Die Exmatrikulation als Strafe für Andersdenkende kommt zurück

13.04.2024, Lesezeit 8 Min.
1
Protest gegen die geplante Reform zur Exmatrikulation Bild: Klasse Gegen Klasse

Der Berliner Senat plant, das hochschulische Ordnungsrecht wieder einzuführen. Unliebsamer Protest könnte mit Exmatrikulation bestraft werden. Hochschulen, Studierendenvertretungen und Gewerkschaften melden Kritik an, werden aber nicht gehört.

Unter dem Deckmantel des Opferschutzes greift der Berliner Senat zu unzeitgemäßen Repressionsmethoden – und gefährdet damit studentischen Protest. Die von der schwarz-roten Koalition beschlossene Änderung des Berliner Hochschulgesetzes soll die Möglichkeit der Exmatrikulation als Strafmaßnahme wiedereinführen. Kritische Stimmen argumentieren, der vorgelegte Gesetzestext würde mit rechtlich unklaren Begriffen hantieren und eine Schattenjustiz der Hochschulen etablieren. Doch Senat und verantwortliche Parteien zeigen sich davon unbeeindruckt.

Das hochschulische Ordnungsrecht wurde 2021 von dem Berliner Senat aus SPD, Grünen und Linkspartei abgeschafft – es sei aus der Zeit gefallen. So befürworteten damals selbst die Jusos die Abschaffung des „restriktiven Hochschulgesetzes“ mit Verweis auf die lebendige Meinungsvielfalt an Berliner Hochschulen, die durch studentische Protestbewegungen geprägt worden ist. Jetzt soll diese rechtliche Kompetenz nach einem Angriff auf einen pro-israelischen jüdischen Studierenden der Freien Universität Berlin wieder ermöglicht werden. Der Fall wurde medial umfassend thematisiert.

Legislativ ist die Gesetzesnovelle einem Antrag der AfD-Fraktion vom 13. Februar entlehnt. Als Begründung wird dort der zunehmende „Hass gegen Juden“ seitens pro-palästinensischer Studierender angeführt. Die von der AfD empfohlenen Sanktionen finden sich jetzt in leicht abgewandelter Form in der Vorlage des Senats wieder.

Breite Front gegen die Reform

Der offiziellen Gesetzesvorlage vom 2. April ist als Anlage auch ausführliche Kritik beigefügt. In den sogenannten „wesentlichen Ansichten“ kommen die Hochschulleitungen und Studierendenvertretungen zu Wort. Erstere begrüßen zwar die „Intention“ des Gesetzesvorhabens, zeigen sich aber unzufrieden mit der konkreten Ausarbeitung und dem Verfahren.

So bedauert die Landeskonferenz der Rektor:innen und Präsident:innen (LKRP), dass den Hochschulen im Anhörungsverfahren auch auf Nachfrage nicht mehr Zeit eingeräumt wurde. Ebenfalls würden die Hochschulleitungen im Zusammenhang dieses Gesetzes „Verunsicherungen und Befürchtungen“ der Studierenden wahrnehmen. Diese warnten davor, politisches Engagement einzuschränken und damit insbesondere Studierende zu gefährden, deren Aufenthaltsstatus an der Immatrikulation hängt.

Immer wieder wird die unklare Begriffslandschaft des Entwurfs kritisiert. Die LandesAstenKonferenz (LAK), der Zusammenschluss der offiziellen Studierendenvertretungen, beanstandet einen „unbestimmten, ausufernden Gewaltbegriff“. Denn im Gesetz heißt es, wer „durch Anwendung von Gewalt, durch Aufforderung zur Gewalt oder durch Bedrohung mit Gewalt ein Mitglied der Hochschule in der Ausübung seiner Rechte und Pflichten erheblich beeinträchtigt“, könne im äußersten Fall exmatrikuliert werden.

