Berliner Krankenhaus­bewegung: Der Kampf hat sich gelohnt

10.11.2021, Lesezeit 15 Min.
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Foto: Klasse gegen Klasse

Der sechswöchige Streik an den Berliner Kliniken ist seit gut zwei Wochen beendet. Die Kolleg:innen haben in diesem Kampf ein Beispiel für die gesamte Arbeiter:innenklasse in Deutschland gesetzt. Denn sie haben gezeigt: Kämpfen lohnt sich. Nur bei den Tochterunternehmen wäre mehr drin gewesen.

Vor gut zwei Monaten begann mit dem Streik der Berliner Krankenhausbewegung einer der größten Streiks, den es je an deutschen Krankenhäusern gegeben hat. Nicht nur das Pflegepersonal von Charité und Vivantes beteiligte sich daran, sondern auch die Beschäftigten der ausgelagerten Tochterunternehmen von Vivantes. Vor gut vier Wochen, am 6. Oktober, kam es dann erst zu einer Einigungen für die Forderungen der Pflege an der Charité, wenige Tage später auch bei der Vivantes-Pflege. Seitdem befanden sich nur noch die Tochterunternehmen im Streik. Vor etwa zwei Wochen kam es auch dort zu einer Einigung mit dem Vivantes-Management.

An der Charité existierte nach früheren Streiks bereits ein Tarifvertrag Entlastung (TV-E), der aber von den aktiven Beschäftigten als unzureichend angesehen wurde. Mit dem Streik wurden nun deutliche Verbesserungen und vor allem eine stärkere Verbindlichkeit von Personalbemessungen auf den verschiedenen Stationen erreicht. Außerdem wird ein Belastungspunkte-System eingeführt, durch das Pflegekräften künftig ein Ausgleich für Arbeit auf unterbesetzten Stationen zusteht. Für die Pflege bei Vivantes ist das Ergebnis ähnlich, aber der Fortschritt noch größer, da es dort bisher keinen TV-E gab.

Das Eckpunktepapier für die Töchter sieht einige Verbesserungen vor – aber die ursprüngliche Hauptforderung nach vollständiger Eingliederung in den Tarifvertrag der Muttergesellschaft, den TVöD, wurde nicht durchgesetzt. Statt 100 Prozent Lohngleichheit für Beschäftigte von Vivantes und der Subfirmen, gibt es über die kommenden Jahre eine schrittweise Annäherung der Löhne an das TVöD-Niveau, ohne es je voll zu erreichen.

Das bedeutet einerseits, dass die monatelange gewerkschaftliche Kampagne und die vier- beziehungsweise sechswöchigen Streiks klare Verbesserungen erreicht haben. Andererseits bedeutet das Ergebnis der Töchter aber auch, dass die rot-rot-grüne Koalition, die sowohl die alte als auch die neue Stadtregierung stellt, weiterhin ihren eigenen Koalitionsvertrag von 2017 bricht und einen Großteil der Beschäftigten landeseigener Krankenhäuser unterhalb des TVöD bezahlt. Ein Skandal, der deutlich macht, dass keine der beteiligten Parteien ernsthaft auf der Seite der Krankenhausbeschäftigten steht. Auch die Linkspartei macht es nicht zur Bedingung für eine erneute Koalition, dass an landeseigenen Kliniken endlich “gleicher Lohn für gleiche Arbeit” gilt.

Die große Stärke des Kampfes

Die Stärke der Krankenhausbewegung bestand von Anfang an darin, dass zum ersten Mal betriebsübergreifend an Berliner Krankenhäusern gekämpft und gestreikt werden sollte. Also ein sehr konkreter Schritt zur Überwindung der bestehenden Spaltungen – nicht nur in verschiedene Betriebe, sondern auch in Pflege- und Service-Kräfte, in Muttergesellschaft und Tochterunternehmen.

Allein, dass die fünf ausgelagerten Tochterunternehmen bei Vivantes überhaupt eine gemeinsame Tarifkommission gründeten und sich damit der von oben forcierten Trennung zwischen Reinigung, Reha, Patient:innentransport, Versorgungszentren, etc. entgegenstellten, war schon ein großer Fortschritt.

