Die Hochschulresolution instrumentalisiert den Kampf gegen Antisemitismus für Zensur

03.02.2025, Lesezeit 15 Min.
Gastbeitrag

Statt tatsächlich Antisemitismus zu bekämpfen, zielt die Resolution darauf ab, Kritik am Genozid sowie an der deutschen Staatsraison mundtot zu machen. Wir spiegeln das Statement vom Palästinakomitee FU Berlin.

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Foto: FU Palästinakomitee

Am 29. Januar hat der Bundestag die Resolution „Antisemitismus und Israelfeindlichkeit an Schulen und Hochschulen entschlossen entgegentreten sowie den freien Diskursraum sichern“ angenommen [KGK berichtete]. Bereits die „Nie wieder ist jetzt“- Resolution, die mit Zustimmung der Regierungsparteien sowie Union und AfD im November letzten Jahres verabschiedet wurde, wird dafür kritisiert, nicht tatsächlichen Antisemitismus zu bekämpfen sondern vor allem Kritik am Staat Israel und an der deutschen Staatsraison zu zensieren. Jetzt folgt eine speziell auf den deutschen Bildungsbetrieb zugeschnittene Erweiterung dieses Vorgehens.

Wie die „Antisemitismusresolution“ vom letzten Jahr richtet sich auch dieser Text gegen die Welle an Protesten gegen den Völkermord Israels in Gaza, die seit dem 7. Oktober 2023 in Deutschland ausgebrochen ist. Diese werden als hauptsächliche Manifestation des aufkeimenden Antisemitismus und größte Gefahr für Jüd*innen an Campi und auf Schulhöfen identifiziert. So werden diese Aktionen vermehrt als Beispiel für Antisemitismus angeführt und die Gefahr für Jüd*innen mit einer vorherrschenden „Israelfeindlichkeit“ begründet, während etwa der Rechtsextremismus nur am Rande in einer Auflistung erwähnt wird. Wiederholt wird die Ausweitung der Repressionen gegen propalästinensischen Aktivismus und Zensur propalästinensischer Standpunkte gefordert.

Als Kollektiv linker Studierender, die sich an ihrer Universität gegen den Genozid in Gaza und für ein freies Palästina einsetzen, beziehen wir hier kritisch Stellung zu dieser Resolution. Wir wollen auf Grundlage des Textes über die Repression der Palästinasolidarität an Hochschulen diskutieren: über ihre Ideologie, ihre Zwecke, ihren Zusammenhang mit dem deutschen Imperialismus und über unser Verhältnis zu all dem.

1. Gleichsetzung von Antizionismus mit Antisemitismus

Das in der Resolution geforderte Vorgehen gegen propalästinensichen Aktivismus fußt auf der Prämisse, Kritik am Staat Israel sei gleichwertig mit Antisemitismus. Es heißt:

„Vereinzelt wurden an Universitäten auch über längere Zeiträume gewaltsame Besetzungen durch offen antisemitisch bzw. anti-israelisch eingestellte Personengruppen geduldet.“

Während eine Differenzierung der beiden Begriffe im Text fehlt, werden sie hier als austauschbar dargestellt. Antizionismus soll von Bildungseinrichtungen ebenso wenig geduldet werden wie Antisemitismus und mit den gleichen Maßnahmen bekämpft werden. In der gleich vorgenommenen Einstufung der Proteste gegen das israelische Vorgehen in Gaza als antisemitisch liegt eine regelrechte Verwechslung der Begriffe.

Antisemitismus drückt sich aus in Diskriminierung, Vorurteilen, Feindschaft oder Gewalt gegen Jüd*innen oder jüdische Institutionen, schlicht weil sie jüdisch sind. Diese Ideologie ist nicht gleichzusetzen mit antizionistischer Kritik gegenüber einer israelischen Regierung, dem Vorgehen der Israelischen Staatsgewalt oder dem Staat Israel und seinen Zwecken. Antizionismus richtet sich nicht gegen jüdische Menschen – und auch nicht gegen den Staat Israel als jüdischer Staat. Antizionist:innen kritisieren diesen Staat aufgrund des Besatzungs- und Apartheidregimes, durch das die palästinensische Bevölkerung unterdrückt wird und aufgrunddessen die jüdische Bevölkerung in einem ständigen Kriegszustand leben muss. Dieses Regime kann nur bestehen, weil es der Aufrechterhaltung der imperialistischen Interessen des Westens in der Region nützt. Auch jüdische Menschen stellen sich dem Zionismus entgegen, seitdem es ihn gibt, und machen bis heute einen großen Teil der antizionistischen Bewegung aus.

