Heimliche Hausdurchsuchungen zur „Terror­bekämpfung“

14.08.2024, Lesezeit 4 Min.
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Foto: Demo gegen Polizeimord in Mannheim / Ayrin Giorgia

Nancy Faeser will dem Bundeskriminalamt (BKA) erlauben, Wohnungen heimlich zu durchsuchen und Überwachungssoftwares zu installieren. Eine massive Attacke auf Persönlichkeitsrechte gegen Migrant:innen und Linke unter dem Deckmantel der „Terrorismusbekämpfung“.

Wohnungsdurchsuchungen finden für gewöhnlich offen statt. Die Polizei muss dabei den Beschuldigten und die Straftat nennen sowie angeben, was gefunden werden soll. Sie muss außerdem einen Durchsuchungsbeschluss vorlegen. Der Betroffene der Durchsuchung muss informiert werden oder es müssen bei der Durchsuchung Angehörige oder Zeug:innen hinzugezogen werden. Ausnahmen waren bisher lediglich bei Gefahr im Verzug möglich. Sowohl bei der Strafverfolgung als auch für Durchsuchungen zur Gefahrenabwehr gilt diese Regelung seit Jahrzehnten. 

Diesen Grundsatz will Innenministerin Nancy Faeser (SPD) mit dem Vorwand der Terrorbekämpfung nun wohl ändern. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass das BKA künftig eine Wohnung ohne Einwilligung der dort Lebenden „zur verdeckten Durchsuchung von Wohnungen“ betreten kann. Voraussetzung ist nach dem Gesetzesentwurf die „Terrorabwehr“, also dass mutmaßlich ein Anschlag des internationalen Terrorismus geplant ist. Sie dürfen auch heimlich stattfinden, wenn die Durchsuchung für die Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für Sachen von besonderem Wert notwendig ist.

Der Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes sieht außerdem vor, dass es „die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ geben soll. Also das Installieren von Überwachungssoftware auf Computern und Smartphones. Bislang ist es für die Polizei schwierig, über Mails und Messenger den sogenannten „Staatstrojaner“ auf Geräten zu platzieren. Das wird natürlich leichter, wenn sie die Erlaubnis bekommen heimlich in Häuser einzubrechen und die Geräte selbst mit einer Überwachungssoftware zu infizieren. 

Am 1. November 2019 wurde die Abteilung „Islamistisch motivierter Terrorismus/Extremismus“ (TE) des BKA mit Sitz in Berlin eingerichtet. Die Gründung einer Abteilung, die explizit für das Untersuchen von Kriminalität durch „religiöse Motivation“ errichtet wurde, ist es laut der Seite des BKA „ein wichtiger Schritt […], um operative und analytische Fähigkeiten im BKA auszubauen und den religiös motivierten Terrorismus gemeinsam mit den anderen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder effizienter und nachhaltig zu bekämpfen“. Das ist eine Farce. Diese Organe im BKA und auch der Gesetzesentwurf dienen nur vordergründig zur sogenannten „Terrorismusbekämpfung“.

Heimliche Hausdurchsuchungen sind Einbrüche in die privaten Räume der Wohnungsinhaber:innen und die „Terrorismusbekämpfung“ ist nur ein Vorwand, um verschärfte Angriffe gegen Extremist:innen vor der Bevölkerung zu legitimieren. Was es aber vor allem bedeutet, ist, dass mit der Durchsetzung dieses Gesetzentwurfs die Justiz und der Polizeiapparat in einer Zeit des Rechtsrucks und der Militarisierung noch mehr verstärkt wird. Es bedeutet, dass Migrant:innen und Aktivist:innen noch stärker kriminalisiert werden und noch schärfer verfolgt werden können. Statt um vier Uhr morgens von der Polizei bei einer illegitimen Hausdurchsuchung geweckt zu werden, werden diese Durchsuchungen ohne das Wissen der Betroffenen stattfinden können.

Diese Attacke auf die Persönlichkeitsrechte reiht sich ein in verschärfte Regelungen zur Bekämpfung von „Kriminalität“: Schon vor einigen Monaten wurde öffentlich diskutiert, dass das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei bei der Suche nach mutmaßlichen Terroristen und Verbrechern künftig auch Software zur biometrischen Gesichtserkennung einsetzen dürfen soll. Außerdem würde ein Gesetzesentwurf mit Änderung bezüglich der Regelungen des Aufenthaltsgesetzes es Ausländerbehörden einfacher machen, Menschen abzuschieben. Die sogenannte „Terrorverherrlichung“ im Internet soll zu heftigen Konsequenzen für Geflüchtete führen. Mit diesem Entwurf liegt ein Abschiebeinteresse vor, wenn von der betroffenen Person eine terroristische Straftat geplant sein könnte oder sie eine andere Person zu einer terroristischen Straftat angestiftet haben könnte. Schon die Verbreitung eines Inhalts sei strafrechtlich verfolgbar, genauer heißt es im Formulierungsvorschlag des Aufenthaltsgesetzes, dass unter die Verbreitung von Inhalten „daher nunmehr etwa auch das Markieren eines Beitrags durch ,gefällt mir‘ auf den Sozialen Medien wie YouTube, Instagram, TikTok etc. fallen [kann]“.

Bekämpfung von Terror? Wohl kaum! Durch all diese Gesetzesentwürfe wird allenfalls den Rechten in die Karten gespielt, sodass Migrant:innen noch stärker kriminalisiert und verfolgt werden. Mit Einbrüchen in Wohnungen, versteckt als „heimliche Hausdurchsuchungen“, erreichen diese Vorhaben einen Höhepunkt der Repression. Die Polizei wird uns nicht vor Terrorismus schützen, sie legitimiert ihre harten Angriffe hinter diesem Begriff, um zu hetzen und Feindbilder zu festigen.

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