GroKo-Kompromiss zum §219a: SPD schaufelt weiter ihr eigenes Grab
Am Mittwochabend beschlossen Vertreter*innen der Regierungsparteien einen zutiefst heuchlerischen „Kompromiss“ zum Informationsverbot für Abtreibungen. Einmal mehr beweist die SPD, dass ihr Regieren über alles geht.
Seit einem Jahr ist der Paragraph 219a Strafgesetzbuch (StGB) in aller Munde: Auf Grundlage dieses Paragraphen werden Ärzt*innen kriminalisiert, die Frauen über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Der emblematische Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die deshalb zu mehreren Tausend Euro Geldstrafe verurteilt worden war, rüttelte die politische Landschaft auf. Tausende Menschen empörten sich und protestierten gegen die sexistische Justiz. Plötzlich diskutierten die meisten Parteien, von Linkspartei bis FDP, über Grüne und SPD, über die Streichung dieses absurden und frauenfeindlichen Paragraphen.
Passiert ist bis diese Woche jedoch nichts. Denn die SPD hatte, nachdem sie erst vollmundig ihre Opposition zu diesem Paragraphen bekräftigt hatte, im Dienste des Koalitionsfriedens die Streichung des Paragraphen vertagt. Angeblich sollte ein „tragfähiger Kompromiss“ mit CDU und CSU gefunden werden. So wurden wir die vergangenen Monate immer wieder vertröstet.
Am Mittwochabend war es dann endlich soweit: Der lang ersehnte „Kompromiss“ wurde präsentiert. Mit dieser Einigung schaufelt die SPD ein tiefes Grab. Nur leider nicht für den §219a StGB, sondern für sich selbst.
Denn gestrichen wird der reaktionäre Paragraph demnach nicht. Das neue deutschland berichtete: „Der Kompromissvorschlag von Justizministerin Katarina Barley, Familienministerin Franziska Giffey (beide SPD), Innenminister Horst Seehofer (CSU) Gesundheitsminister Jens Spahn und Kanzleramtschef Helge Braun (beide CDU) sieht vor, dass die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Frauen Informationen zur Verfügung stellen sollen. Sie sollen ihnen Kontakte zu Ärzten und Kliniken vermitteln, die Abtreibungen vornehmen.“
Es ist kaum zu fassen, wie menschenverachtend dieser Vorschlag ist: Neben dem Fakt, dass das Informationsverbot für Ärzt*innen weiterhin bestehen soll, stellt sich die Frage, warum Bundesärztekammer und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nicht schon längst solche Informationen zur Verfügung stellen? Eine Änderung des §219a StGB bedarf es dafür jedenfalls nicht. So zeigt die Situation, dass es schlicht nicht politisch gewollt ist, dass Frauen und Menschen, die schwanger werden können, problemlos die nötigen Informationen bekommen, die sie für ihre Gesundheit benötigen. Hinzu kommt, dass diese Kriminalisierung dazu beiträgt, dass immer weniger Ärzt*innen überhaupt Schwangerschaftsabbrüche durchführen – der „Kompromiss“ ändert daran nichts.
Seit einem Jahr fordern Frauen im ganzen Land die ersatzlose Abschaffung des Informationsverbots über Abtreibungen. Und was macht die SPD? Anstelle davon, mit allen Parteien, die einer Streichung des §219a StGB zustimmen würden, einen Gesetzentwurf ins Parlament einzubringen, verweist sie auf einen angeblich notwendigen Deal mit den Unionsparteien – obwohl auch ohne sie eine Mehrheit für die Streichung zustandekommen würde. Im Interesse des Weiterbestands der Großen Koalition – und damit ihrer eigenen Ministerposten – hat die SPD uns monatelang die gleiche Leier vorgespielt. Was sie nun präsentiert hat, ist ein Schlag ins Gesicht für Millionen von Frauen und ein Sieg auf ganzer Linie für Abtreibungsgegner*innen.
In einer Presserklärung antworteten die Ärztinnen Kristina Hänel, Nora Szász und Natascha Nicklaus auf den „Kompromiss“. Darin heißt es unter anderem:
Wir als von Strafverfahren betroffene Ärztinnen sind entsetzt.
Bei genauerem Hinsehen erweist sich der als Kompromiss ausgegebene Vorschlag als Null-Nummer. Der §219a bleibt komplett bestehen incl. seiner Strafandrohung von zwei Jahren Gefängnis. Die restlichen Vorschläge, die die Situation verbessern sollen, sind flankierende Maßnahmen, die bereits jetzt möglich sind. (…)
Wir sind empört, dass aus politischem Machtkalkül und aus Angst vor Rechts Frauenrechte so verraten und wir Ärztinnen weiterhin kriminalisiert werden. Informationsrechte sind Menschheitsrechte. Das gilt auch für Frauen.