Dabei wird der rechtliche Gewaltbegriff meist weiter ausgelegt als im allgemeinen Sprachgebrauch, wie die LAK mit Hinweis auf eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs feststellt, der die Anti-AKW Proteste in Gorleben als strafbare Nötigung klassifizierte. So könnte möglich werden, dass zum Beispiel Hörsaalbesetzungen – ein historisches Mittel der Studierendenbewegung –, mit ordnungsrechtlicher Sanktionierung begegnet wird, da diese ja per Definition die Dozierenden an der Ausübung ihrer Pflichten hindern.

Dementsprechend fordert auch die Landeskonferenz der Frauenbeauftragten an Berliner Hochschulen, dass das Gesetz „gründlich und rechtssicher ausgearbeitet“ werden muss, „sodass das Ordnungsrecht nicht gegen politisches Engagement von Studierenden verwendet werden kann“. Auch die Kunsthochschule Weißensee befürchtet eine Einschränkung von kritischem Diskurs und Protest.

Eine weitere Grundsatzkritik formuliert die Technische Universität. Sie spricht von einer „Universitäts-Justiz“ ohne juristische Legitimität – eine Stoßrichtung, der sich auch die LAK anschließt. Schließlich soll es einen universitätsinternen Ordnungsausschuss geben, der über die Verhängung von Sanktionen entscheiden würde. Diese Kritik beruft sich unter anderem auf eine Aussage von FU-Präsident Günter Ziegler, der die Problematik einer Sonderstrafjustiz bereits bei einer Anhörung Anfang März thematisiert haben soll. In der Gesetzesvorlage ist nämlich nur festgelegt, dass der sogenannte Ordnungsausschuss mindestens einen Studierenden und einen Volljuristen einsetzen muss. Ansonsten bleibt die Zusammensetzung des Gremiums den Hochschulen durch Satzung überlassen.

Das bedeutet: Ein Ordnungsausschuss, der nicht zwingend demokratischer Kontrolle seitens der Studierenden und Beschäftigten der Uni unterläge, würde über die Sanktionierung entscheiden – und das unabhängig von einer Verurteilung durch externe Gerichte. Schon im Februar bezeichnete der CDUler Adrian Grasse es als „Einschränkung der Hochschulautonomie“, dass das Ordnungsrecht 2021 abgeschafft wurde. Er dürfte sich jetzt freuen: Das Unipräsidium könnte bald als Anklagebehörde und Gericht agieren, ohne den lästigen Umweg über die Justiz gehen zu müssen.

Obwohl sich ihre Kritikpunkte überschneiden, kommen die Interessenvertretungen zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen. Die Universitätsleitungen fordern, dass nachgebessert wird. Ein Vorschlag der Freien Universität zielt auf Rechtssicherheit ab und möchte Exmatrikulationen „nur auf Grundlage einer rechtskräftigen Verurteilung oder eines rechtskräftigen Strafbefehls möglich“ machen. Dass gerade die FU diese Einschränkung fordert, ist interessant. Schließlich war es ein Angriff auf einen FU-Studierenden, der als Vorwand für das Exmatrikulationsgesetz diente.

Die LAK hingegen empfiehlt, den Entwurf abzulehnen. Ihre Kritik ist die weitreichendste. So beanstandet sie neben „gravierenden handwerklichen Mängeln“ auch die drohende Repression von politisch engagierten Studierenden sowie Studierenden mit unsicherem Aufenthaltsstatus. Der Entwurf sei komplett ungeeignet, das vorgegebene Ziel einer gewalt-, angst- und diskriminierungsfreien Uni zu erreichen.

Auch die zuständigen Gewerkschaften – GEW und Verdi – stellen sich gegen das Gesetz. Die GEW Berlin befürchtet eine Kriminalisierung von studentischem Protest, nennt das Ordnungsrecht an Hochschulen ein „mittelalterliches Relikt.“ Auch die Junge GEW schließt sich an, es würde Streik und Demokratie an den Unis gefährden. Dazu Maxi Schulz, Sprecher:in der Jungen GEW: „Sowohl die Art der Umsetzung als auch das Endresultat des Gesetzes sind durchweg antidemokratisch. Es ist im eigenen Interesse aller gewerkschaftlichen Strukturen, sich gegen diesen Angriff zu wehren.“

