Hände weg vom Personalrat des Botanischen Gartens / Botanisches Museum Berlin
Am Botanischen Garten versucht die Freie Universität die Wiedereingliederung der Betriebsgesellschaft der ZE BGBM damit zu verknüpfen, sich des ortsansässigen Personalrats zu entledigen. Wir spiegeln die Stellungnahme der ver.di-Betriebsgruppe.
Hintergründe
Das Präsidium der Freien Universität hat kürzlich beschlossen, den Gemeinschaftsbetrieb und die Betriebsgesellschaft für den Botanischen Garten und das Botanische Museum aufzulösen und die Beschäftigten der Betriebsgesellschaft zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die Freie Universität überzuleiten und einzugliedern. Erstmöglicher Zeitpunkt könnte der 01.01.2018 sein. (ver.di Pressemitteilung vom 09.05.2017). Dieses Insourcing wird von der ver.di sowie den Interessenvertretungen am Botanischen Garten ausdrücklich begrüßt. Die damit einhergehende Auflösung des Betriebsrats des Gemeinschaftsbetriebes ist logische Konsequenz.
Begleitend dazu gibt es allerdings die Bestrebung der Freien Universität Berlin, die Dienststelle Zentraleinrichtung Botanischer Garten und Botanisches Museum (ZE BGBM), durch Aufhebung des Gesetzes zur Eingliederung des Botanischen Gartens und Botanischen Museums Berlin-Dahlem durch den Berliner Senat aufzulösen und somit die betroffenen Beschäftigten in die Dienststelle Dahlem der Freien Universität Berlin einzugliedern, was unmittelbar zur Auflösung des seit ca. 1955 bestehenden Personalrats am Botanischen Garten führt.
Die Abschaffung als Dienststelle hat folgende Auswirkungen: Der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung der ZE BGBM werden aufgelöst. Mit Auflösung des Gemeinschaftsbetriebs aus der Betriebsgesellschaft für die ZE BGBM und der ZE BGBM werden auch der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung des Gemeinschaftsbetriebs im Botanischen Garten aufgelöst, so dass die Beschäftigten im Botanischen Garten undBotanischen Museum keine unmittelbare Interessenvertretung vor Ort mehr hätten.
Die rechtzeitige, umfassende Information der zuständigen betroffenen Interessenvertretungen zu den geplanten Veränderungen, welche massive Änderungen der personalvertretungsrechtlichen Möglichkeiten sowohl für die Beschäftigten der Betriebsgesellschaft als auch für die Beschäftigten der ZE BGBM nach sich ziehen, ist nicht erfolgt. Die Personal- und Betriebsräte erfuhren von dem Antrag der Freien Universität an den Berliner Wissenschaftssenat, das Eingliederungsgesetz und damit die Dienstelle und dessen Personalrat in Gänze auflösen zu wollen, bei einer öffentlichen Anhörung des Direktors des Botanischen Gartens und der Kanzlerin der Freien Universität am 03.07.2017, bei der sie im Publikum saßen.
Kontroverse Debatten im Kuratorium
In einer Kuratoriumssitzung am 07.07.2017 sollte der Präsidiumsbeschluss vom 02.05.2017 zur Rückführung der Beschäftigten der Betriebsgesellschaft an die Freie Universität zustimmend zur Kenntnis genommen werden. Der genaue Wortlaut des Präsidiumsbeschlusses lag den Kuratoriumsmitgliedern jedoch nicht vor, was von Steffen Krach (Staatssekretär für Wissenschaftssenat, SPD) kritisiert wurde: „Ich kann keinen Präsidiumsbeschluss zustimmend zur Kenntnis nehmen, dessen genauen Wortlaut ich nicht kenne“. Daraufhin wurde der Präsidiumsbeschluss vom 02.05.2017 mittels Beamer kurz und deshalb für nicht alle im Raum nachvollziehbar an die Wand projiziert.
Dominik Röpert, Vorsitzender des Personalrats am Botanischen Garten begrüßte einerseits in einem ausführlichen Vortrag die Entscheidung des Präsidiums die Beschäftigten der Betriebsgesellschaft an die Freien Universität zurück zu führen. Er kritisierte aber scharf, dass in der Erläuterung der Beschlussvorlage die Rückführung der Beschäftigten an die Auflösung der Dienststelleneigenschaft geknüpft wurde.
Kanzlerin Frau Dr. Bör reagierte auf die Einwände verärgert. „Wenn das so ist, dann müsse man die Rückführung noch einmal prüfen, es sei zunächst ohnehin nicht mehr als eine Willensbekundung gewesen“.
Der Vorsitzende des Kuratoriums Prof. Dr. Jürgen Zöllner schlug dann eine Änderung der Beschlussvorlage dahingehend vor, dass die Rückführung der Beschäftigten der Betriebsgesellschaft nunmehr nur noch geprüft werden soll und nicht schon vom Präsidium beschlossen sei. Auf Forderung von Lucas Feicht (ASTA) wurde dann die Formulierung dahingehend geändert, dass das Präsidium die Prüfung der Rückführung „begrüßt“.
Inzwischen wendeten sich die versammelten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer gemeinsamen Erklärung „in aller Schärfe gegen die Bestrebungen der Leitung der Freien Universität Berlin, hinter dem Rücken der Betroffenen der ZE BGBM den Status einer eigenen Dienststelle mit eigenen Personalvertretungsorganen durch eine entsprechende Gesetzesänderung abzuerkennen“.
Der Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebes und der Personalrat des Botanischen Gartens und Botanischen Museums verabschiedeten ein gemeinsames Positionspapier. Der Gesamtpersonalrat schloss sich dem Positionspapier an.
Lukas S. (Betriebsratsvorsitzender): „Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein rotrotgrüner Senat eine Entscheidung trifft, die zur Auflösung des Personalrats am BGBM führt. Orts- und sachnahe Interessenvertretungen sind eine gute Möglichkeit für den Senat im Interesse der Beschäftigten Einfluss zu nehmen oder Informationen zu bekommen.“
Dominik Röpert (Personalratsvorsitzender BGBM): „Ich bin mir sicher, dass jeder Kollegin oder jedem Kollegen die verschiedensten Dinge eingefallen wären, wenn Sie im Ausschuss für Wissenschaft und Forschung im Abgeordnetenhaus die Frage nach weiteren Wünschen zur Finanz- und Personalstruktur des BGBM an den Senat gestellt bekommen hätten. Ganz sicher aber nicht die Antwort der Kanzlerin Frau Dr. Bör, die sich die Abschaffung der Dienststelle und damit des Personalrats gewünscht hat.“