In der Resolution wird eine falsche Gleichsetzung vorgenommen, um den Protest an Hochschulen zu diffamieren. Gleichzeitig wird dadurch der reale Antisemitismus, der sich mit dem Rechtsruck in Deutschland tatsächlich immer weiter verbreitet, verharmlost. Schließlich wird der rechtsextreme Antisemitismus im Text nicht zum Thema, während der Antizionismus als das wahre Problem erscheint.

Passend dazu wird Bildungsreinrichtungen die Verwendung der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus als Richtlinie für ihr Vorgehen vorgeschlagen. Diese Definition wird zurecht für ihre Schwammigkeit in der Abgrenzung zwischen Antisemitismus und Kritik am Staat Israel breit kritisiert. Auch Jurist*innen haben angemerkt, dass sie deswegen einfach für die Zensur propalästinensischer Standpunkte gebraucht werden kann.

Von den Repressionen gegen Aktivist*innen, die hier durch ein falsches Verständnis des Antisemitismus gerechtfertigt und deren weiterer Ausbau gefordert wird, waren auch antizionistische Jüd*innen betroffen und werden es weiterhin sein. Der Einsatz der Polizei, der an deutschen Unis zum Alltag geworden ist, hat nichts zur Sicherheit jüdischer Studierender beigetragen, sondern sie im Gegenteil brutaler Gewalt ausgesetzt. Die vorgeheuchelte Sorge um jüdisches Leben in Deutschland stellt eine Instrumentalisierung von Jüd*nnen dar: sie müssen als Vorschub zur Rechtfertigung einer politischen Repression dienen, die sich nicht zuletzt gegen sie selbst richtet.

Das Framing vom Protest gegen den Gaza-Genozid als antisemitisch dient neben seiner Diffamierung auch dem Zweck, ihnen jeglichen Inhalt abzusprechen und von seinen Gründen und Zielen zu abstrahieren. In der Resolution steht:

„Das brutale Massaker der Terrororganisation Hamas vom 7. Oktober 2023 in Israel und der Krieg im Gazastreifen haben den Nahostkonflikt vor allem an Schulen und Hochschulen erneut ins Zentrum gerückt“

Die Verbindung zwischen den Ereignissen im nahen Osten und denen an Deutschen Bildungseinrichtungen wird hier nicht erläutert. Anders als der Angriff der Hamas, der in der Formulierung moralisch verurteilt wird, wird vom „Krieg in Gazastreifen“ keine Wertung vorgenommen. Es finden sich keine Anhaltspunkte darauf, dass es dieser Krieg ist, gegen den sich der Protest richtet oder was an diesem Krieg durch die Protestierenden kritisiert wird. So erscheint die Solidaritätsbewegung hier tatsächlich als nichts anderes als sinnlose Gewalt, der vermeintliche Antisemitismus als ihr einziger Inhalt.

Wir sehen die Schaffung des Narrativs, das in der Resolution präsentiert wird, als Versuch, Dissens mit der Unterstützung Deutschlands für einen Völkermord zu unterdrücken, und damit als eine Form politischer Repression.

2. Repression der Palästinasolidarität

Die Proteste Studierender in Deutschland gegen den Genozid in Gaza werden mit polizeilichen und ordnungsrechtlichen Repressionen beantwortet. Kundgebungen am Campus werden von einem massiven Polizeiaufgebot begleitet, überwacht, und, falls mit als verfassungwidrig erklärten Äußerungen vermeintliche Rechtsbrüche festgestellt werden, durch Festnahmen gewaltsam eingehegt. Bei Besetzungen universitärer Räumlichkeiten wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht, um bewaffnete Hundertschaften durch die Gänge der Uni rennen zu lassen. Im Rahmen der folgenden Räumungen werden die Aktivist*innen mit Schlagstöcken, Pfefferspray und Tränengas angegangen. Hinterher stellen die Präsidien dutzende Anzeigen wegen Hausfriedensbruch und Widerstand gegen die Staatsgewalt, es fallen hohe Strafzahlungen und Anwaltskosten an. Um die Ausübenden von illegalisiertem Protest permanent aus Berliner Hochschulen auszuschließen, wurde im vergangenen März ein Ordnungsrecht wiedereingeführt, dass bei Verurteilungen für politischen Protest Exmatrikulationen ermöglicht. 

