Reform des Sexualstrafrechts: CDU-Vorstand punktet mit Populismus

19.01.2016, Lesezeit 4 Min.
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Schon im Sommer 2015 legte Bundesjustizminister Heiko Maas einen Gesetzesentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts in Deutschland vor. Die Vorfälle in Köln zur Silvesternacht haben die Diskussion zusätzlich angeheizt. Der CDU-Vorstand reagiert mit Populismus.

„Nein heißt Nein!“ ist die einfache Forderung vieler Frauen. Doch selten hält das Täter von sexueller Gewalt ab. Nicht zuletzt deshalb, weil sie häufig keine Konsequenzen zu fürchten haben. Und nicht zuletzt auch deshalb, weil es sich nicht selten um eigene Familienangehörige oder den eigenen Partner handelt. Doch gerade solche sexuellen Übergriffe sind in Deutschland alltäglich. Strafbar sind sie aber nicht zwingend. Nach der „Istanbul-Konvention“ von 2011 soll das jedoch anders werden. Demnach ist jede sexuelle Handlung gegen den freien Willen der Betroffenen unter Strafe zu stellen. Deutschland hat diese Konvention ebenfalls unterzeichnet. Auf die vollständige Umsetzung dieser Konvention werden Frauen hier aber wohl noch warten müssen.

Punktuelle Verbesserungen

Die bisherigen Lücken im Sexualstrafrecht sind vielfältig. So reicht der entgegenstehende Wille der Betroffenen bei sexuellen Handlungen allein nicht aus. Vielmehr müsse sie sich aktiv wehren oder um Hilfe rufen. Doch was, wenn der Täter der eigene Ehemann oder Partner ist? Was, wenn die Frau sich nicht wehrt, weil sie Angst vor noch mehr Gewalt hat? Oder wenn der Täter der eigene Chef ist? Viele Gründe, warum Frauen sich nicht trauen, Widerstand zu leisten oder um Hilfe zu rufen.

Der neue Gesetzesentwurf verbessert diese Situation in geringem Maße. „Wir wollen in Zukunft, was bisher nicht ging, auch wegen Vergewaltigung verurteilen, wenn eine Frau zwar widersprochen hat, aber sich nicht gewehrt hat, etwa aus Angst“, so Justizminister Maas. So soll es für die Strafbarkeit schon ausreichen, wenn der Täter der Frau im Falle von Widerstandshandlungen mit einem „empfindlichen Übel“ droht oder sie wegen vorherigen Gewalttätigkeiten eingeschüchtert ist. Auch das lässt allerdings zahlreiche Lücken offen. Denn die Frau muss sich auch nach dem neuen Gesetzesentwurf selbst erklären. Sie ist in der Pflicht, rational zu erläutern, warum sie sich hat vergewaltigen „lassen“. Die schlichte Überforderung mit der Situation oder die Vermeidung von lautstarken Konflikten mit Rücksicht auf die eigenen Kinder fällt nicht in diesen Rahmen. Damit knüpft auch der neue Entwurf an patriarchale Gesellschaftsstrukturen an. Denn welcher andere Straftatbestand setzt für die Strafbarkeit des Täters schon voraus, dass das Opfer erklären muss, warum es sich nicht gewehrt hat?! Von einem „Nein heißt Nein“ ist dieser Entwurf somit noch weit entfernt.

Rassistische Hetze im feministischen Schafspelz

Ausgerechnet die CDU prescht bei diesem Gesetzesentwurf nach vorne. Nach einem Beschluss des Parteivorstands in Mainz soll demnach ein „Nein“ des Opfers ausreichen, um die Strafbarkeit zu begründen. Noch im Sommer hatte sie jedoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Grünen blockiert. Insofern steckt hinter diesem Manöver nichts weiter als rechter Populismus.

Sie nutzen die Ereignisse in Köln, um weiter Stimmung gegen Migrant*innen zu machen, frei nach dem Motto: Alle Geflüchteten sind potentielle Vergewaltiger. So wurde ebenfalls in Mainz beschlossen, die Abschiebung „krimineller Ausländer“ zu vereinfachen. Auch das von der CDU geforderte Verbot von Familiennachzug für Geflüchtete aus Syrien oder das aufgehobene Abschiebeverbot nach Afghanistan offenbaren die sexistischen Grundpositionen der Partei. Sie sind dafür verantwortlich, dass Frauen in die Hände reaktionärer Banden fallen oder in bitterster Armut leben müssen.

Eine tatsächliche Perspektive gegen sexuelle Gewalt und Sexismus sieht anders aus. Anstelle im Namen von Frauenrechten rassistischer Hetze das Wort zu reden, müssen sich Frauen und solidarische Männer jedweder Herkunft gegen Gewalt an Frauen, gegen sexuelle Übergriffe und gegen sexistische Ideologien und ihre Grundlage organisieren.

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