Lehrer*innen wollen das Streikrecht ausweiten
Bei der letzten Landesdelegiertenversammlung der GEW Berlin wurde hart um einen Antrag gerungen. Darin ging es um die zu leistenden Unterrichtsstunden der Lehrkräfte an Schulen, aber auch um die Frage, wie die Einschränkungen des Streikrechts überwunden werden können.
Unter den Berliner Lehrer*innen rumort die Frage der Arbeitsbelastung, insbesondere in Bezug auf die Anzahl der Unterrichtsstunden. Diese wurde mit der Sparpolitik der Senats, zuletzt 2003, immer weiter nach oben getrieben und verharrt seitdem auf gleichbleibend hohem Niveau. Im Jahr 2011 legten mehrere Tausend Lehrer*innen darum für einen halben Tag die Arbeit nieder. Damals ging es um die Entlastung älterer Lehrkräfte. Beamt*innen dürfen allerdings in Deutschland nicht streiken, deswegen wurden für die verbeamteten Kolleg*innen daraufhin dreistellige Strafgelder angekündigt. Im September rief die GEW dann zu einem ganztägigen Streik auf, sagte ihn jedoch im Hinblick auf die verordneten Strafgelder kurzfristig wieder ab.
Zwei Jahre später wurden die Berliner Lehrkräfte erneut zum Streik aufgerufen. Diesmal ging es um „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“, also unabhängig ob verbeamtet oder angestellt und ob Grundschule oder Gymnasium.
Der rot-schwarze Senat unter dem SPD-Politiker Klaus Wowereit erklärte den Streik jedoch für illegal, unter anderem wegen der bevorstehenden Abiturprüfungen, und beantragte eine einstweilige Verfügung gegen den Streik, sowie bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder 6 Monate Haft für die Landesvorsitzende. Der Berliner Senat argumentierte vor allem mit einem Verstoß gegen die geltende Friedenspflicht.
Das Gericht entschied jedoch dagegen und erklärte den Streik während der schriftlichen Prüfungen für rechtmäßig. Interessant ist, dass das Gericht den Streik ausdrücklich nicht als einen Verstoß gegen die geltende Friedenspflicht wertete, denn der für angestellte Lehrkräfte geltende Tarifvertrag regele die Streikforderung nicht. Darauf folgten unregelmäßige Warnstreiks von April bis Dezember 2013. Diese Streiks wurden dann 2015/16 fortgeführt, bis der Berliner Senat sich schriftlich bereit erklärte, die Lohnlücke zwischen Grund- und Oberschule zu schließen, was er dann drei Jahre später auch tatsächlich umsetzte.
Seitdem ist das Problem der Arbeitsbelastung wieder in den Fokus gerückt. Bei der diesjährigen Landesdelegiertenversammlung stellte eine Gruppe Delegierter einen Antrag, der genau dieses Problem wieder auf die Tagesordnung setzen sollte – die Zahl der zu leistenden Unterrichtsstunden zu reduzieren. Im Vorfeld hatten sie 1348 Unterschriften von Kolleg*innen zur Unterstützung ihres Vorhabens gesammelt. Auf der Versammlung entbrannte eine vierstündige Diskussion, in der insbesondere die Frage des Streikrechts diskutiert wurde.
Dabei ging es vor allem um die Frage, ob man während einer tariflichen Auseinandersetzung – gleichzeitig – eine politische Kampagne führen kann. Die Gewerkschaftsführung beurteilte dies als eine „de facto“ Streikforderung. Dies könnte dazu führen, dass der Streik gerichtlich als ein „de facto“ politischer Streik gelten würde, was dann Strafzahlungen und im Zweifel sogar Haftstrafen zur Folge hätte.
Ein Beispiel nahm man sich an den Kämpfen in den Krankenhäusern. Dort war es gelungen, einen tariflich festgelegten Personalschlüssel zu erkämpfen. Nun ist es auch Ziel der GEW, einen Personalschlüssel im pädagogischen Bereich in Berlin zu erwirken. Dafür verzichtet sie auf eine politische Kampagne.
Die Erfahrung der Streiks von 2011 und 2013 ist dabei omnipräsent. Die Drohung des rot-roten Senat von damals hallt in den Köpfen nach. Es zeigt auch die Bereitschaft des deutschen Regimes, das de facto Verbot des politischen Streiks durch Repressionen durchzusetzen. Die Gewerkschaftführung nutzte diesen Umstand, um einen Teil der Delegierten einzuschüchtern.
Allein diese Drohung ist ein Thema für sich. Eine SPD-geführte Landesregierung droht im 21. Jahrhundert offen damit, eine führende Gewerkschafterin für ein halbes Jahr hinter Gitter zu bringen. Das muss man sich schon auf der Zunge zergehen lassen.
Auf der anderen Seite wäre es ein tatsächlich empörender Akt, wenn diese Drohung zu Taten werden würde, was zwei paar Schuhe sind. Einen Streik gerichtlich verbieten zu lassen ist das eine, aber die Landesvorsitzende der größten deutschen Bildungsgewerkschaft hinter Gitter zu bringen, ist ein ganz anderes Kaliber. Es ist kaum zu glauben, dass die Berliner Arbeiter*innenbewegung dies einfach hinnehmen würde. Daher ist kaum anzunehmen, dass irgendein Gericht dieser Forderung ohne weiteres tatsächlich nachkommen würde.
Dem jedoch unbenommen reicht die Drohung aus, um das de facto Verbot des politischen Streiks bestehen zu lassen und die deutschen Gewerkschaften zu lähmen. Ohne den Rahmen sprengen zu wollen, ist ein wichtiger Aspekt die Frage der Friedenspflicht. Das Arbeitsgericht Berlin sprach in seinem Urteil 2013 ausdrücklich davon, dass die Streikforderungen keiner Friedenspflicht unterliegen würden, wie weiter oben bereits angemerkt wurde.