Diese Nachrichten haben einen breiten Diskurs ausgelöst, der bis heute andauert. Angesichts des schockierenden, an deutschen Universitäten nie dagewesenen Ausmaßes der Repressionen richten sich zahlreiche studentische Initiativen, der AStA und viele Beschäftigte und Dozierende an der FU Berlin gegen den Einsatz der Polizei auf dem eigenen Campus und die strafrechtliche Verfolgung von Studierenden durch ihre eigene Universität. In einem offenen Brief positionierten sich zahlreiche Dozierende gegen die gewaltsame Räumung des Protestcamps am 7. Mai. In Berlin hat sich die Kampagne „Hands off Student Rights“ gebildet, welche Studierende solidarisch bei ihren Gerichtsverfahren begleitet. Im Dezember 2024 haben in Vollversammlungen an den berliner Unis (organisiert von „Studis gegen Rechts“) tausende Studierende klar Stellung gegen die Polizei auf dem Campus und für die Einstellung der gerichtlichen Verfahren gegen die Studierenden bezogen. Trotz all dieser Kritik zeigt sich das Präsidium und auch der akademische Senat jedoch weiterhin gleichgültig und arbeitet stattdessen mit Hochdruck an der Strafverfolgung gegenüber den eigenen Studierenden. 

Die nun vorgelegt Resolution macht eines klar: Das alles ist erst der Anfang.

Schulen und Hochschulen werden aufgefordert, die Kooperation und den Austausch mit Sicherheitsbehörden weiterhin auszubauen, alle rechtlichen Wege, gegen den Protest vorzugehen, auszuschöpfen und, wenn nötig, weitere zu kreieren.

Bereits jetzt ist es dringend notwendig, kritisch zu hinterfragen, welche Informationen zwischen Universitäten, Polizei und Verfassungsschutz ausgetauscht werden. Wir lehnen entschieden jede geplante Intensivierung staatlicher Überwachung an unseren Hochschulen ab.

Die öffentliche Diskussion um diese Entwicklungen drehte sich immer wieder eine Fragestellung: Ist dieses Vorgehen noch „gerechtfertigt“? Es wurde Argumentiert, die Brutalität der Polizeieinsätze, die Einschränkung des Diskurses durch pauschale Verurteilung jeder Kritik am israelischen Vorgehen als antisemitisch und die Ausweitung des Ordnungsrechtlichen Repressionsspielraums würden gegen die Prinzipien der Meinungsfreiheit und der akademischen Freiheitverstoßen, denen der deutsche Bildungsbetrieb verpflichtet sei.

Wir wollen eine fundamentalere Kritik an der staatlichen Repression unseres Protests üben. Für uns stellt sich nicht die Frage, ob die bestimmten Fälle repressiver Polizeigewalt und Gesetzgebung sowie Zensur abweichender Standpunkte, die wir im Kontext der Palästinasolidarität erleben, eine Grenze überschreiten, die durch die Werte, denen der deutsche Bildungsbetrieb angeblich verpflichtet ist gezogen wird. Die Akademische Freiheit ist ein Wert, dem sich der deutsche Staat und seine staatlichen Bildungsinstitutionen selbst verpflichten und für dessen Einhaltung sie keine übergeordnete Instanz zur Verantwortung ziehen kann. Schließlich verfügt der Staat über das Machtmonopol. Er setzt sich seine ausgesprochenen Werte genauso wie die Gesetze, in denen sie verwirklicht werden sollen, um seine eigenen Zwecke zu erfüllen.

