Informationen zum Abbruch von Schwangerschaften werden endlich legal – ein Erfolg der feministischen Bewegung

13.03.2022, Lesezeit 3 Min.
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Foto: Tabea Krug / klassegegenklasse.org

Das Bundeskabinett will den Paragraph 219a aus dem Strafgesetzbuch streichen. Demnach dürfen Ärzt:innen endlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Dieser Erfolg kam durch jahrelange Kämpfe der Frauenbewegung zustande.

„Eine Beibehaltung des unbefriedigenden aktuellen Rechtszustands kommt nicht in Betracht. Er beeinträchtigt das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung der Frau, führt weiterhin zu Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte und ist zudem nicht zum Schutz des ungeborenen Lebens geboten.”

So heißt es in dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB). Dies ist ein Fortschritt für das Selbstbestimmungsrecht von gebärfähigen Menschen. Durch diese Verbesserung der Informationen ist nun die Aufklärung und das Treffen von Entscheidungen erheblich erleichtert. Dass Schwangere nun ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung ausleben können ist ein großer Erfolg für die feministische Bewegung.

Doch dieser Erfolg ist keiner der Regierung. Diese Abschaffung kommt dafür zu spät und ist zu wenig. Zumal die Gesetzesreform 2019, also die Hinzufügung des Abs. 4, durch SPD und CDU in der letzten Regierung überhaupt zu der bestehenden Dringlichkeit der Abschaffung geführt hat.

Umso klarer wird dies, wenn man im Gesetzentwurf den Punkt zu den Kosten liest:

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger: Keiner.
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft: Keiner.
Erfüllungsaufwand der Verwaltung: Keiner.

Jahrelang gab es Kämpfen auf der Straße, Demonstrationen, Verurteilungen von Frauenärzt:innen und Unterdrückung von Informationen für selbstbestimmte Entscheidungen. Dabei kostet es die Regierung nicht mal irgendetwas, Gesetze die „das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung der Frau einschränken” zu beseitigen. Dieser Entwurf kommt zu einer Zeit massiver Unzufriedenheit mit der Regierung und soll offensichtlich nach dem Frauenkampftag am 8. März den Feministischen Bewegungen einen Knochen hinwerfen und an die „Fortschrittlichkeit” der Regierung zu erinnern, aber eben wie immer: ohne Kosten.

„Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger: Keiner.”

Wie ignorant diese Aussage ist wird klar, wenn man sich anschaut, dass diese Abschaffung allein dem Aufwand der Feminist:innen zu verdanken ist.
Diese Abschaffung ist kein Schritt oder Fortschritt der Regierung, sondern das Resultat von Jahren an Kämpfen eben dieser „Bürgerinnen und Bürger”.
Doch jetzt dürfen wir nicht aufhören, sondern müssen weiter kämpfen. Wir müssen dafür sorgen, dass auch der § 218 StGB und alle weiteren Paragraphen zum Schwangerschaftsabbruch abgeschafft werden. Wir müssen weiter dafür kämpfen, dass sich die gesellschaftliche Situation der Schwangeren verbessert durch mehr Unterstützung ihrer konkreten SItuation. Sei es bei der Entscheidung für oder gegen die Schwangerschaft. Gerade jetzt dürfen wir nicht aufhören tatsächlichen Aufwand in die Verbesserung der gesellschaftlichen Situation zu fordern.

 

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