Frankreich: Gericht verurteilt Agrarkonzern zu Zahlung von 500.000 Euro an Gewerkschafter

05.08.2024, Lesezeit 4 Min.
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Foto: O Phil des Contrastes

Die gewerkschaftsfeindlichen Aktionen des Agrarkonzern InVivo wurden mehrfach von französischen Gerichten für illegal erklärt. Trotzdem versuchte das Unternehmen erneut, den CGT-Delegierten Christian Porta zu kündigen. Dies wurde nun mit einer hohen Strafzahlung von 500.000 Euro quittiert.

Seit Februar lief der Kampf für die Wiedereinstellung von Christian Porta. Die Bäckerei Neuhauser und der dahinterstehende Konzern InVivo hatten ihm die Kündigung ausgesprochen, als sich ein Streik für höhere Löhne anbahnte. Am 24. Mai hatte das Arbeitsgericht seine Wiedereinstellung angeordnet. Doch die Geschäftsführung wollte mit allen Mitteln die Betriebsgruppe der Gewerkschaft CGT zerschlagen und weigerte sich, den Gewerkschafter Porta wieder in den Betrieb zu lassen. Dafür wurde ihm einfach eine weitere Kündigung vorgelegt – unter Missachtung der bestehenden Urteile. 

Nun haben sowohl das Arbeitsgericht Forbach als auch das kommunale Gericht in Sarreguemines (Saargemünd) erneut geurteilt: Sie verwarfen die Argumente der Geschäftsführung und verurteilten das Unternehmen zu Zahlungen von insgesamt 500.000 Euro, sowie zur Wiedereinstellung von Christian Porta. Eine in vielerlei Hinsicht außergewöhnliche Entscheidung, wie seine Anwältin Elsa Marcel betonte: „Es ist sehr selten, dass ein Gericht ein Unternehmen dazu verurteilt, einem Gewerkschafter eine halbe Million Euro zu zahlen. Die Entscheidung sanktioniert in gewisser Weise die außergewöhnlichen Vergehen gegen das Gewerkschaftsrecht.“

Das Arbeitsgericht urteilte, dass das Aussprechen einer zweiten Kündigung die „rechtstreue Umsetzung“ des ersten Gerichtsurteils unterlaufe, und stellte fest, dass „die am 24. Mai mitgeteilte vorsorgliche Entlassung und das am 24. Mai eingeleitete Entlassungsverfahren eine rechtswidrige Störung darstellen, die es zu beenden gilt“. Das Unternehmen wurde verurteilt, 400.000 Euro an den Gewerkschaftsvertreter zu zahlen, „die vorsorgliche Entlassung und das Entlassungsverfahren auszusetzen“ und Christian Porta innerhalb von drei Tagen wieder in der Fabrik anzustellen.

Das kommunale Gericht in Sarreguemines verurteilte das Unternehmen seinerseits zur Zahlung von 125.000 Euro und verlangte, dass die Geschäftsleitung die gewerkschaftlichen Mandate von Christian Porta respektiere. Beide Entscheidungen ergingen wenige Tage, nachdem die Arbeitsaufsichtsbehörde am 30. Juli ebenfalls über das zweite Entlassungsverfahren entschieden hatte. Sie war der Ansicht, dass das Unternehmen die Autorität der Behörde missachtet hatte, als es nach der Wiedereinstellung Portas eine zweite Kündigung aussprach. Die Behörde hatte das Unternehmen erneut abgewiesen, seine „Manöver“ angeprangert und die Entlassung abgelehnt.

„Diese Entscheidung ist ein weiterer Rückschlag für die Geschäftsleitung, die in den letzten sieben Monaten fünf Mal vor Gericht und zwei Mal vor der Arbeitsaufsichtsbehörde verloren hat. Für alle Beschäftigten der Fabrik ist es ein Sieg des wochenlangen Streiks und der Mobilisierung gegen die gewerkschaftsfeindlichen Methoden des Arbeitgebers“, erklärte Christian Porta nach der Entscheidung. Die Beschäftigten bleiben jedoch vorsichtig, wie Rechtsanwältin Elsa Marcel betonte: „Angesichts eines kriminellen Arbeitgebers wissen die Beschäftigten des Konzerns, dass sie selbst die Entscheidung durchsetzen müssen, indem sie ihre eigene Kraft aufbauen und sehr wachsam bleiben“. Die Geschäftsleitung des InVivo-Konzerns ist entschlossen, alle Grenzen des Arbeitsrechts auszutesten, um den französischen Kapitalist:innen ein Handbuch für perfektes Union Busting an die Hand zu geben, und hat in den letzten Monaten keine Skrupel gehabt, dafür das Gesetz zu brechen.

In jedem Fall ist eine solche Entscheidung ein Sieg gegen die antigewerkschaftliche Repression und für alle Sektoren der Arbeiter:innenbewegung, die sich seit der Durchsetzung der Rentenreform mit brutalen Offensiven der Bosse konfrontiert sehen. Nur wenige Tage zuvor gewann auch Jordan Robichon vor Gericht – ein weiterer Delegierter der CGT, dessen Entlassung vom Arbeitsministerium abgelehnt wurde. Diese Siege müssen dazu dienen, zur Gegenoffensive überzugehen und der Kriminalität der Bosse und den Angriffen auf Arbeiter:innenrechte ein Ende zu setzen.

Dieser Artikel erschien zuerst am 2. August bei Révolution Permanente

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