Bundestag: Your Body, CDU & AfD’s choice

06.12.2024, Lesezeit 3 Min.
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Foto: Juergen Nowak / Shutterstock.com

Im Bundestag wurde gestern über die überfällige Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen diskutiert. CDU und AfD zeigen Unmut.

Gestern wurde im Bundestag ein parteienübergreifendes Gesetzesvorhaben zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche diskutiert. In diesem Zeitraum soll auch die Pflicht zu einer dreitägigen Warteperiode nach der Beratung wegfallen. Den längst überfälligen Schritt, körperliche Selbstbestimmung von Gebärenden nicht mehr in einer rechtlichen Grauzone zu belassen, wurde von den Fraktionen von Union und AfD heftig angegriffen.

Friedrich Merz nannte die Gesetzesinitiative „völlig unnötig“. Für ihn sei die größte Gefahr, dass eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen einen „gesellschaftspolitischen Großkonflikt“ auslösen könne. Die Rechte von Schwangeren auf körperliche Selbstbestimmung bleiben bei ihm völlig auf der Strecke. Dass ihm Selbstbestimmung von Frauen ein Dorn im Auge ist, bewies er schon 1997, als er gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe im Bundestag stimmte.

In dieselbe Kerbe schlägt Beatrix von Storch von der AfD. Sie finde es „furchtbar“, dass es überhaupt die Möglichkeit gebe, straffrei abzutreiben. Ginge es nach ihr, wären Abtreibungen komplett illegal.

Union und AfD offenbaren ihr zutiefst antifeministisches Weltbild. Anstatt auf die Notlage vieler Schwangeren einzugehen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Schwangerschaft rechtssicher und mit guter medizinischer Betreuung zu beenden, wollen sie möglichst viel Druck ausüben – und im Falle der AfD sogar am liebsten zwingen – die Schwangerschaft fortzusetzen. Die Selbstbestimmung von Schwangeren und ihre Bedürfnisse sind ihnen egal.

Aber auch die den Antrag einbringenden Parteien SPD und Grüne müssen sich die Frage stellen, warum der Antrag erst so spät eingebracht wurde. Schon im April lag ein Bericht einer Expert:innenkomission vor, der die Abschaffung von Paragraph 218 empfahl. Den Antrag bis zum Zerbrechen der Bundesregierung zu verschleppen und erst jetzt als Thema zu setzen, zeigt, dass es den Parteien viel mehr um Wahlkampf geht, als um die Rechte von Gebärenden. 

Noch dazu ist der Gesetzesentwurf unzureichend: Es braucht eine viel klareren Filter bei Beratungsangeboten, um Angebote, denen es nur darum geht, Schwangere unter Druck zu setzen, damit diese keinen Abbruch vornehmen, abgeschafft werden. Es braucht Beratungsangebote, die vor Abbrüchen zur Verfügung gestellt werden – diese sollten jedoch keine Pflicht sein. Am allerwichtigsten ist, dass Schwangerschaftsabbrüche vollständig von der Kasse übernommen werden.

Selbst wenn SPD, Grüne und LINKE jetzt mit einer Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen Wahlkampf machen, für eine vollständige Kostenübernahme und eine tiefgehende Reform der Beratungsangebote steht niemand von ihnen. Es gibt jedoch drei Direktkandidaturen, die ein solches Programm aufwerfen. Zur Wahl stellt sich unter anderem die Münchnerin Leonie Lieb. Als Hebamme steht sie beispielhaft dafür, dass das Gebären von Kindern und körperliche Selbstbestimmung kein Widerspruch sind.

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