„Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird mit Füßen getreten!“ – Ist eine Plastikfolie eine Waffe?

02.10.2019, Lesezeit 8 Min.
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Benjamin Ruß ist Mitglied der Revolutionären Internationalistischen Organisation (RIO) und politisch seit Jahren aktiv. Auch bei den EZB-Protesten am 18. März 2015 in Frankfurt. Warum er vor das Bundesverfassungsgericht zieht und wieso der Kampf um ein Stück Plastik für Revolutionär*innen relevant ist, lest ihr in seinem Interview mit uns.

An die Proteste gegen die Eröffnung der Europäische Zentralbank in Frankfurt/M. 2015 erinnern sich nicht mehr viele. Wogegen richtete sich die Mobilisierung?

Anlass war die Feier zur Eröffnung des neuen Hauptgebäudes der EZB. Der Bau dieses Turmes kostete mehr als 1,2 Mrd. € und griff vor Ort massiv ins Stadtgefüge ein. Preissteigerungen bei den Mieten und Grundstückspreisen waren vor Ort die Folge. Darüber hinaus stand und steht die EZB wie kaum eine andere europäische Institution für die katastrophale Austeritätspolitik gegenüber Ländern in der europäischen Peripherie. Den Protesten am 18. März gingen langjährige Proteste gegen diese Sparmaßnahmen voraus. Damals besonders getragen von der Blockupy-Bewegung und inspiriert durch die zahlreichen Platzbesetzung weltweit: in den USA, Griechenland, im Spanischen Staat, in der Türkei und während des arabischen Frühlings. Die Mobilisierung sowie die Proteste waren international, es wurden Blockaden organisiert und zu zivilem Ungehorsam aufgerufen. Die Bilder gingen damals um die Welt.

Wie kam es dann zur Anzeige und was wurde dir vorgeworfen?

Ich wurde in Frankfurt weder kontrolliert noch in Gewahrsam genommen. Im Nachgang zu den Demonstrationen wurde im Zusammenhang mit den Ermittlungen durch die Frankfurter Polizei ein Schreiben an alle 16 Staatsschutzbehörden verschickt. Darin waren über 200 Personen dokumentiert, die für das Tragen von handelsüblichen Klarsichtfolien zur Fahndung ausgeschrieben waren. Vorwurf: Passivbewaffnung. Das hatte bei den Blockupy-Protesten ja fast schon Tradition. Ich erinnere mich da an Regenschirme, Sonnenbrillen und Gummitiere. Diese Plastikfolien waren auf einer Infoveranstaltung am Vortag der Demonstrationen im Gewerkschaftshaus verteilt worden. Die waren alle beschriftet, somit meiner Meinung nach auch als Kundgebungsmittel verwendbar. Bei mir stand damals „Smash Capitalism“ drauf. Da ich zu dieser Zeit schon als Pressesprecher des „Stop G7“-Bündnisses in Bayern öffentlich auftrat, bestätigten hiesige Beamte den Behörden in Frankfurt gegenüber meine Identität und es kam zur Anzeige.

Warum hältst du eine sogenannte Passivbewaffnung für gerechtfertigt? Kann eine Plastikfolie gegen einen massive Einsatz von Wasserwerfern oder Pfefferspray-Fontänen schützen?

Zunächst: den Begriff der „Passivbewaffnung“ gab es im deutschen Sprachgebrauch nicht. Wenn ich Freund*innen oder Kolleg*innen davon erzähle, ist die erste Frage: was für eine Bewaffnung? Das ist eine Wortschöpfung des deutschen Repressionsapparates und im Versammlungsrecht unter § 17a festgehalten. Diese Erweiterung des Versammlungsgesetzes entstand im Zuge der Auseinandersetzungen mit der Student*innenbewegung auf den Straßen während der 1970er und 1980er Jahre. Um sich gegen die Polizeiaggression wehren zu können, trugen viele Jugendliche bei Blockaden und Demonstrationen beispielsweise Motorradhelme. Der Staat schuf sich mittels dieses Gesetzes die Möglichkeit zur Einschränkung und Kriminalisierung der Militanz damaliger Aktivist*innen. Darüber hinaus wurde damit auch das Gewaltmonopol des bürgerlichen Staates zementiert. Mit der heutigen Anwendung dieses Paragraphen wird versucht, eine aufkommende Militanz schon im Keim zu ersticken. Außerdem bin ich der Meinung, dass die Plastikfolie in keiner Auslegung von § 17a als Passivbewaffnung zu definieren ist. Es ist pure Willkür, was als Passivbewaffnung ausgelegt wird. Bald bleibt uns wahrscheinlich nichts anderes übrig, als nackt auf Demos zu gehen. Und dann werden wir wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses vor die Gerichte gezerrt werden.

