Amnesty International: Das ist Genozid!
In einem rechtlichen Gutachten ist die bekannte Menschenrechtsorganisation Amnesty International nun ebenfalls zum Schluss gekommen, dass der israelische Staat einen Völkermord gegen das palästinensische Volk verübt. Das sollte selbst die Zögerlichsten überzeugen.
Liebe Genozid-Skeptiker:innen,
Wie viele Beweise wollt ihr noch?
Seitdem der israelische Staat vor mehr als einem Jahr die Großoffensive gegen den Gazastreifen und seine Bewohner:innen gestartet hat, halten sich in Deutschland die Stimmen, die mit arroganter Hochnäsigkeit den Genozid-Vorwurf anzweifeln. Ja, es sei total schlimm, wie die Menschen da leiden, aber Genozid ginge ja wohl zu weit. Wir Deutschen müssen es ja am besten wissen.
Ein neues Rechtsgutachten der bekannten und respektierten Menschenrechtsorgnisation Amnesty International kommt aber jetzt zu einem eindeutigen Ergebnis: Völkermord an den Palästinenser:innen.
Viele Meinungsmacher:innen, Journalist:innen und Politiker:innen, die sich gerne als kritische Abwäger:innen von Nuancen und ach-so-differenzierten Analysen halten, verweisen immer noch oft darauf, dass man den Genozid-Vorwurf bitte sorgfältig prüfen solle und nicht zu voreilig gegen das Abschlachten ausspricht. Häufig wird dabei auf die Zuständigkeit internationaler Gerichte verwiesen.
Nun, jetzt hat bereits der Internationale Gerichtshof plausiblen Verdacht auf Völkermord festgestellt und untersucht diese. Der Internationale Strafgerichtshof (IStgh) hat einen Haftbefehl gegen den israelischen Staatschef Netanjahu und Ex-Verteidgungsminister Gallant ausgesprochen. Die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen, Francesca Albanese, spricht von Genozid, genau wie weiteres diplomatisches UN-Spitzenpersonal, die Menschenrechtsverletzungen untersuchen. Der Amnesty-Report ist damit nur der letzte Eintrag in einer langen Liste der rechtlichen Untersuchung mit ähnlichen Schlussfolgerungen.
Wenn es den linksliberalen und pseudokritischen deutschen Stimmen ernst wäre mit ihren Überzeugungen der internationalen Menschenrechte, müssten sie allerspätestens jetzt einsehen, dass eine fortdauernde Rückendeckung Israels mit einer Mitverantwortung des Völkermords einhergeht. Aber es ging ihnen nie um die Palästinenser:innen, sondern nur um das Festhalten an der Staatsraison zu jedem Preis.
Der neue Amnesty-Report selbst liest sich trocken, legt keine bahnbrechenden neuen Beweise oder Herangehensweisen vor – was für seinen Inhalt spricht. Man muss auch kein:e Hellseher:in oder Spitzenanwält:in sein, um zu verstehen, dass mehr als 45.000 Tote keine „Kollateralschäden“ einer „Militäroperation“ sein können.
Ohnehin sollte sich niemand ausschließlich auf die internationale Rechtsprechung berufen, um zu einer angemessenen Beurteilung der Realitäten zu kommen. Im Falle Gazas ist die Sachlage so eindeutig, dass selbst diplomatisch hochsensible Rechtsinstitutionen Stellung beziehen müssen. Doch auch wenn dem nicht so wäre, müssten wir die Dinge beim Namen nennen. Denn der Inhalt von jeder Rechtsprechung wird immer grob im Sinne jener ausfallen, die die Gesetze gemacht haben. Das ist insbesondere der Fall beim modernen internationalen Recht, das im Laufe der Jahrzehnte mühsam im Kontext des Kalten Krieges als Produkt zwischenstaatlicher Verhandlungen geboren wurde. Jetzt, wo sich Deutschland, Frankreich, die USA und andere westliche Staaten ausnahmsweise mal mit einer Rechtsprechung konfrontiert sehen, die nicht in ihren Plan passt, entscheiden sie sich einfach, sie nicht anzuerkennen. Niemanden sollte es wundern, dass Deutschland sich bereits entschlossen hatte, sowohl die internationale Rechtsprechung, den IStgh-Haftbefehl, als auch den Amnesty-Report zur Genozidanklage zu ignorieren. Es gilt nicht gleiches Recht für alle.
Deswegen müssen unsere Einschätzungen politischer Konflikte und Verbrechen wie dem Gaza-Genozid immer auf einer politischen Analyse beruhen – und nicht auf den Gesetzestexten, die von alten Weltmächten geschrieben worden sind.