Ebenfalls bemerkenswert: Während Auszubildende in Tarifauseinandersetzungen oft nur eine Nebenrolle spielen, waren sie in der Krankenhausbewegung durchgehend präsent. Allein die Drohung, nach der Ausbildung möglicherweise nicht übernommen zu werden, führt oft zu stärkerer Zurückhaltung von Azubis in Streikbewegungen. Doch in den vergangen Monaten waren Auszubildende von Charité und Vivantes sowohl auf den Demonstrationen und Streiks, als auch in den Tarifkommissionen in der ersten Reihe dabei.

Der Kampf der Krankenhausbewegung steht nicht nur für sich: Er ist gleichzeitig auch ein Beispiel dafür, dass wir Arbeiter:innen in der Lage sind, Politik und Arbeitgeber:innen zu weitgehenden Verbesserungen zu zwingen und dafür gemeinsam zu streiken und letztlich zu gewinnen. Die Wut vieler Kolleg:innen seit Ausbruch der Pandemie und die leeren Versprechungen der Politik haben dazu sicher einiges beigetragen. Dieser Kampf kann deshalb ein Leuchtturm für Arbeiter:innen in ganz Deutschland sein. Besonders seit Ausbruch der Pandemie sehen sich Beschäftigte über fast alle Sektoren hinweg Angriffen ausgesetzt. Beschäftigte in der Gastronomie haben ihre Jobs verloren, in der Industrie drohen die Konzerne mit hunderttausenden Stellenstreichungen und die monatelange Kurzarbeit hat viele prekär Beschäftigte an ihre Grenzen gebracht. Die Krankenhausbewegung hat hingegen bewiesen, dass wir diese Zustände nicht akzeptieren müssen. Sie hat gezeigt, dass wir nicht jeden schlechten Kompromiss, der uns angeboten wird, hinnehmen müssen, sondern der aktive und konsequente Kampf für unsere Forderungen eine Alternative bietet, um unsere Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Für eine radikale Demokratie in unseren Kämpfen

Eines der wichtigsten Elemente der Krankenhausbewegung war zweifellos das Delegiertensystem. Aus allen Bereichen wurden Beschäftigte als Delegierte bestimmt, um ihre Bereiche im Kampf zu vertreten. Die Treffen dienten dabei als Grundlage für die Diskussionen, wie der Kampf geführt werden muss und ob Angebote von Arbeitgeber:innen angenommen werden oder nicht. So wurden viele miese Angebote der Krankenhausleitungen abgelehnt und der Druck durch Streiks weiter aufrechterhalten. Trotz Pandemie-Bedingungen konnte hier ein aktiver Austausch zwischen den Kolleg:innen stattfinden und immer wieder die Einheit aller Beschäftigten gestärkt werden.

Dennoch haben sich auch einige Schwächen dort offenbart. Ein größerer Austausch an der Basis auf regelmäßigen Streikversammlungen aller Beschäftigten wäre eine gute Möglichkeit gewesen, über die Spaltung in Mütter und Töchter zu diskutieren. Solche Versammlungen, auf denen auch zentrale Entscheidungen getroffen werden, können ein wichtiger Schritt sein, um künftige Streiks noch demokratischer zu organisieren. Beim VSG-Streik 2018 gab es bereits gute Erfahrungen mit regelmäßigen, teils täglichen, Streikversammlungen.

Der größte Widerspruch des Kampfes spiegelt sich darin wieder, dass die Streiks zwar politisch geeint waren, doch im Endeffekt tarifrechtlich getrennt geführt wurden. Die Tarifkommission von Vivantes hat mit Vivantes verhandelt, die der Charité mit der Charité und die der Töchter eben mit den Vivantes-Töchtern. Dabei hätte ver.di sicher Mittel und Wege finden können, eine gemeinsame Verhandlung aller drei Bereiche durchzusetzen. Schließlich wurde auch für die fünf Tochterunternehmen eine gemeinsame Tarifkommission gebildet.

Hier einfach auf rechtliche Schranke zu verweisen, greift zu kurz. So hat Vivantes beispielsweise versucht, die Streiks gerichtlich verbieten zu lassen und ist vor allem durch den Widerstand der Streikenden damit gescheitert. Auch die Aufnahme von Forderungen nach Entlastung und mehr Personal in Tarifverträge haben Arbeitgeber:innen vor Jahren noch als rechtlich nicht möglich bezeichnet. Bis die Beschäftigten der Charité es 2015 zum ersten Mal erkämpft hatten. Die Frage, was rechtlich möglich ist, ist deshalb weniger eine juristische, sondern eine der politischen Kräfteverhältnisse. Eine der großen Grenzen des Kampfes ist, dass vor allem der ver.di-Apparat nicht bereit war, diese Auseinandersetzung für eine wirkliche Einheit des Kampfes gegen den Senat und die Krankenhausleitungen zu führen und sämtliche Streiks erst dann zu beenden, wenn die Forderungen aller Beschäftigten erfüllt sind.