Natürlich kann eine Plastikfolie dieser Beschaffenheit keinen Rundumschutz vor polizeilichen Maßnahmen gewährleisten. Dazu ist sie ja auch nicht da. Sie soll den direkten Kontakt von Pfefferspray mit Augen und Schleimhäuten vermeiden. Denn dort wirkt es am krassesten. Seit August 2018 sind mindestens vier Todesfälle im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen bekannt geworden, bei denen Pfefferspray eingesetzt wurde. Besonders im Zusammenhang mit Psychopharmaka, Alkohol und anderen Drogen sind die Auswirkungen überhaupt nicht abschätzbar. Es gibt kaum Studien zu Pfefferspray und seiner Wirkung. Was es gibt, ist ein Verbot des Einsatzes dieser Substanz durch Streitkräfte im Kriegsfall. Und zwar im Genfer Protokoll. Darüber hinaus soll Pfefferspray laut Polizei ja dazu eingesetzt werden, um einzelne Demonstrierende aus nächster Nähe außer Gefecht zu setzen. In den Gerichtsverhandlungen hat die als Zeugin geladene und ermittelnde Beamtin interessanterweise mehrmals ausdrücklich erwähnt, dass den Beamt*innen in der Ausbildung beigebracht wird, beim Einsatz von Pfefferspray auf den Brustkorb zu zielen. Denn das Spray wirkt sich auch stark auf die Atemwegen aus, kann zu Atemnot führen. Das allein würde ausreichen, um Menschen außer Gefecht zu setzen. Die Realität bei Demonstrationen oder beispielsweise auch bei Fußballspielen sieht da ganz anders aus. Dort wird es oft großflächig aus mehreren Metern Abstand oder direkt in die Augen gesprüht. Wie soll man sich vor diesem unrechtmäßigem Gebrauch schützen? Indem man als Tote*r gegen den rechtswidrigen Einsatz klagt? Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird hier mit Füßen getreten. Es geht „nur“ um ein Stück Plastik. Aber wenn wir uns an dieser Stelle nicht verteidigen, wird die Konsequenz für viele Menschen sein, dass sie sich von Demonstrationen fernhalten. Und damit sind wir bei der Einschränkung der Versammlungsfreiheit. Ich finde also: Ja, der Gebrauch von solchen Plastikfolien ist mehr als gerechtfertigt und ist vom Versammlungsrecht gedeckt. Die strafrechtliche Verfolgung ist verfassungswidrig.

Apropos Verfassungsbeschwerde – kann der Gang nach Karlsruhe ein „Kampfmittel“ der Linken sein?

Wir dürfen uns nicht der Illusion hingeben, dass wir innerhalb des gesteckten Rahmens, also innerhalb des bürgerlichen Rechtsstaates, die Unterdrückung und das Unrecht abschaffen können. Verkürzt nach Marx, ist das herrschende Recht das Recht der Herrschenden. Die derzeit im bürgerlichen Staat existierenden Rechte sind uns nicht geschenkt, sondern erkämpft worden. Sie sind Produkt des Klassenkampfes. Wenn wir uns dessen bewusst sind, wissen wir, dass in einer für uns unvorteilhaften Klassenkampfsituation diese Rechte jederzeit genommen werden können. Hartz IV oder die neuen Polizeigesetze sind da so Beispiele. Wir können das Verfassungsgericht als Bühne für unsere Ideen und unseren Kampf nutzen. Ich bin der Meinung, dass wir es sogar nutzen müssen. Dafür braucht es aber eine klare Position und eine breite Front, die es aufzubauen gilt. Zum derzeitigen Zeitpunkt, in der die Hegemonie der bürgerlichen Demokratie vorherrscht, wird das vor allem auf der Grundlage demokratischer Forderungen funktionieren. Ohne öffentlichen Druck und gewerkschaftliche Solidarität werden die Gerichte ihre Rechtsprechung im Sinne der Herrschenden aufrecht erhalten, allein schon, weil es einen politischen Verfolgungswillen gegenüber Revolutionär*innen gibt. Wenn wir als Revolutionär*innen aber nicht in der Lage sind, darauf zu reagieren, also die erkämpften Rechte zu verteidigen und nicht die Öffentlichkeit suchen, um das Unrecht des Staates, das so viele Menschen tagtäglich erleben, aufzudecken, zu erklären und dann anzugreifen, dann werden wir auch nicht in der Lage sein, Neues zu erkämpfen.

Was ist, wenn Sie mit ihrer Verfassungsbeschwerde scheitern sollten? Ist das Thema dann vom Tisch?

Ich gehe davon aus, dass meine Verfassungsbeschwerde angenommen wird und ich Recht bekommen werde. Falls das nicht passieren sollte, bin ich bereit, das Thema auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.

Kann man dich irgendwie unterstützen?

Ich freue mich natürlich über jede Form der Unterstützung. Nicht jede*r kann finanziell zu so etwas beitragen. Es ist aber auch enorm wichtig, Öffentlichkeit zu schaffen. Das heißt, je mehr Artikel dazu führen, dass es eine Debatte über die Angriffe des Staates auf das Versammlungsrecht gibt, umso besser. Je mehr dieses Thema in den öffentlichen Medien geteilt wird, umso besser. Finanziell ist eine Unterstützung natürlich auch hilfreich. Wer dazu in der Lage ist, kann das direkt hier machen:

Unterstütze die Verfassungsbeschwerde mit einer Spende (Link zu Paypal)

Dieses Interview erschien in gekürzter Form zuerst bei der jungen Welt: WILLKÜR IM RECHTSSTAAT

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