Gewerkschaftsfeindlicher Anwalt blamiert sich vor Gericht
Am Mittwochmorgen fand erneut eine Verhandlung gegen die Geschäftsführung des Botanischen Gartens und die FU statt. Diese hatten über Jahre hinweg Dienstpläne kurzfristig geändert, ohne den Betriebsrat zu beteiligen. Gestern bekam der Betriebsrat zum zweiten Mal Recht. Rund 150 CFM-Kolleg*innen belagerten dabei das Arbeitsgericht.
Vielleicht war Michael Riedel, Anwalt der Union-Busting-Kanzlei Beiten Burkhardt, einfach nur nervös. Immerhin ist es keinesfalls Alltag, im Gerichtssaal eine Front aus 30 streikenden Gewerkschafter*innen hinter sich sitzen zu haben. Vielleicht hatte er aber auch einfach keine Ahnung. Denn erst kurz vor Verhandlungsbeginn entschloss sich der Herr Reuter wohl, lieber einen anderen seiner Kollegen vorzuschicken. Dabei konnte Riedel nicht einmal eine Vertretungsvollmacht vorlegen. Von den vier Geschäftsführer*innen ließ sich gleich mal niemand blicken. Dementsprechend peinlich war dann auch der Auftritt.
„Das Recht ist manchmal unpraktisch“, verteidigte Riedel das Handeln der Geschäftsführung gegen den naheliegenden Vorwurf der Anwältin des Betriebsrats Julia Oesterling, die Geschäftsführung habe wohl einfach nicht gewollt, dass der Betriebsrat beteiligt wird. Das „unpraktische Recht“ war hier eine Betriebsvereinbarung zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat, die die Dienstplangestaltung regelt. Fragt sich nur, warum die Geschäftsführung diese Vereinbarung überhaupt abgeschlossen hat, wenn sie doch so unpraktisch ist. Ansonsten glänzte der Anwalt der Unternehmensseite durch Unwissenheit und Schweigen. Am Ende verließ er den Gerichtssaal ebenso schnell wie er gekommen war.
Geld für Berufung, statt für die Beschäftigten
Der Prozess hat dabei eindrücklich gezeigt, wie aussichtslos die Berufung der Geschäftsführung nach dem Urteil aus der ersten Instanz war. So ließ sich die Richterin auf keines der zugegeben auch haarsträubenden Argumente der Geschäftsführung ein. Dennoch hat es die Geschäftsführung damit geschafft, das ganze Verfahren in die Länge zu ziehen. Eine Strategie, die auch nicht neu ist, um Betriebsrät*innen zu zermürben.
Wir können zwar nur vermuten, wie viele Tausend Euro allein die Berufung verschlungen hat. Dennoch erscheint es in dem Zusammenhang überaus heuchlerisch, wenn die Geschäftsführung einerseits davon redet, dass für die Beschäftigten und den Garten kein Geld da sei, dann aber Geld in ein sinnloses Verfahren steckt.
Union Busting gegen kämpferischen Betriebsrat
Das gesamte Verfahren war letztlich ein weiteres Beispiel für den Versuch der Geschäftsführung und der FU, die Rechte der Betriebsrats und der Beschäftigten anzugreifen. Doch Union Busting ist leider keine Seltenheit. Selbst die Richterin wies daraufhin, dass der Botanische Garten „hier im Haus“ längst durch zahlreiche Verfahren bekannt ist. Parallel zum Prozess fand ein Verfahren gegen den sozialen Träger Integral e.V. statt, der Betriebsrät*innen Löhne aufgrund ihrer Betriebsratstätigkeit gekürzt hat.
Auch die Kolleg*innen der Charité Facility Management (CFM), die sich seit mittlerweile neun Tagen im Streik befinden, können von Angriffen auf ihre Rechte ein Lied singen. Doch genauso wie Kolleg*innen am Botanischen Garten verlassen sie sich nicht darauf, dass ihnen der Senat, die Geschäftsführung oder irgendein Gericht Geschenke machen.
Im Anschluss an beide Gerichtsverfahren versammelten sich rund 150 CFM-Kolleg*innen, gemeinsam mit solidarischen Schüler*innen, Studierenden und anderen gewerkschaftlichen Aktivist*innen vor dem Arbeitsgericht, um ihren Unmut kundzutun. Dabei betonten auch die Kolleg*innen der CFM mehrmals die Bedeutung des Erfolgs am Botanischen Garten. Ganz im Sinne der kämpferischen Stimmung verkündeten die CFM-Kolleg*innen auf der Kundgebung auch die Verlängerung ihres Streiks bis einschließlich Freitag. Dort treffen sie sich ab 8 Uhr wieder am Campus Mitte der Charité. Wir rufen alle linken Gruppen und solidarischen Aktivist*innen dazu auf, vor Ort ihre Solidarität mit den Kolleg*innen zu zeigen und mit ihnen gemeinsam zu diskutieren.