Stattdessen gab es schlicht keinen guten Plan für die erwartbare Situation, dass es für die Pflege früher ein Angebot gibt, als für das Service-Personal. Und so standen die Beschäftigten der Töchter nach vier Wochen plötzlich allein im Arbeitskampf. Nach zwei weiteren Wochen kräftezehrender Streiks stimmten sie zähneknirschend einem Eckpunktepapier zu, das hinter ihrer zentralen Forderung zurückblieb:

Die Kolleg:innen der Vivantes Service Gesellschaft (VSG) und der Vivantes Rehabilitation bekommen ab kommendem Jahr 90 Prozent des TVöD-Lohns. Bis 2025 wird auf 96 Prozent erhöht. Die anderen Tochtergesellschaften VivaClean (Reinigung), SVL (Speiseversorgung) und MVZ (ausgelagerte Facharztpraxen) bekommen sogar nur 85 Prozent und landen 2025 bei 91 Prozent des TVöD-Niveaus.

Dieses Ergebnis ist doppelt ernüchternd: Einerseits wurde das Ziel der vollständigen Angleichung an den TVöD nicht erreicht. Andererseits gibt es sogar unter den Tochterunternehmen weiterhin eine Spaltung, die sich in fünf Prozent Lohnunterschied manifestiert.

Allerdings gibt es auch positive Aspekte, über die grundsätzliche Lohnsteigerung hinaus. Wenn in den kommenden Jahren in TVöD-Tarifrunden bundesweit Erhöhungen erkämpft werden, werden auch die Beschäftigten der Vivantes-Töchter davon profitieren. Und nicht nur das: Da ihre Löhne nun an den TVöD gekoppelt sind, dürfen sie tarifrechtlich auch selbst für dessen Erhöhung streiken. Damit gibt es zukünftig regelmäßig Gelegenheiten, bei denen sämtliche Beschäftigte der Kliniken gemeinsam streiken können.

Trotzdem: Im entscheidenden Moment des Kampfes – nämlich bei der Entscheidung über die Beendigung – hat die Berliner Krankenhausbewegung leider auf ihre größte Stärke, ihre Einheit, verzichtet. Andernfalls wäre auch bei den Tochterunternehmen mehr drin gewesen.

Krankenhäuser unter Kontrolle der Beschäftigten

Insgesamt sind die demokratischen Strukturen, mit denen sich die Krankenhausbewegung organisiert hat, bemerkenswert. Die Demokratie der Kolleg:innen sollte jedoch nicht auf Streiks beschränkt bleiben. Denn auch der Personalmangel, die schlechte Bezahlungen und damit verbunden die hohe Zahl an Beschäftigten, die ihre Arbeitszeit verkürzen müssen oder ihren Job ganz aufgegeben haben, haben ihre Ursache darin, dass an den Krankenhäusern – selbst an den öffentlichen – die Profitlogik im Vordergrund steht. Dabei wissen die Beschäftigten selbst am besten, wie der Alltag in den Kliniken funktioniert oder eben nicht funktioniert. Wie viel Personal auf den Stationen tatsächlich gebraucht wird, wie viele Betten zur Verfügung stehen müssen und welche Behandlungen wirklich notwendig sind. All das sind Entscheidungen, die von den Beschäftigten selbstverwaltet und verbindlich in Komitees getroffen werden können. Dafür braucht es eine Wiederverstaatlichung aller privaten Kliniken unter Kontrolle der Beschäftigten. Und auch in den öffentlichen Krankenhäusern müssen Ausgliederungen in Subfirmen sofort rückgängig gemacht werden. Der Streik der Krankenhausbewegung war hier ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Für ein Gesundheitssystem, welches ausschließlich im Interesse von Beschäftigten und Patient:innen funktioniert, muss in den Krankenhäusern auch der Kampf gegen Privatisierungen bis zum Ende geführt werden.