Für die Rechtmäßigkeit betrieblicher Streiks ist die Auslegung der Friedenspflicht häufig von zentraler Bedeutung. So argumentierte der Rechtsanwalt Benedikt Hopmann in seiner Verteidigung des Streiks bei Daimler in Bremen gegen die Ausweitung von Leiharbeit, dass diese vom geltenden Tarifvertrag nicht geregelt sei und daher nicht unter die Friedenspflicht falle.
Der Streik wurde dennoch für unrechtmäßig erklärt, weil er nicht von einer tariffähigen Gewerkschaft getragen wurde. Die hauptamtliche Gewerkschaftsführung weigert sich häufig unter dem Vorwand der geltenden Friedenspflicht, zum Streik aufzurufen. Ob also politisch gestreikt werden darf, ist auch eine Frage des innergewerkschaftlichen Diskurses. Der große Erfolg der Delegierten beim Landeskongress der GEW Berlin war es, die Beurteilung der drei GEW-Juristinnen nicht unwidersprochen hinzunehmen.
So ist die Herausforderung des deutschen Streikrechts nicht bloß eine Parole für die Zukunft, sondern eine reale Bewegung. Zum Beispiel klagten elf verbeamtete Lehrer*innen vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg, um das Streikrecht für Beamt*innen einzufordern. Doch am Ende werden diese Rechte nicht bloß vor Gericht erkämpft, sondern auf der Straße und in den Betrieben. Das allumfassendste Mittel ist dabei der Streik selbst.
Anlässe dafür gibt es reichlich. Seit den großen Erfolgen der Frauensstreiks in Lateinamerika und im Spanischen Staat fordert auch die deutsche Frauenbewegung das Recht auf politischen Streik. Lehrkräfte sind auch nicht bloß Lehrer*innen, sondern häufig auch selbst Frauen. Im Schuljahr 2014/2015 waren bundesweit 72 Prozent der Lehrkräfte Frauen. Dabei steigt der Frauenanteil, je niedriger die Stufe im Bildungsbereich. So sind an den Grundschulen männliche Kollegen wahre Exoten, während sie an Gymnasien bis vor kurzen noch fast die Hälfte ausmachten. Der Streik für die Gleichstellung von Lehrkräften vom Gymnasium bis zur Grundschule – den der von Klaus Wowereit geführte Senat mit Ordnungsgeld und Zwangshaft bedrohte – war auch ein Streik gegen die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen. Und so ist es nicht verwunderlich, dass vor allem der Beruf der Grundschullehrerin gegenüber dem Gymnasiallehrer abgewertet wird, nicht weil die Grundschule pädagogisch weniger herausfordernd wäre, sondern weil er überwiegend von Frauen erledigt wird.
Auch das Thema Outsourcing geht an den Berliner Bildungseinrichtungen nicht vorbei. Denn es sind vor allem die typischen prekären „Frauenjobs“, die von Outsourcing betroffen sind. So regt sich auch an den Berliner (Hoch-)Schulen Widerstand gegen die schlechten Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung. Auch hier sind es die typischen „Frauenjobs“, in denen vor allem prekäre Arbeitsverhältnisse vorherrschen. Neben der Kampagne gegen Outsourcing an der Alice-Salomon-Hochschule kämpft die Initiative „Schule in Not“ dafür, die Reinigungskräfte wieder beim Senat anzustellen und so bessere hygienische Bedingungen an den Berliner Schulen zu erreichen.
So gut öffentliche Kampagnen und Petitionen auch sein mögen, um Öffentlichkeit herzustellen und Druck auf den Senat auszuüben, am Ende gibt es nur ein Mittel, um unsere Interessen als Arbeiter*innen durchzusetzen: den Streik.
Darüber hinaus sind Lehrer*innen, wie unsere gesamte Klasse, von Wohnraummangel und Altersarmut betroffen. Vor allem für die „Boomer“-Generation, die in 10 Jahre in Rente geht, wird es unsicher. Niemand weiß wirklich, was passiert, wenn eine solch große Zahl von Erwerbstätigen in Rente geht, gefolgt von geburtenschwachen Jahrgängen. Gut möglich, dass die ehemalige Grundschullehrerin beim Flaschensammeln in Berlins U-Bahnhöfen ihre einstigen Schüler als outgesourcte Reinigungskräfte wieder treffen wird.
Derzeit findet in Frankreich der längste Streik seit den 1920er Jahren gegen die Rentenreform statt. Seit über knapp zwei Monaten befinden sich große Teile der französischen Eisenbahn (SNCF) und des Pariser Nahverkehrs (RATP) im Streik. Sie sind ein glorreiches Beispiel, wie wir auch in Deutschland gegen Altersarmut kämpfen können. Der Streik ist nun mal das allseitigste Mittel, um unsere Forderungen durchzusetzen. Ein würdiges Leben im Alter geht uns alle an!
Der internationale Kampftag der Frauen bietet sich an, um gemeinsam für eine Ausweitung des Streikrechts auf die Straße zu gehen. Denn die Ausweitung prekärer Arbeitsbedingungen findet nicht bloß in der Automobilindustrie statt. Vor allem die typischen Frauenberufe und Bereiche, in denen viele Migrant*innen arbeiten, sind davon betroffen, so wie in der Reinigung, die größtenteils ausgelagert ist. Auch von Altersarmut sind überwiegend Frauen betroffen.
Also lasst uns an diesem Tag, alle Arbeiter*innen aller Geschlechter, auf die Straße gehen und bessere Bedingungen einfordern. Für Lehrer*innen, Reinigungskräfte, für die nachwachsende Generation, für uns alle.