sachbeschädigung“ oder „Bildung bewaffneter Gruppen“ einzustellen.