Gorillas-Beschäftigte zeigen dem DGB, wie politischer Streik geht
Während die Spitzen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) seit Jahrzehnten behauptet, dass politische Streiks illegal sind, zeigen die Beschäftigten bei Gorillas, dass es doch möglich ist: Mit ihrem wilden Streik gehen sie gegen die Entlassung eines Kollegen vor.
Die Streikenden von Gorillas fordern, dass die Entlassung ihres Kollegen Santiago zurückgenommen wird, und setzen sich dafür ein, dass die langen Probezeiten endlich abgeschafft werden. Damit begehen sie laut unzähliger Aussagen von Gewerkschaftsfunktionär:innen einen Rechtsbruch. Denn politische Streiks seien in Deutschland illegal und es sei nur möglich für Lohnerhöhungen zu streiken.
Doch das stimmt nicht ganz: Die Rechtsauffassung geht auf ein Gutachten von Nazi-Jurist Hans Carl Nipperdey zurück, der schon während des Nationalsozialismus das „Arbeitsordnungsgesetz“ von 1934 mit verfasste. Laut seinem Gutachten von 1952 gäbe es Ersatzansprüche für die „Schäden“ durch politische Streiks. Doch es wurde nie ein Gesetz verabschiedet, dass das bestätigt. Es gibt nur das reaktionäre Nazi-Gutachten, dass seitdem nie auf die Probe gestellt wurde.
Während sich die Gewerkschaftsfunktionär:innen unschlüssig sind, ob ver.di oder Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) für den Streik bei Gorillas zuständig ist, drängen sich wichtigere Fragen auf als bürokratische Formalien. Es ist an der Zeit, dass die Gewerkschaften den Streik unterstützen und auch das Nazi-Gutachten endlich herausfordern und sich politisch mit Streiks und Mobilisierungen und juristisch verteidigen.
Der Kollege Santiago muss wieder eingestellt werden. Von dieser Forderung darf es keine Abkehr geben, sie muss weiter aufrechterhalten werden. Schließlich können die Gewerkschaften mit ihren Rechtsabteilungen und ihren Streikkassen solche Fälle auch finanziell aushalten.