Auch Verdi signalisiert klare Ablehnung. Jana Seppelt, Landesfachbereichsleiterin Bildung für Berlin-Brandenburg, stellt fest: „Dass der Senat ein derart weitreichendes Gesetz beschließt, ohne dazu die Gewerkschaften anzuhören, ist ein Affront.“ Gerade für die Sozialdemokraten sollte das ein Eklat sein. Marcel Hopp, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, verweist auf Nachfrage auf die Exekutivkompetenz des Senats. Man habe die GEW aber in die baldige Expertenanhörung des verantwortlichen Ausschusses im Abgeordnetenhaus eingeladen.

Politik von rechts statt Opferschutz

Doch es scheint, als wolle der Senat selbst von all der Kritik nichts hören. Die Gesetzesänderung wurde in den Semesterferien angekündigt, vom Senat beschlossen und soll nun direkt zu Beginn der Vorlesungszeit final abgestimmt werden. So hat die studentische Kampagne „Hands off Student Rights“ denkbar schlechte Bedingungen, um die Studierendenschaft zu mobilisieren. Eine Demo fand am 26. März trotzdem statt, eine weitere wird nächste Woche folgen.

Der Gegenwind formiert sich auf einer so breiten Front – Unileitungen, Studierendenvertretungen, Gewerkschaften –, dass man fragen muss: Für wen wird diese Politik überhaupt gemacht? Auf Anfrage lässt die Pressestelle der Senatsverwaltung für Wissenschaft nur verlauten: „Der Senat hat nach eingehender Beratung auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Berliner Hochschulen und Universitäten den Gesetzentwurf beschlossen.“ Dabei hatte das oben angeführte Panorama der Kritik offenbar keinen Einfluss. Zu den Vorwürfen bezüglich antidemokratischen Vorgehens äußert sich die Senatsverwaltung nicht.

Eine ausführlichere Stellungnahme bietet der SPDler Hopp. Er war einer der Ersten, der nach der FU-Hörsaalbesetzung im vergangenen Dezember Hausverbote für die Teilnehmenden gefordert hatte, weil jüdischen Studierenden der Eintritt verwehrt worden sei – eine Falschmeldung, die schon vorher von der FU dementiert worden war. Bezüglich des Exmatrikulationsgesetzes betont er die Zielstellung des Opferschutzes in extremen Fällen und den „Schutz des freien akademischen Diskurses vor extremistischer Gewalt“. Gerade daher brauche man eine rechtsklare Gesetzesfassung – wofür sich die SPD-Fraktion auch von Beginn an eingesetzt habe. Eine repressive Wirkung sehe man nicht.

Dem Vorwurf eines antidemokratischen Verfahrens begegnet Hopp mit klarem Widerspruch und verweist auf die anstehende Befassung im Parlament. Seine Fraktion würde dort bei Bedarf konkrete Änderungs- und Präzisierungsvorschläge machen. Warum seine Partei diese Vorschläge nicht schon in die Vorlage des Senats eingebracht hat, ist unklar. Ob sie den Kritiken im Abgeordnetenhaus doch noch gerecht wird, bleibt abzuwarten. Von dem Vorhaben absehen will man jedenfalls nicht.

Bei den beteiligten Hochschul- und Studierendenvertretungen und zuständigen Gewerkschaften dürfte all das einen bitteren Nachgeschmack hinterlassen. An ihnen wird vorbeiregiert – aller Kritik zum Trotz. Die Politik der CDU-SPD-Koalition in Berlin scheint vielmehr auf ein von rechts aufgeblasenes Medienspektakel zu reagieren, als sich zusammen mit den Studierenden und Beschäftigten einer wirklichen Verbesserung der Situation an den Hochschulen zu widmen. Unter dem Deckmantel des Opferschutzes wird so eine repressive Politik durchgesetzt, die ihr eigentliches Ziel laut allen relevanten Interessenvertretungen komplett verfehlt.

Dieser Artikel ist zunächst bei Jacobin erschienen.

Mehr zum Thema