Gericht bestätigt Abmahnung gegen FU-Gewerkschafter
Wegen politischer Kritik in einem Demo-Aufruf mahnte die FU Berlin den Vorstand der ver.di-Betriebsgruppe ab. Vor Gericht bekam die Universität nun vorerst Recht.
Nachdem das Potsdamer Geheimtreffen der AfD mit anderen Rechtsradikalen über „Remigrationspläne“ öffentlich geworden war, gingen Anfang letzten Jahres Hunderttausende in ganz Deutschland auf die Straße. Zu einer der großen Kundgebungen in Berlin rief auch die ver.di-Betriebsgruppe der Freien Universität auf. Wegen politischer Kritik an der Hochschulleitung wurde der ver.di-Vorstand der FU abgemahnt. Eine Klage dagegen war nun in erster Instanz nicht erfolgreich.
In ihrem Aufruf wies die ver.di-Betriebsgruppe darauf hin, dass das „Klima der Prekarität“, das die FU schafft, den Nährboden für rechtes Gedankengut darstellt. „Wer wie das FU-Präsidium Tarifverträge nicht einhält, bekämpft aktiv Mitbestimmung und demokratische Prozesse und sorgt so für politischen Verdruss. Im Ergebnis fördert auch die FU damit den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD, denen gewerkschaftliche Organisierung ebenfalls ein Dorn im Auge ist“, heißt es im Aufruf.
Darin sah das Präsidium der FU „ehrverletzende Kritik“ und mahnte kurzerhand alle Mitglieder des Betriebsgruppenvorstandes ab. Dagegen klagten diese. Das Arbeitsgericht Berlin bestätigte diese Woche die Abmahnung. Es handele sich zwar um eine Meinungsäußerung. „Diese überschreite jedoch nach Anlass, Kontext und Zweck die Grenze auch polemischer oder überspitzter Kritik. Es handele sich vielmehr um eine vom Schutz der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz nicht gedeckte Schmähkritik“, heißt es in der Begründung.
Außerdem war das Gericht der Meinung, „für die erhobenen Vorwürfe fehlten Anhaltspunkte in der Realität.“ Dabei ist gut dokumentiert, dass die FU beispielsweise in der Veterinärmedizin über Jahre gegen den Tarifvertrag verstoßen hat. Immer wieder wiesen Beschäftigte auf diese Verstöße hin. Außerdem ist das Outsourcing von Gebäudereinigung und Security an der FU offenkundig und auch ein Teil des „Klimas der Prekarität“. All das wird in einem Gutachten der ver.di-Betriebsgruppe ausführlich dargestellt. Dem Gericht reichte das offenbar nicht. Das Verfahren wird wohl in die nächste Instanz gehen.
Der Angriff auf die gewerkschaftliche Selbstorganisierung der Beschäftigten ist eine der Weisen, wie wir an der FU den Rechtsruck spüren. Mit den massiven Kürzungen des Berliner Senats an den Universitäten werden auch Angriffe auf die Rechte der Beschäftigten zunehmen. Deswegen müssen Gruppen wie Studis Gegen Rechts das Bündnis mit den Gewerkschaften suchen und den Kampf gegen Union Busting aufnehmen.