Deutschland hat die Unterstützung Israels zu ihrer Staatsräson erklärt. Zu deren Verwirklichung gehört auch das Schaffen von Konsens bei den eigenen Staatsbürger*innen. Dabei spielen Hochschulen und Universitäten die besondere Rolle, Ideologie zu produzieren, zu reproduzieren und dadurch den Status quo aufrechtzuerhalten. Der Einsatz Studierender für politische Ziele, die den Interessen des Staates widersprechen ist für diesen Zweck unproduktiv und störend. Wenn die Resolution vermehrt „verfassungsfeindliche“ Aussagen und Aktionen als Ziel der geforderten Maßnahmen markiert, wird dabei klar, dass Protest, der sich gegen die Zwecke des Staates richtet nicht geduldet wird. Solidarität mit den Palästinenser*innen richtet sich notwendigerweise gegen die Staatsräson und muss deswegen für die Verwaltung eines Bildungsbetriebs, der dem nationalen Interesse dient, bekämpft werden.

Dafür kann selbstverständlich das volle Repertoire der Staatsgewalt zum Einsatz kommen. Wenn die als gewöhnlich empfundenen Methoden nicht ausreichen, um den Protest zu beenden oder in verfassungskonforme (also zahnlose) Bahnen einzuhegen, dann müssen eben ungewohnt brutale her. Wenn diese dem Kampf der Aktivist*innen immer noch nicht das Rückgrat brechen, erfindet man eben noch heftigere.

Es ist deswegen auch sinnlos an die Verpflichtung des Staates zur Wahrung seiner höheren Werte zu appelieren. Auch wenn uns das neue Ausmaß der Gewalt schockiert sehen wir darin keine Grenzüberschreitung, keinen Verstoß gegen Prinzipien eines idealisierten Staates der doch eigentlich die Freiheit oder die Interessen seiner Bürger*innen im Sinn hat. Wir sehen lediglich einen sich auf die Schulen und und Hochschulen ausbreitenden Ausdruck Deutschlands imperialistischer Ziele. Wir sind nicht nur gegen die Methoden, mit denen diese Ziele verfolgt werden, sondern gegen diese Ziele an sich.

Deshalb können wir uns nicht an der Forderung nach dem Rücktritt einzelner Unipräsidien festklammern. Denn Institutionen nur mit anderem Personal zu besetzen, ändert nichts an ihren grundlegenden Strukturen. Unser Ziel muss es sein unter der demokratischen Mitbestimmung aller Studierenden, Beschäftigten und Dozierenden eine Universität frei von staatlichen Einflüssen und Zwängen zu erkämpfen.

3. Ausbau von Kooperation mit israelischen Hochschulen und Verbot von BDS

Die Resolution fordert von den Universitäten, die Zusammenarbeit mit israelischen Bildungs- und Forschungseinrichtungen auszuweiten. Dies erfordert auch eine aktive Bekämpfung der BDS-Bewegung (Boycott Divestement and Sanctions), die sich weltweit für den Boykott israelischer Institutionen einsetzt. Dabei knüpft der deutsche Staat an seine Bestrebungen an BDS zu kriminalisieren und zu verbieten.

Dafür fordert die Resolution ausdrücklich den Ausschluss von Mitgliedern der akademischen Gemeinschaft, welche die BDS-Bewegung unterstützen. Diese Zensur soll sich dabei nicht nur auf Befürworter*innen von BDS beschränken. Denn da Antisemitismus anhand der IHRA-Definition (wie von dieser Resolution gefordert wird) gemessen wir, reicht bereits Kritik an der israelischen Regierung, am Zionismus oder an den Repressionen gegen Palästinasolidarität um kritischen Hochschullehrenden ihre Finanzierung zu streichen.

Das erinnert an die „Fördergeldaffäre“ von Stark-Watzinger. Die Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, zu überprüfen, inwiefern Dozierende, die den offenen Brief an der FU Berlin unterzeichnet haben, vom Ministerium finanziert werden und inwiefern Sanktionen nach dem Förderrecht anwendbar sind, war ein unverhohlener Angriff auf die akademische Freiheit. Um an diesen Versuch anzuknüpfen, begrüßt die Resolution explizit die Arbeit Stark-Watzingers als Bundesministerin, anstatt eine kritische Haltung zu ihrer Verwicklung in die „Fördergeldaffäre“ einzunehmen.

So ebnet die Resolution den Weg zur Einführung von Gesinnungsprüfungen bei der Vergabe staatlicher Fördergelder.

Welche Konsequenzen hätte die Resolution und der geforderte Ausschluss von BDS-UnterstützerInnen für die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern der internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft?

