Etappenziel erreicht: Endlich elf Euro Grundlohn bei der CFM!

12.03.2018, Lesezeit 4 Min.
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Die bisher am schlechtesten bezahlten Beschäftigten der Charité Facility Management (CFM) bekommen endlich mehr Geld. Mindestens elf Euro Grundlohn pro Stunde werden jetzt allen Beschäftigten ausgezahlt. Damit kommt der Kampf um die Bezahlung auf TVöD-Niveau zu einer Atempause – aber noch längst nicht zum Ende.

Das aktuelle Ergebnis gilt rückwirkend zum 1. Dezember 2017. Die Charité hatte im Dezember damit begonnen, Geld für die Lohnerhöhung an die CFM zu überweisen. Nach drei Monaten ist die Geschäftsführung nun endlich bereit, dieses Geld auch an die Beschäftigten weiterzugeben. Dafür haben die Verhandlungsparteien jetzt ein „Konsenspapier“ unterschrieben.

Die Lohnerhöhung ist letztlich ein Erfolg der Streiks der CFM-Beschäftigten im Kampf um gerechte Bezahlung und gegen prekäre Beschäftigung, sowie ihres fortwährenden Protests. Ihr zehntägiger Streik im Mai 2017 löste dabei einen entscheidenden Knoten auf der Gegenseite. Nach besagtem Streik hatte Michael Müller (SPD) die Einführung eines Grundlohns von elf Euro angekündigt.

Von der Lohnerhöhung sind jetzt rund 1600 Beschäftigte betroffen, deren Stundenlohn bisher noch 10 bis 16 Prozent darunter lag. Damit geht ein wichtiges Signal an die Belegschaft: Kämpfen lohnt sich! Allerdings sind auch Solidarität und Ausdauer gefragt. Bisher trat fast immer nur ein Kern von 200 oder höchstens 300 der insgesamt 3200 Beschäftigten in den Streik. Mit einer höheren Beteiligung kann in Zukunft noch wesentlich mehr erreicht werden – bis hin zum TVöD-Niveau.

In diesem Jahr wurden bereits zahlreiche neue ver.di-Eintritte verzeichnet. Angesichts des spürbaren Erfolgs ist in den kommenden Wochen mit weiterem Zulauf zu rechnen. Die aktiven Beschäftigten wollen die Zeit auch in diesem Sinne nutzen: Die gewerkschaftliche Organisierung soll gesteigert werden, die bisherigen Erfahrungen ausgewertet. Damit bei der nächsten Verhandlung deutlich mehr Druck entsteht.

Kein Tarifvertrag, aber eine Friedenspflicht

Noch sind jedoch ein paar Fragen offen. Es handelt sich bei der Einigung explizit nicht um einen Tarifvertrag, sondern um ein Konsenspapier. Das könnte einige juristische Unterschiede mit sich bringen. Eine klassische Klausel aus Tarifverträgen wurde allerdings übernommen: Bis zum 1. Juli 2019 gilt eine „Friedenspflicht“, in der keine Arbeitskampfmaßnahmen stattfinden sollen. Die Gewerkschaft verpflichtet sich dazu, solange die Gegenseite ihren Teil der Abmachung einhält.

Das bedeutet, den Beschäftigten sind beim Thema Entgelt erst einmal für fünfzehn Monate die Hände gebunden. Zu Themen, die nicht in dieser Vereinbarung geregelt sind, könnten aber jederzeit Verhandlungen aufgenommen werden. Doch solidarische Streiks mit den Kolleg*innen der Vivantes Service Gesellschaft (VSG), wie es sie noch vergangenes Jahr gab, sind damit vorerst unwahrscheinlicher geworden.

Im Januar, haben sich die ver.di Mitglieder zurecht klar gegen eine dreijährige Laufzeit für einen Tarifvertrag über elf Euro ausgesprochen, der ihnen angeboten wurde. Stattdessen sollte die Möglichkeit für neue Verhandlungen in absehbarer Reichweite bleiben, um letztendlich zum TVöD zu kommen.

Die konsequente Ablehnung der vorgesehenen Laufzeit von über drei Jahren durch die kämpferischen Kolleg*innen, hat dann den Druck auf die Geschäftsführung weiter erhöht und damit die Umsetzung der elf Euro mit kürzerer Laufzeit befördert.

Die Abstimmung im Januar war aber auch deshalb wichtig, weil sie allen ver.di-Mitgliedern die Möglichkeit gegeben hat, über das Ergebnis ihres Arbeitskampfs gemeinsam zu entscheiden. Diese Form von Streikdemokratie sollte eigentlich selbstverständlich sein, ist es aber noch viel zu selten. Die Stimmung in der Belegschaft weißt zwar auf große Zustimmung zum aktuellen Abschluss hin. Es wäre aber besser gewesen, dies auch in einer formellen Abstimmung der Gewerkschaftsmitglieder festzuhalten, damit sichergestellt ist, dass weiterhin alle an einem Strang ziehen.

Die geforderte lange Laufzeit war auch deshalb problematisch, weil Ende 2018 die privaten Investor*innen aus der CFM geworfen werden. Das Konsortium aus Vamed, Hellmann und Dussmann hat bisher Gewinne aus seinen Anteilen an der CFM gezogen und außerdem jährlich rund sechs Million Euro „Management-Gebühr“ kassiert. Sobald die CFM zu 100 Prozent in Eigentum der Charité übergeht, wird also einiges an jährlichen Ausgaben neu zu verteilen sein.

Die Lohnerhöhung, die nun die Hälfte der Belegschaft erreicht, ist natürlich ein nicht zu unterschätzender Fortschritt. Doch die kommenden Monate müssen für die stärkere gewerkschaftliche Organisierung des Betriebs genutzt werden. Nur dann kann der Kampf hin zum TVöD aussichtsreich weitergeführt werden.

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