Gorillas-Rider kämpfen vor Gericht für uneingeschränktes Streikrecht

11.04.2022, Lesezeit 2 Min.
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Foto: Jan Beere

Nach wilden Streiks im Herbst war vielen Fahrer:innen gekündigt worden. Sie kämpfen jetzt vor Gericht für ihre Wiedereinstellung und eine Ausweitung des deutschen Streikrechts.

Am vergangenen Mittwoch wurden vor dem Landesarbeitsgericht Parolen nach einem uneingeschränkten Streikrecht laut. Für die dortige Kundgebung hatten sich rund 50 Unterstützer:innen versammelt. Sie forderten die Anpassung des Streikrechts in Deutschland an den europäischen Normalzustand.

Dem Rechtsanwalt der Anklage, Benedikt Hopmann, ging es um die Legalisierung wilder und politischer Streiks. Diese sind in Deutschland verboten, weil sie nicht durch eine Gewerkschaft im Rahmen von Tarifverhandlungen organisiert werden. Stattdessen aber wurde vom vorsitzenden Richter gleich zu Beginn der Verhandlung klargestellt, er würde die Verhandlung unterbrechen, sobald es zu politische Statements kommen sollte.

Nachdem er in zwei Fällen gegenüber den Arbeiter:innen diskutiert hatte, warum ein Kündigungsschutz nicht bestehen würde, unterbrach er im Anschluss genau wie angekündigt – die Verhandlung, als die Klägerin Duygu K. ein Statement abgeben wollte. Sie wollte über die Vorfälle während des Streik sprechen, ihrem Ausbeutungsverhältnis bei Gorillas, ihrem Dasein als Migrantin in Deutschland, gefangen in einer ewigen spirale prekärer Beschäftigung und dem Erbe des deutschen Streikrechts. Ihren Beitrag hat sie jedoch auf der Kundgebung gehalten:

Ein Erbe, welches Duygu gut hätte unterstreichen können, denn vor ihr auf dem Tisch lag ein Buch, verfasst von dem Richter, welcher das heutige Streikrecht in Deutschland maßgeblich prägte. Es trägt den Titel: „Das nationalsozialistische Arbeitsordnungsgesetz“, geschrieben von Hans Carl Nipperdey, der er für das Hitler Regime arbeitete und später in der Bundesrepublik Präsident des Bundesarbeitsgerichts war. Seinen Empfehlungen folgt die Rechtsprechung heute noch, wenn sie politische und wilde Streiks verbietet.

Duygu wurde vom Gericht jedoch nicht angehört, wohl aber von den zahlreichen Unterstützer:innen auf der Kundgebung: Mitglieder der GEW, IG Metall und anderen Gewerkschafter:innen, welche sie in Ihrem Kampf weiter unterstützen werden. Dieser ist zwar in erster Instanz verloren – das Gericht erklärte alle Kündigungen für wirksam – Hopmann plant jedoch Berufung einzulegen. Dieser Kampf wird nur mit weiterer Unterstützung gewonnen werden können.

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