An einer Vielzahl von Universitäten weltweit, unter anderem auch an zahlreichen Partneruniversitäten der FU Berlin hat es in den letzten Monaten vehementen Protest gegen den Genozid in Palästina gegeben. Eine zentrale Forderung  ist dabei der Abbruch der Kooperationen mit israelischen Institutionen, welche das Völkerrecht durch Beteiligung am Genozid, Apartheid und Besatzung brechen. An mehreren Universitäten konnten diese Forderungen auch schon durchgesetzt werden. So hat es zum Beispiel das propalästinensische Studierendenkollektiv vom El Colegio de México, welche auch eine Partneruniversität der FU Berlin ist, geschafft, dass ihre Universität im November letzten Jahres die Kooperation mit der Hebrew University abbricht.

Laut Logik dieser Resolution sollen zahlreiche Partnerinstitutionen der FU Berlin und ihre Studierende und so auch viele andere Akademiker*innen,  und Studierende weltweit keinen Platz in deutschen Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen haben.

Soll in Seminaren auch das Lesen von Texten der zahlreichen Wissenschaftler*innen, die BDS befürworten oder befürwortet haben, verboten werden?

Fazit

Für uns ist klar, dass die geplante Resolution keinen Beitrag dazu leisten wird tatsächlichen Antisemitismus zu bekämpfen. Im Gegenteil, sie ist ein Mittel politischer Repression und reiht sich ein in zahlreiche Versuche die Solidarität mit Palästinenser*innen in Deutschland zu zensieren, zu kriminalisieren und zu verbieten. Damit wird der Kampf gegen Antisemitismus instrumentalisiert um die imperialistischen Interessen des deutschen Staates durchzusetzen und Kritik an seiner Unterstützung für den Genozid, die Apartheid und die Besatzung in Palästina zu verhindern. Doch nicht nur für unseren Kampf für die Freiheit Palästinas wird die Resolution Folgen haben. Denn die repressiven Methoden, die in der Resolution gefordert werden, lassen sich in der Zukunft auch gegen andere Kämpfe anwenden, seien es Proteste gegen die voranschreitende Klimakrise oder den immer rasanter erstarkenden Faschismus.

Doch wir können es nicht dabei belassen die Resolution als eine Einschränkung einer vermeintlichen Meinungs- und akademischen Freiheit zu begreifen. Denn schon jetzt handeln unsere Universitäten im Sinne der Interessen des deutschen Staates und Imperialismus. Deutlich wird dies nicht nur an der massiven Repression mit der palästinasolidarischem Protest an den deutschen Universitäten konfrontiert wurde, sondern auch an dem Inhalt der Lehre und Forschung. Schon lange stellen sich die Universitäten in den Dienst der deutschen Staatsräson, wobei es nur kaum möglich ist im Bezug auf Palästina kritisch und frei zu lehren und zu forschen. Dies widerspricht aber keineswegs dem bürgerlichen Ideal der Universität und staatlicher Bildungsreinrichtung. Denn es ist gerade eine ihrer Aufgaben staatliche Interessen im Inneren zu legitmieren.

Wenn wir für eine tatsächlich freie Universität kämpfen wollen, heißt das nichts anderes als ihre grundlegenden Strukturen auf den Kopf zu stellen. Dabei streben wir eine Universität an die demokratisch von allen Studierenden, Beschäftigten und Dozierenden und frei von Unipräsident*innen, -präsidien und staatlichem Einfluss gestaltet wird. Wo wir selbst entscheiden können was und wie gelehrt und geforscht wird und nicht die Interessen des deutschen Imperialismus oder eine möglichst effiziente Ausbildung für die spätere Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt im Vordergrund stehen.

Dafür müssen wir als Studierende gemeinsam mit den Beschäftigten und Dozierenden lernen wie wir dieses Ziel einer demokratischen und freien Universität in der Praxis umsetzen können, sei es durch Vollversammlungen, Besetzungen, Streiks und andere Formen der Selbstorganisierung.

Lasst uns für eine Universität kämpfen, an der wir zusammen über Kolonialismus, Imperialismus, Kapitalismus, Patriarchat und die Kämpfe dagegen lernen können!

Lasst uns für eine Universität kämpfen, an der wir nicht nur lernen und forschen, sondern auch aktiv gegen jegliche Formen der Unterdrückung kämpfen!

Für eine freie Universität und ein freies Palästina!

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