Der Beschuldigte äußert sich zur Razzia in München
Nach dem USK-Einsatz in einer Münchener WG anlässlich des Hochladens der YPG-Fahne auf Facebook-Profil äußert sich nun der betroffene Aktivist Benjamin Ruß. Es liegt gegen ihn ein Ermittlungsverfahren vor.
Der kurdische Befreiungskampf begeistert viele Jugendliche und Aktivist*innen weltweit. Für viele Menschen gilt der kurdische Kampf als Hoffnungsträger in Zeiten der Kriege und der Reaktion. Besonders in der Frage der Bekämpfung der IS-Barbarei in der Region werden die Leistungen der kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG und YPJ gewürdigt, selbst in den Schlagzeilen der bürgerlichen Presse in Deutschland. Nicht selten wurden in ganz Europa Demonstrationen zur Solidarität mit dem kurdischen Befreiungskampf organisiert.
Doch die deutsche Bundesregierung beharrt auf der strategische Partnerschaft mit dem diktatorischen Regime Erdogans, das die kurdische Bewegung mit militärischen, juristischen und politischen Mitteln bekämpft. Die deutsche Bundesregierung gibt dem türkischen Diktator politische Rückendeckung, da sie die kurdischen Organisationen und ihre Symbole verbietet, die Aktivist*innen kriminalisiert und an die Türkei Waffen liefert.
Ein Beispiel dafür war die gestrige Razzia in München. Im Durchsuchungsbeschluss steht:
Am 09.03.2017 stellte der Beschuldigte Benjamin Ruß auf seinem Facebook-Account als Titelbild eine Fahne der YPG ein. Bei der abgebildeten Fahne handelt es sich, wie der Beschuldigte wusste, um eine in Deutschland verbotene Fahne der Nachfolgeorganisation der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Der Zugriff auf das Foto war nicht begrenzt. Dadurch hatten – wie der Beschuldigte wusste – alle Facebook-Mitglieder weltweit die Möglichkeit, die Abbildung der YPG-Fahne auf dem Facebook-Profil einzusehen. (…) Dies ist strafbar als Zuwiderhandlung gegen Verbote gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 5 VereingsG.
Wir dokumentieren die Antwort des Betroffenen, Benjamin Ruß, unabhängiger Aktivist:
Heute morgen wurden in zwei Münchner Wohnungen am frühen Morgen Razzien durchgeführt. In einer dieser Wohnungen bin ich seit 2009 Hauptmieter. Die andere Razzia fand gleichzeitig in der Wohnung eines Freundes statt, in dessen Wohnung die Behörden mich vermuteten.
Der Grund für die Hausdurchsuchung: Ein Bild von einer YPG-Fahne, das ich bei Facebook gepostet habe, um gegen das Verbot des Zeigens ebendieser zu protestieren.
Ich verurteile das Vorgehen der eingesetzten Beamt*innen auf das Schärfste. Nicht nur wurde aus vollkommen unersichtlichen Gründen die Wohnung eines Freundes gestürmt, sondern die Beamt*innen verhielten sich offen sexistisch und rassistisch. Während meiner Mitbewohnerin die Notdurft nur bei geöffneter Badezimmertür erlaubt wurde, wurde in der zweiten Wohnung die dortige Anwohnerin ohne Bekleidung und ohne Hinweis auf eine polizeiliche Maßnahme von den eingesetzten Kräften gepackt und verhört. Darüber hinaus wurde den Mitbewohner*innen und Freund*innen, die sich in meiner Wohnung aufhielten, verboten, sich in ihrer Muttersprache zu unterhalten.Während laut einer ARD-Recherche Soldat*innen des KSK (Kommando Spezialkräfte) faschistische Grüße auf einem Rechtsrockkonzert zeigen, werden Menschen, die sich mit den kurdischen Organisationen und Verteidigungseinheiten solidarisieren, durch das BMI (Bundesministerium des Inneren) kriminalisiert und durch die Büttel des Staats auch noch diskriminiert.
Solidarisiert euch mit den Opfern staatlicher Gewalt und den unterdrückten Teilen der Bevölkerung. Widerstand heißt Leben!