Berlin: Kundgebung an der Charité

09.12.2012, Lesezeit 2 Min.
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Mit einer Kundgebung auf dem Campus Mitte des Berliner Uniklinikums Charité haben etwa 50 KollegInnen, GewerkschafterInnen und solidarische MitstreiterInnen am Montag die Wiedereingliederung der Servicetochter Charité Facility Management GmbH gefordert. Unter Rufen wie „Spaltung nee, zurück zur Charité!“ versuchten sie, Einfluss auf die Entscheidung des Aufsichtsrats zu nehmen, der währenddessen über die weitere Zukunft der CFM tagte.

Neben VertreterInnen der Gewerkschaften ver.di und gkl nahmen auch solidarische Studierende und Beschäftigte anderer Betriebe an der Kundgebung teil. Eine Grußbotschaft eines Mitglieds der Bundeskonferenz der Sprachlehrbeauftragten an deutschen Hochschulen betonte die Notwendigkeit gemeinsamer Kämpfe gegen Prekarisierung in den verschiedensten Branchen.

Die CFM gehört zu 51 Prozent der Charité und zu 49 Prozent einem Konsortium der Konzerne Vamed, Dussmann und Hellmann. Sie wurde 2006 aus der dem Land Berlin eigenen Charité herausgelöst, um den nicht medizinischen Beschäftigten gegenüber schlechtere Arbeitsbedingungen durchzudrücken. Im vergangenen Jahr streikten CFM-Beschäftigte 13 Wochen lang für einen Tarifvertrag. Verhandlungen wurden aufgenommen, führten aber zu keinem Ergebnis.

So kommt auch der gestrige Protest für einige KollegInnen zu spät, die kritisierten, dass der Protest für die Wiedereingliederung der CFM in die Charité schon viel früher und stärker in die Öffentlichkeit hätte getragen werden müssen. Der Vertrag mit dem Konsortium der privaten Anteilseigner läuft zum Jahresende aus. Deshalb entscheidet der Aufsichtsrat über die Neuvergabe. Bei der CFM sind rund 2600 Menschen tätig, die LeiharbeiterInnenquote ist hoch.

Seit dem Streik im vergangenen Jahr beobachtet ver.di eine zunehmende Behinderung der Betriebsratsarbeit durch die Geschäftsführung. Gewerkschaftlich aktive Beschäftigte, insbesondere im Bereich des Sicherheitsdienstes, erhielten seit dem Ende des Arbeitskampfes überdurchschnittlich viele Abmahnungen. BewerberInnen würden bei Einstellungsgesprächen rechtswidrig nach ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit befragt. Gleichzeitig zeige die Geschäftsführung bei den seit Monaten laufenden Tarifverhandlungen kein Interesse an einem Abschluss, der die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten einheitlich und zu deren Zufriedenheit regelt.

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