Für eine bundesweite Krankenhausbewegung

Deshalb müssen wir den Schwung der Krankenhausbewegung nutzen, um endlich die Aufwertung der Pflege und aller Klinikbeschäftigten bundesweit zu erkämpfen. Das fängt damit an, dass Auszubildende so bezahlt werden müssen, dass sie trotz steigender Mieten und Lebenshaltungskosten unabhängig von ihren Eltern leben können. Es braucht genug Personal, um sie tatsächlich anzulernen und sie nicht einfach als günstigere Arbeitskräfte zu behandeln. Darüber hinaus braucht es einen verbindlichen Personalschlüssel auf allen Stationen, der auch durchsetzbar sein muss. Wenn wir verhindern wollen, dass Azubis ihre Ausbildung abbrechen oder Pfleger:innen wegen Überlastung ihren Job kündigen, müssen solche Maßnahmen sofort umgesetzt werden.

Der Verweis der Krankenhausleitungen und der Politik darauf, dass dies nicht von heute auf morgen möglich sei, ist geradezu zynisch, wenn er von denjenigen kommt, die die aktuelle Situation mitzuverantworten haben. Die Hauptverantwortung liegt dabei vor allem in der Politik, die die teilweise Privatisierung des Gesundheitssystems zugelassen hat – in Berlin der rot-rot-grüne Senat, der sich weiterhin weigert, das Outsourcing zu beenden. Nur noch rund ein Drittel der Krankenhäuser in Deutschland sind in staatlicher Hand und auch dort haben sich Spardiktate und das DRG-System drastisch auf die Arbeitsbedingungen und Behandlungsbedingungen ausgewirkt. Der angebliche Fachkräftemangel oder der “leergefegte Arbeitsmarkt” in der Pflege, wie es Jens Spahn vergangenes Jahr im Bundestag bezeichnete, sind in Wahrheit ein Mangel an guten Arbeitsbedingungen im Gesundheitssektor. Wenn wir uns auf die Politik verlassen, werden sich diese Arbeitsbedingungen in den kommenden Monaten angesichts einer vierten Corona-Welle und der drohenden Überlastung der Intensivstationen noch verschlechtern.

Deswegen ist es notwendig, dass die organisierten Beschäftigten in den Krankenhäusern nicht bei Streiks für bessere Tarifverträge stehen bleiben. Sie sollten auch offensiv alle Maßnahmen einfordern, die erforderlich sind, um die vierte Welle zu brechen und einen vollständigen Kollaps der Kliniken zu verhindern: Insbesondere die Impfkampagne muss sofort wieder hochgefahren werden, vor allem um bisher Ungeimpfte zu erreichen. Aber auch Auffrischungsimpfungen müssen zur Verfügung stehen. Beschäftigte brauchen ein Recht auf Freistellung bei voller Lohnfortzahlung, wenn sie sich auch während der Arbeitszeit impfen lassen oder mögliche Symptome nach der Impfung in Ruhe auskurieren.

Die künftige Ampel-Koalition hat zwar bereits angekündigt, die kostenlosen “Bürgertests” wieder einzuführen. Das muss allerdings sofort passieren und darf nicht die einzige Maßnahme bleiben. Nur mit mehr Tests und weiteren Sicherheitsvorkehrungen können Impfdurchbrüche schnell erkannt und die Infektionsketten früh gestoppt werden. Darüber hinaus müssen die Patente für die Impfstoffe endlich aufgehoben werden, um weltweit Menschen weltweit gegen die Pandemie zu schützen und neue Virusvarianten zu verhindern. Arbeitgeber:innen müssen wieder stärker verpflichtet werden, den Infektionsschutz in ihren Betrieben sicher zu stellen. Dort wo es möglich ist, sollten Beschäftigte wieder ein Recht darauf zu haben, von zu Hause zu arbeiten und die dafür notwendigen technischen Mittel zur Verfügung gestellt bekommen. In Betrieben, wo das nicht möglich ist, müssen Beschäftigte jeden Tag ein Recht auf kostenlose Tests haben und im Falle von Infektionen im Betrieb ohne Lohneinbußen freigestellt werden.

Solange weder diese Notmaßnahmen noch die langfristige Erfüllung ihrer Forderung nach mehr Personal und gleichen Löhnen für alle erfüllt sind, sollten die Kolleg:innen aus der Krankenhausbewegung also ihre gute Organisierung aufrechterhalten und der Regierung keine Ruhe lassen – weder im Bund noch in Berlin.

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